Staatsangehörige aus den Salomininseln sind für den Aufenthalt von höchstens 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen ohne Erwerbstätigkeit im Schengen-Raum von der Visumpflicht befreit. Grundlage der Visumbefreiung bilden die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rats der Europäischen Union (EU) vom 15. Mai 2014, welche die Schweiz im Rahmen ihrer Assoziierung an Schengen übernommen hat, sowie ein entsprechendes Abkommen zwischen der EU und den Salomoninseln vom 7. Oktober 2016.
Visumpflicht für Erwerbstätigkeit bleibt bestehen
Die Visumbefreiung bezieht sich nur auf Kurzaufenthalte ohne Erwerbstätigkeit. In der VEV wird festgehalten, dass Staatsangehörige aus den Salomoninseln für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit weiterhin visumpflichtig bleiben.
Letzte Änderung 15.11.2016