Kantonale Integrationsprogramme werden fortgesetzt

Bund und Kantone setzen ab dem 1. Januar 2018 die kantonalen Integrationsprogramme (2018-2021) fort. Der Bund hat mit allen Kantonen entsprechende Programmvereinbarungen abgeschlossen. Die kantonalen Integrationsprogramme bestehen seit 2014 und weisen eine positive Bilanz auf. Herausforderungen bestehen bei der Integration von vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlingen.

Die Mehrheit der ausländischen Bevölkerung in der Schweiz ist gut integriert. Einen wichtigen Beitrag dazu leisten unter anderem die hohe Qualität der Schweizer Bildung und der Arbeitsmarkt. Nicht alle Ausländerinnen und Ausländer können jedoch ihre Potenziale erfolgreich nutzen. Einige müssen ihre Sprachkenntnisse verbessern, anderen fehlt es an Informationen oder Fachwissen. Dies kann den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung oder die Stellensuche erschweren.

Breites Spektrum an Massnahmen

Hier setzen die von Bund und Kantonen gemeinsam getragenen kantonalen Integrationsprogramme (KIP) an. Ausländerinnen und Ausländer sollen durch Fördern und Fordern möglichst gute Chancen haben, am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Integration gelingt am besten vor Ort, in den Gemeinden, in der Schule, am Arbeitsplatz oder im Quartier.

Seit 2014 verfügt deshalb jeder Kanton über ein kantonales Integrationsprogramm, in dem alle Massnahmen der spezifischen Integrationsförderung gebündelt werden. Diese kantonalen Integrationsprogramme umfassen ein breites Spektrum an Massnahmen. Zentrale Elemente bilden die Erstinformation nach der Ankunft, berufliche und sprachliche Integration, der Diskriminierungsschutz und die Frühförderung. So sehen alle Kantone Angebote vor, um Kinder bei ihrer sprachlichen und gesundheitlichen Entwicklung zu fördern.

Integration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen als Schwerpunkt

Ein Schwerpunkt wird gesetzt bei Personen aus dem Asylbereich sowie bei jungen Erwachsenen, die im Familiennachzug eingereist sind. Dabei ist geplant, den Bereich Sprachkurse auszubauen und vermehrt Job-Coachs einzusetzen. Letztere erleichtern den beruflichen Einstieg, indem sie unter anderem bei der Stellensuche unterstützen sowie Werte und Normen der Schweizer Arbeitswelt vermitteln.

Verbesserung der Qualität und Wirkung

Eine gute Qualität der Angebote bildet die Voraussetzung für eine wirksame Integration. Bund und Kantone werden ihre Projekte in den nächsten Jahren laufend weiterentwickeln und evaluieren. Damit wird gewährleistet, dass die finanziellen Mittel effizient eingesetzt werden.

Bund und Kantone finanzieren gemeinsam

Die Finanzierung der kantonalen Integrationsprogramme erfolgt durch Beiträge von Bund, Kantonen und Gemeinden. Für die sprachliche und berufliche Integration von vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen erhalten die Kantone vom Bund eine Integrationspauschale. Die restlichen Integrationsangebote werden gemeinsam finanziert, wobei Kantone und Gemeinden mindestens die Hälfte der Kosten tragen.

Für 2018 haben Bund und Kantone zur Umsetzung der kantonalen Integrationsprogramme Mittel in der Höhe von rund 146,8 Millionen Franken budgetiert. 83,6 Millionen Franken stammen aus der Integrationspauschale und werden gezielt für die Integration vorläufig Aufgenommener und anerkannter Flüchtlinge eingesetzt.

Im Rahmen der Integrationsagenda Schweiz prüfen Bund und Kantone zurzeit, wie sich die Integration von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen weiter verbessern lässt.

Dokumentation

Mehr Informationen finden Sie unter

Letzte Änderung 19.01.2018

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