22. Gemischter Ausschuss Schweiz–EU zum Freizügigkeitsabkommen

Am 20. Juni 2019 trafen sich in Brüssel die Delegationen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) zum 22. Sitzung des Gemischten Ausschusses zum Personenfreizügigkeitsabkommen (GA FZA) zwischen der Schweiz und der EU. Anlässlich des Treffens diskutierten die beiden Partner verschiedene Fragen zur aktuellen Anwendung und Umsetzung des FZA.

Der GA FZA trifft sich in der Regel einmal pro Jahr, um gemeinsam Anwendungsfragen des zwischen der Schweiz und der EU geltenden Personenfreizügigkeitsabkommens zu erörtern. Der GA setzt sich aus Vertretern der Schweiz, der EU-Kommission und den EU-Mitgliedstaaten zusammen. Die Schweizer Delegation führte Cornelia Lüthy, Vizedirektorin im Staatssekretariat für Migration (SEM), an. Die EU-Delegation stand letztmals unter der Leitung von Claude Maerten, Leiter der Abteilung Westeuropa im Europäischen Auswärtigen Dienst.

Aufhebung Ventilklausel für Rumänien und Bulgarien

Beide Seiten hielten fest, dass das Personenfreizügigkeitsabkommen insgesamt gut funktioniert und beleuchteten in dem Zusammenhang die wichtigsten Ereignisse der letzten zwölf Monate. Aus Schweizer Sicht galt es festzuhalten, dass die Ventilklausel für die Bürgerinnen und Bürger Rumäniens und Bulgariens nicht mehr verlängert werden kann und ihnen per 1. Juni 2019 die volle Personenfreizügigkeit gewährt wird. Zudem berichtete die Schweizer Delegation über die Erfahrungen mit den vorläufig bis Ende 2021 geltenden Zulassungsbeschränkungen zum Schweizer Arbeitsmarkt für kroatische Staatsangehörige. Der Bundesrat entschied am 7. Dezember 2018, von dieser im Abkommen vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch zu machen und das Übergangsregime für Kroatien um drei Jahre zu verlängern.

Volksinitiativen in Zusammenhang mit Freizügigkeitsabkommen

Die Schweizer Delegation informierte über die ersten Erfahrungen mit der Umsetzung der Stellenmeldepflicht, die gestützt auf den Verfassungsartikel 121a zur Zuwanderung per 1. Juli 2018 eingeführt wurde. Die EU interessierte sich insbesondere für die Auswirkungen der Stellenmeldepflicht auf den Arbeitsmarkt.

Ausdrücklich begrüsst hat die EU das klare Bekenntnis des Bundesrates zur Personenfreizügigkeit in seiner Botschaft zur "Eidgenössischen Volksinitiative für eine massvolle Zuwanderung" (Begrenzungsinitiative). Nicht Bestandteil des Austausches waren die jüngsten Entwicklungen rund um das Institutionelle Abkommen (InstA) Schweiz–EU.

Letzte Änderung 20.06.2019

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