Erleichterte Einbürgerung für junge Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation
Volksbstimmung vom 12. Februar 2017
Stimmbeteiligung: 46,84%
Total Stimmen: 2'482'471
Ja: 1'499'627 (60,4%)
Nein: 982'844 (39,6%)
Unten finden Sie die Informationen zur erleichterten Einbürgerung für junge Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation, die das EJPD vor der Abstimmung vom 12. Februar 2017 online veröffentlicht hatte.
Junge Ausländerinnen und Ausländer, deren Familien seit Generationen in der Schweiz leben und die hier längstens integriert sind, sollen sich leichter einbürgern lassen können. Über diese Verfassungsänderung stimmt die Schweizer Bevölkerung am 12. Februar 2017 ab.
Worum geht es bei der erleichterten Einbürgerung für die dritte Generation?
In der Schweiz leben viele junge Ausländerinnen und Ausländer, deren Grosseltern in die Schweiz eingewandert und deren Eltern hierzulande aufgewachsen sind. Diese jungen Menschen sind hier geboren oder zur Schule gegangen. Sie sprechen unsere Sprache, machen im Sportclub mit und engagieren sich in Vereinen. Ihre Heimat ist die Schweiz. Wollen sich diese Menschen einbürgern lassen, müssen sie heute ein langes und oft sehr aufwendiges Einbürgerungsverfahren durchlaufen.
National- und Ständerat wollen dies ändern und es jungen, gut integrierten Ausländerinnen und Ausländern der 3. Generation ermöglichen, sich bis zu einem Alter von 25 Jahren erleichtert einbürgern zu lassen. Mit dem Schweizer Bürgerrecht können diese jungen Menschen in unserer Demokratie Verantwortung zu übernehmen.
Keine automatischen Einbürgerungen
Bei einer erleichterten Einbürgerung wird nur das Verfahren vereinfacht: Es dauert deutlich weniger lang und kostet auch weniger als die ordentliche Einbürgerung. Zudem hat es sich bewährt, bereits seit Jahren werden Ehepartnerinnen und -Partner von Schweizer Staatsangehörigen nach diesem Verfahren eingebürgert.
Automatisch wird auch in Zukunft niemand eingebürgert: Einbürgerungswillige müssen ein Gesuch einreichen und wie bisher eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Vor allem müssen sie gut integriert sein. Das heisst, sie müssen sich unter anderem an unsere Rechtsordnung halten und unsere Grundwerte wie die Gleichberechtigung von Mann und Frau respektieren. Die erleichterte Einbürgerung ist Aufgabe des Bundes. Die Kantone können sich aber weiterhin zu jedem Fall äussern.
Einheimische ohne roten Pass
Wie das Parlament befürwortet auch der Bundesrat, dass die Einbürgerung für junge Ausländerinnen und Ausländer der 3. Generation erleichtert wird. Diese jungen Menschen haben ihr ganzes Leben in der Schweiz verbracht und haben in aller Regel einen stärkeren Bezug zur Schweiz als zum Heimatland ihrer Grosseltern. Sie sollen sich leichter einbürgern lassen können, damit sie zu vollwertigen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern mit allen Rechten und Pflichten werden können.
Fragen und Antworten
Junge Ausländerinnen und Ausländer, deren Grosseltern in die Schweiz eingewandert sind, sollen sich erleichtert einbürgern lassen können, wenn sie dies möchten. Diese jungen Menschen wurden hier geboren, sind integriert und in der Schweiz zu Hause. Die Schweiz ist ihre Heimat – nur haben sie keinen roten Pass. Bundesrat und Parlament wollen der speziellen Situation dieser Menschen Rechnung tragen: Wenn sie Schweizerin oder Schweizer werden wollen – mit allen Rechten und Pflichten, die dazugehören – sollen sie dies im erleichterten Verfahren tun können.
Das erleichtere Einbürgerungsverfahren ist einfacher, dauert deutlich weniger lang und kostet weniger als das Verfahren der ordentlichen Einbürgerung. Das bedeutet weniger Aufwand sowohl für die jungen Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation als auch für die Behörden. Damit soll den Umständen Rechnung getragen werden, dass diese Menschen schon ihr Leben lang hier sind und voll und ganz am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Zudem hat sich das Verfahren bewährt: Seit Jahren werden Ehepartnerinnen und -partner von Schweizer Staatsangehörigen nach diesem Verfahren eingebürgert.
Eine ordentliche Einbürgerung dauert oft Jahre und beschäftigt eine Vielzahl von Behörden. Über erleichterte Einbürgerungen hingegen entscheidet der Bund. Er prüft das Gesuch und holt dazu Informationen beim Kanton ein, der sich wiederum bei der Gemeinde informieren kann. Das ist wichtig, denn Kantone und Gemeinden verfügen über Informationen, die für den Entscheid des Bundes zentral sind. Die erleichterte Einbürgerung ist heute bereits etabliert, zum Beispiel für Ehepartnerinnen und -partner von Schweizer Staatsangehörigen. In einzelnen Kantonen gibt es auch bereits Vereinfachungen für die dritte Generation, doch in jedem Kanton ist das anders geregelt. Wenn der Bund das Verfahren führt, gibt es klare Regeln – so werden alle gleich behandelt, in der ganzen Schweiz. Ausserdem entlastet die Bundeslösung die Kantone und Gemeinden. Deshalb hat auch eine grosse Mehrheit der Kantone diese Vorlage in der Vernehmlassung unterstützt.
Nein. Erleichtert heisst weder unkontrolliert noch automatisch. Bei jeder erleichterten Einbürgerung wird bedarfs- und altersgerecht geprüft, ob eine Person integriert ist. Der Bund prüft also das Gesuch und holt dazu Informationen beim Kanton ein, der sich wiederum bei der Gemeinde informieren kann.
Mit der erleichterten Einbürgerung für die dritte Ausländergeneration werden zudem konsequent Auskünfte der Jugendanwaltschaft und der Schulbehörden in die Gesuchsprüfung einbezogen. Des Weiteren wird jedes Gesuch zum Schutz der inneren und äusseren Sicherheit vom Nachrichtendienst geprüft. Schliesslich wird auch das Strafregister der Gesuchstellenden überprüft, da eine straffällige Person nicht eingebürgert wird.
So werden bei der erleichterten Einbürgerung der dritten Ausländergeneration dieselben Kriterien angewendet wie bei der ordentlichen Einbürgerung. Das heisst: Eingebürgert wird nur, wer erfolgreich integriert ist.
Das Parlament hat festgelegt, dass für eine erleichterte Einbürgerung junge Menschen der dritten Ausländergeneration in Frage kommen – also Menschen, die in der Schweiz geboren wurden, deren Eltern hier zur Schule gegangen und deren Grosseltern bereits ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz hatten.
Zudem gibt es weitere Voraussetzungen für die erleichterte Einbürgerung:
Die Person darf nicht älter als 25 Jahre sein.
Sie muss hier mindestens fünf Jahre die obligatorische Schule besucht haben und eine Niederlassungsbewilligung besitzen.
Ein Elternteil muss sich mindestens zehn Jahre in der Schweiz aufgehalten, wenigstens fünf Jahre hier die obligatorische Schule besucht und eine Niederlassungsbewilligung erworben haben.
Das Aufenthaltsrecht eines Grosselternteils muss mit amtlichen Dokumenten glaubhaft gemacht werden.
Gemäss einer aktuellen Studie könnten von einer erleichterten Einbürgerung pro Jahr rund 2300 Kinder und Jugendliche profitieren, die meisten von ihnen sind Italienerinnen oder Italiener. Der Blick in die Statistik zeigt, dass sich heute rund vier Prozent der in der Schweiz geborenen Ausländerinnen und Ausländer einbürgern lassen.
Nein, bei der erleichterten Einbürgerung wird nur das Verfahren vereinfacht: Es dauert weniger lang und kostet weniger. Niemand wird automatisch eingebürgert, und an den Voraussetzungen für die Einbürgerung ändert sich nichts: Wer den roten Pass will, muss dies beantragen, eine Landessprache beherrschen, sich an unsere Rechtsordnung halten und die Werte der Bundesverfassung respektieren – wie etwa die Gleichberechtigung von Mann und Frau oder die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Das heisst: Eingebürgert wird nur, wer gut integriert ist. Und niemand wird eingebürgert, der einen Eintrag im Strafregister hat oder Sozialhilfe bezieht.
Bei dieser Beurteilung werden dieselben Kriterien angewendet wie bei der ordentlichen Einbürgerung. Vereinfacht wird nur das Verfahren. Die Integrationskriterien für die Einbürgerung hingegen bleiben unverändert. Der Bund prüft das Gesuch und holt dazu Informationen beim Kanton ein, der sich wiederum bei der Gemeinde informieren kann. Das ist wichtig, denn Kantone und Gemeinden verfügen über Informationen, die für den Entscheid des Bundes zentral sind.
Das soll verhindern, dass Männer mit einem Gesuch um erleichterte Einbürgerung bis nach dem 25. Lebensjahr zuwarten, um sich dem obligatorischen Militärdienst zu entziehen.
Nein, mit der geplanten Verfassungsänderung gibt es auch in Zukunft keine automatischen Einbürgerungen. Wer sich einbürgern lassen will, muss ein Gesuch stellen und dieses wird einzeln geprüft. Nur wer alle Voraussetzungen erfüllt, wird eingebürgert.
Nein, denn das Parlament hat bereits eine Totalrevision des Bürgerrechts verabschiedet. Die erleichterte Einbürgerung für die dritte Generation ist der einzige Punkt, der dabei noch offen blieb. Weitere Schritte sind nicht geplant.
Nein, der Bund führt das Verfahren, prüft das Gesuch und holt dazu Informationen beim Kanton ein, der sich wiederum bei der Gemeinde informieren kann. Das ist wichtig, denn Kantone und Gemeinden verfügen über Informationen, die für den Entscheid des Bundes zentral sind. Deshalb haben die Kantone ein Recht darauf, sich zu jedem einzelnen Gesuch um erleichterte Einbürgerung zu äussern. Einige Kantone verzichten allerdings ausdrücklich darauf. Diese bestehenden Abläufe sollen auch für die erleichterten Einbürgerungsverfahren der dritten Ausländergeneration übernommen werden.
Ja, einzelne Kantone haben bereits Vereinfachungen, doch in jedem Kanton ist das anders geregelt. Wenn der Bund das Verfahren durchführt, gibt es klare Regeln – so werden alle, die ein Gesuch stellen, in der ganzen Schweiz gleich behandelt. Ausserdem entlastet die Bundeslösung auch die Kantone und Gemeinden. Deshalb hat eine grosse Mehrheit der Kantone diese Vorlage in der Vernehmlassung auch unterstützt.
Besonders gut eignen sich Auszüge aus dem Ausländer-, dem Asyl-, dem Zivilstands- oder dem Einwohnerregister. Auch das Steuerregister oder das Register der Zentralen Ausgleichsstelle könnten als Nachweis dienen. Das Parlament hat die erforderlichen Register nicht im Detail geregelt. Der Bundesrat wird nach der Volksabstimmung in der Verordnung zum Schweizer Bürgerrecht die Register bestimmen.
In der Schweiz leben heute gemäss einer aktuellen Studie rund 25 000 junge Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation, die sich erleichtern einbürgern lassen könnten; die meisten von ihnen sind Italienerinnen und Italiener. Schätzungsweise 23 000 Kinder der dritten Generation werden in den nächsten zehn Jahren das 5. Schuljahr vollenden und somit eine erleichterte Einbürgerung beantragen könnten, also durchschnittlich etwa 2300 Kinder pro Jahr.
Gleichzeitig werden jedes Jahr eine gewisse Anzahl Personen die obere Altersgrenze von 25 Jahre überschreiten, ohne von der Möglichkeit Gebrauch gemacht zu haben, sich erleichtert einbürgern zu lassen. Sie kommen dann für eine erleichterte Einbürgerung nicht mehr in Frage.
Der Blick in die Statistik zeigt, dass sich heute rund vier Prozent der in der Schweiz geborenen Ausländerinnen und Ausländer einbürgern lassen.
Nein. Bei früheren Abstimmungen zum Thema ging es um etwas anderes als bei der aktuellen Vorlage: Bei der Abstimmung im Jahr 2004 zum Beispiel ging es um die erleichterte Einbürgerung für Ausländerinnen und Ausländer der zweiten Generation und um die automatische Einbürgerung der dritten Generation. Die jetzige Vorlage betrifft nur die dritte Generation, automatische Einbürgerungen wird es keine geben.
Am 12. Februar 2017 stimmen wir über eine neue Verfassungsbestimmung ab. Das Gesetz dazu hat das Parlament bereits angepasst. Wird die neue Verfassungsbestimmung angenommen, kann das geänderte Gesetz in Kraft treten. Es sei denn, es würde dagegen noch das Referendum ergriffen.
Der Bundesrat empfiehlt die «Demokratie-Initiative» zur Ablehnung
Der Bundesrat empfiehlt die Volksinitiative «Für ein modernes Bürgerrecht (Demokratie-Initiative)» ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung. Diese greift seiner Ansicht nach erheblich in die kantonalen Kompetenzen ein. In seiner Sitzung vom 5. November 2025 hat er auch Postulatsberichte über Einbürgerungen bei der zweiten Ausländergeneration sowie über die Protokollierung von Einbürgerungsgesprächen gutgeheissen. Die Ergebnisse sollen in die Diskussion mit den Kantonen und Gemeinden einfliessen.
19. Februar 2025
Der Bundesrat empfiehlt «Demokratie-Initiative» zur Ablehnung
Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative «Für ein modernes Bürgerrecht (Demokratie-Initiative)» ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag ab, weil diese seiner Ansicht nach erheblich in die kantonalen Kompetenzen eingreift. An seiner Sitzung vom 19. Februar 2025 hat er das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, bis Ende November 2025 eine Botschaft auszuarbeiten.
1. Februar 2024
«Self-Check Einbürgerung»: SEM lanciert Pilotphase
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) lanciert den «Self-Check Einbürgerung». Interessierte können sich mithilfe der Anwendung rasch, unkompliziert und selbstständig darüber informieren, ob sie die Voraussetzungen für die erleichterte Einbürgerung erfüllen. Die Pilotphase des Self-Checks Einbürgerung dauert voraussichtlich ein Jahr.
11. September 2019
Zugehörigkeit zu einer terroristischen Organisation: SEM entzieht Doppelbürger das Schweizer Bürgerrecht
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) entzieht zum ersten Mal einem Doppelbürger die Schweizer Staatsbürgerschaft. Der Mann war zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden, weil er für eine islamistische Terrororganisation Propaganda betrieben und Kämpfer rekrutiert hatte.
17. Januar 2018
Erleichterte Einbürgerung der dritten Ausländergeneration tritt in Kraft
Ab Mitte Februar können sich junge Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation, deren Familien seit Generationen in der Schweiz leben und die hier gut integriert sind, im erleichterten Verfahren einbürgern lassen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. Januar 2018 die entsprechende Änderung verabschiedet und per 15. Februar 2018 in Kraft gesetzt.
8. Februar 2017
Mr. Swissmeme meets Simonetta Sommaruga
Zeki Bulgurcu hat in der neusten Folge von "Mr. Swissmeme meets" Bundesrätin Simonetta Sommaruga getroffen. Gemeinsam sprechen sie über die erleichterte Einbürgerung für die dritte Generation, über Zuwanderung und darüber, was der Inländervorrang konkret bedeutet. Dabei beantwortet Bundesrätin Sommaruga auch zahlreiche Fragen von Userinnen und Usern.
RTS, La 1ère, Forum: "Parlament, Bundesrat sowie alle Bundesratsparteien ausser der SVP befürworten die erleichterte Einbürgerung für die dritte Ausländergeneration, über die am 12. Februar abgestimmt wird. Aber wie denkt das Stimmvolk über die Vorlage? Im Interview beantwortet Bundesrätin Simonetta Sommaruga Fragen aus der Bevölkerung."
19. Januar 2017
Erleichterte Einbürgerung für die dritte Ausländergeneration
Bundesrätin Sommaruga plädiert im Interview mit dem Ostschweizer Regionalsender TeleD für ein Ja am 12. Februar 2017.
12. Januar 2017
Sommaruga: "Wer so Stimmung macht, dem fehlt es an Argumenten"
Aargauer Zeitung: "Simonetta Sommaruga erklärt, warum die Burka nichts mit der Einbürgerung der Enkelgeneration zu tun hat."
27. Dezember 2016
"Nur wer integriert ist, wird eingebürgert"
Die Vorlage zur erleichterten Einbürgerung bringt laut Justizministerin Simonetta Sommaruga zwar schnellere Verfahren - die Voraussetzungen blieben aber dieselben. Die SP-Bundesrätin äussert sich zudem zum Flügelstreit in ihrer Partei.
3. Oktober 2015
"'Die Schweiz existiert nicht' von Ben? Ich liebe Provokationen!"
Le Temps: "Die Bundespräsidentin über ihren Stolz, Schweizerin zu sein. Und über die Gefahren eines übersteigerten Patriotismus."