Anpassung des Asylrechts an neue Probleme
NZZ, Herren Wehrli und Waber
NZZ: "Die neue Chefin des Justiz- und Polizeidepartements, Eveline Widmer-Schlumpf hat eine weitere Revision des Asylgesetzes angekündigt. Sie will damit, wie sie im Interview erklärt, mehrere neue Probleme angehen, ohne die völkerrechtlichen Verpflichtungen anzutasten."
Sie sind an der Vorbereitung einer weiteren Revision des Asylgesetzes. Haben Ihre Vorgänger und das Parlament so schlecht gearbeitet, dass bald nach Inkrafttreten der letzten Änderungen schon wieder Handlungsbedarf besteht?
Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf: Sicher nicht. Migration ist ein Bereich, der sich laufend entwickelt. Es zeigen sich immer wieder neue Fragen, und ich habe festgestellt, dass in verschiedener Hinsicht Regelungsbedarf besteht. Es handelt sich um verschiedene Problemfelder, darunter auch die Möglichkeit, Asylgesuche auf Botschaften einzureichen. Ausser der Schweiz sieht nur noch Spanien eine solche Möglichkeit vor.
Bereits bekannt ist die Frage der Militärdienstverweigerer. Wenn sie wie in Eritrea extrem hart bestraft würden, ist ihnen nach einem Entscheid der Asylrekurskommission Asyl zu gewähren. Ihr Vorgänger wollte das ändern.
Diese Frage stellt sich seit 2006, aufgrund eines starken Anstiegs der Asylgesuche aus Eritrea. Tatsächlich kann man jemanden, der nicht nur mit einer üblichen Strafe, sondern mit sehr schweren Nachteilen oder gar dem Tod zu rechnen hat, nicht zurückschicken. Aber Dienstverweigerung allein begründet nicht generell die Flüchtlingseigenschaft; es kommt auf den Einzelfall an. Dieser Grundsatz soll nun ins Gesetz aufgenommen werden, weil die Frage immer wieder zu Diskussionen Anlass gibt.
Also würde sich faktisch gar nichts ändern?
Durch eine solche Gesetzesbestimmung wird klar gemacht, dass jeder Einzelfall, in dem eine Desertion oder eine Dienstverweigerung geltend gemacht wird, von den Behörden genau überprüft wird, unabhängig vom Herkunftsland. Sind die Voraussetzungen für die Flüchtlingseigenschaft nicht erfüllt, wird geprüft, ob die betroffene Person in ihren Heimatstaat zurückkehren kann. Wenn eine Rückkehr zum Beispiel unzulässig ist, wird diese Person vorläufig aufgenommen.
Der Unterschied zwischen Asyl und vorläufiger Aufnahme ist nicht enorm. Soll die geplante Änderung zum Beispiel Eritreer, die in Europa Asyl suchen, von der Schweiz fernhalten?
Wir stellen fest, dass die Zahl der eritreischen Gesuchsteller nicht mehr so hoch ist wie letztes Jahr. Es sind auch lange nicht alle Dienstverweigerer. Zum Teil haben sie einen wirklichen Asylgrund, zum Teil nicht. Im Übrigen gibt es nur einen einzigen Massstab im Asylbereich, nämlich die gesetzlichen Grundlagen und das Völkerrecht zu beachten.
Als zweiten Punkt planen Sie offenbar Sanktionen gegen Leute, die sich erst in der Schweiz, etwa durch Teilnahme an einer Demonstration, einen Asylgrund zu schaffen versuchen.
Auch hier besteht ein Problem, für das wir Lösungen prüfen. Die Massnahmen sollen sich vor allem gegen jene richten, die wie Schlepper berufsmässig Leute zur Teilnahme an solchen Manifestationen verleiten. Gegen die Betroffenen sehen wir auch Strafen und Massnahmen vor, müssen aber noch prüfen, wie weit sie gehen sollen. Grundsätzlich ist die Meinungsäusserungsfreiheit gewährleistet, das ist unbestritten.
Haben diese Missbräuche zugenommen?
Im Jahr 2007 wurden wegen nachträglich geschaffener Fluchtgründe mehr als hundert Personen als Flüchtlinge vorläufig aufgenommen. Es ist kein Massenphänomen, aber man kann im Asylbereich nicht nach der Zahl der Fälle handeln, man muss sich um die Durchsetzung des Rechts bemühen und Missbräuche verhindern.
Kann zum Beispiel eine Busse jemanden davon abhalten, sich mit solchen Mitteln einen Aufenthalt in der Schweiz zu sichern?
Die vorgesehene Massnahme soll eine präventive Wirkung haben. In erster Linie wollen wir gegen die Personen und Organisationen vorgehen, die eine Notlage von Asylsuchenden ausnützen, um sich zu bereichern.
Ausserdem möchte man das Verfahren vereinfachen, wenn nach Ablehnung eines Asylgesuchs abgeklärt werden muss, ob die Rückkehr in den Heimatstaat zumutbar ist. Worum geht es genau?
Es geht um die Mitwirkung des Betroffenen, wenn er sich darauf beruft, dass es ihm aus persönlichen Gründen nicht zumutbar sei, in sein Heimatland zurückzukehren, nicht um eine generelle Umkehrung der Beweislast. Natürlich gilt die Untersuchungsmaxime weiterhin, das heisst, dass die Behörde den Sachverhalt abklärt. Aber wo es um die Frage geht, ob für eine Person, der die Flüchtlingseigenschaft nicht zuerkannt worden ist, die Rückkehr individuell zumutbar ist, muss diese Person selber Auskunft geben. Beweispflichtig soll sie in dem Sinn sein, dass sie zum Beispiel die Aussage, alle Familienangehörigen seien gestorben, mit Todesscheinen oder anderen Bestätigungen dokumentiert. Das gilt nur, wenn Belege möglich sind, nicht aber, wenn etwa nach einem Krieg oder Vernichtungsaktionen keine Register mehr bestehen. Für die schweizerischen Behörden ist es viel schwieriger festzustellen, ob es wirklich keine Verwandten gibt, die dem Rückkehrer allenfalls beistehen könnten. Die Verfahrensdauer wird dadurch viel länger, weil solche Abklärungen jeweils sehr aufwändig sind.
Insgesamt scheint es eher um Nuancen zu gehen. Lohnt sich deswegen eine weitere asylpolitische Auseinandersetzung, die einerseits die Missbräuche in den Vordergrund stellt und den Eindruck weckt, die Sache sei nicht im Griff, anderseits Besorgnis um die humanitäre Tradition hervorruft?
Wie gesagt, der Migrationsbereich entwickelt sich ständig. Für bestehende Probleme müssen Lösungen gefunden werden. Ich habe in keiner Weise die Absicht, die Flüchtlingskonvention oder die Europäische Menschenrechtskonvention zu ritzen. Die Anerkennungsquote lag im vergangenen Jahr über 20 Prozent, das zeigt, dass tatsächlich verfolgte Menschen den Schutz der Schweiz erhalten. Im Vergleich zu unseren Nachbarländern ist die Anerkennungsquote hoch. Wer jedoch keinen Asylgrund hat, kann nicht dauerhaft in der Schweiz bleiben. Wir müssen deutliche Signale geben, dass wir klare Kriterien haben.
Möchten Sie es angesichts der Umstände Ihrer Wahl in den Bundesrat nun der SVP in besonderem Mass recht machen?
Nein; ich arbeite nicht, um es jemandem recht machen, sondern um Probleme zu lösen, die sich stellen. Wir wollen korrekt und fair sein gegenüber jenen, die einen Asylgrund haben, ebenso aber wollen wir konsequent sein gegenüber den andern.
Wie sieht der Zeitplan aus?
Er ist davon abhängig, ob der Bundesrat damit einverstanden ist, in diese Richtung zu gehen. Ich werde ihm meine Vorstellungen vorlegen. Dann sind insbesondere noch rechtliche Abklärungen vorzunehmen. Wir sind nicht in allen Punkten gleich weit. Das Ziel ist es, dass der Bundesrat im Herbst 2008 grünes Licht zur Vernehmlassung gibt.
Die letzte Revision wurde von Juristen kritisiert. Werden diesmal externe Experten beigezogen?
Ja, wenn es notwendig ist.
Von SVP-Seite wird Ihnen vorgeworfen, dass Sie für die Frage der Dienstverweigerer kein dringliches Verfahren anstreben.
Für eine Dringlicherklärung gibt es keine sachlichen und rechtlichen Gründe, und nur aus politischen Erwägungen soll man dieses Verfahren nicht wählen. Auch wollen wir eben noch weitere Massnahmen für bestehende Problemfelder aufnehmen.
Eine andere Pendenz ist die Aufnahme von Flüchtlingsgruppen aus Drittländern. Soll man zu dieser Praxis zurückkehren?
Kleine Gruppen und Einzelpersonen wurden immer wieder aufgenommen. Die Kommission für Migrationsfragen wird uns einen Bericht und Antrag unterbreiten, und wir werden dies offen prüfen. Hier wie überhaupt in der Asylpolitik sind wir darauf angewiesen, dass die Praxis von der Bevölkerung mitgetragen wird. Es hat mich beeindruckt, wie gross die Zustimmung zur Asylgesetzrevision und zum neuen Ausländergesetz war; in allen Kantonen war die Mehrheit positiv. Das Abstimmungsresultat zeigt auch, dass die Bevölkerung sehr sensibilisiert ist.