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Veröffentlicht am 21. Februar 2010

"Auf Unterscheidung verzichten"

NZZ am Sonntag, Stefan Bühler und Markus Häfliger

NZZ am Sonntag: "Die Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf bricht ein politisches Tabu: Sie fordert, dass grobe Fälle von Steuerhinterziehung künftig auch im Inland ebenso streng bestraft werden wie Steuerbetrug."

Eine Welle von angeblichen Datendiebstählen erschüttert den Schweizer Finanzplatz. Sie sind die Justizministerin: Verschärfen Sie jetzt die Gesetze?
Die nötigen Strafbestimmungen haben wir: Sei es Diebstahl, sei es wirtschaftlicher Nachrichtendienst – all das kann verfolgt werden. Doch diese Paragrafen vermögen Datendiebe offensichtlich nicht mehr abzuschrecken. Diese Mentalität bei gewissen Bankmitarbeitern ist neu. Ein zusätzlicher Artikel im Strafgesetz änderte daran nichts.

Es existiert ein Markt für diese Daten, weil es in der Schweiz unversteuerte Vermögen gibt, die die ausländischen Steuerbehörden interessieren.
Das ist so. Und die Schweiz hat darauf bereits reagiert. Neu leisten wir auch bei Steuerhinterziehung Amtshilfe an ausländische Steuerbehörden. Die Diskussion wird nun aber auch auf einer zweiten Ebene geführt.

Nämlich?
Es stellt sich die Frage, ob wir nicht auch im Inland längerfristig auf die Unterscheidung von Steuerbetrug und schweren Fällen von Steuerhinterziehung verzichten sollen. Wohlgemerkt: Ich rede nicht von Steuerhinterziehung aus Nachlässigkeit; das kann jedem passieren. Ich rede von der absichtlichen, wiederholten Hinterziehung von grossen Beträgen.

Schwere Fälle von Steuerhinterziehung sollen gleich stark geahndet werden wie Steuerbetrug?
Es ist Zeit, das zu diskutieren, ja. Ansatzweise kennen wir diese Regelung bereits. Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer erlaubt es

"Es geht darum unsere schweizerischen Steuerbehörden den ausländischen gleichzustellen"

der Eidgenössischen Steuerverwaltung, bei «schweren Steuerwiderhandlungen» die Herausgabe von Bankinformationen zu erzwingen. Doch diese Bestimmung betrifft in erster Linie die direkte Bundessteuer. Zudem muss der Vorsteher des Finanzdepartements jedes Mal seine Zustimmung erteilen. Es ist durchaus denkbar, diese Hürden herabzusetzen – so dass etwa auch kantonale Steuerbehörden solche Verfahren eröffnen können.

Warum diese Änderungen?
Letztlich geht es darum, unsere schweizerischen Steuerbehörden den ausländischen gleichzustellen.

Wo liegt die Grenze zwischen einem fahrlässigen Versehen und einer groben Steuerhinterziehung?
Erstens ist entscheidend, ob jemand in deliktischer Absicht handelt, zweitens die Wiederholung und drittens die Höhe des Betrages. Wenn jemand ein geerbtes Gemälde, dessen Wert ihm unbekannt ist, nicht angibt, so ist das sicher keine grobe Steuerhinterziehung. Anders ist es, wenn jemand Beträge nicht angibt, auf denen er hohe Erträge erwirtschaftet. Im Staatsvertrag mit den USA im Fall UBS haben wir eine Schwelle von 100 000 Franken Jahresertrag für grobe Fälle angenommen.

Diese Schwelle wollen Sie jetzt auch im Inland?
Das könnte eine mögliche Grössenordnung sein. Sicher muss es so sein, dass eine Bürgerin oder ein Bürger, der bei der Steuererklärung nur einen Beleg vergisst, sich nicht strafbar macht. Der Staat soll seinen Bürgern auch künftig mit Vertrauen begegnen.

Ähnliche Forderungen wie Sie bringt auch der Präsident der kantonalen Finanzdirektoren vor.
Schauen Sie, Christian Wanner war Vizepräsident, als ich noch als Bündner Finanzdirektorin die kantonalen Finanzdirektoren präsidierte. Schon vor Jahren haben wir von unseren Steuerverwaltungen immer wieder die gleiche Klage gehört: dass Personen, die über Jahre grosse Beträge hinterziehen, viel gnädiger behandelt werden als solche, die viel kleinere Beträge hinterziehen, dafür aber ein Dokument fälschen. Damals konnten wir diese Debatte aber nicht führen.

Warum nicht?
Solange die Schweiz gegenüber dem Ausland an der Unterscheidung zwischen Betrug und schwerer Hinterziehung festhielt, konnte man nicht über die Aufhebung im Inland diskutieren. Jetzt, da die Unterscheidung gegenüber dem Ausland aufgehoben ist, ist die Zeit gekommen, auch im Inland darüber zu reden.

Ist das lediglich Ihr Traum, oder ist es ein in Arbeit befindliches Projekt?
Ich lebe nicht in einer Traumwelt.

Und welche Gesetze müssen geändert werden?
Verschiedene, unter anderem das Steuerharmonisierungsgesetz.

Verstehen wir richtig: Sie möchten Fälle von absichtlicher, wiederholter Steuerhinterziehung mit grossen Beträgen gleich bestrafen wie einen Steuerbetrug?
Die Zeit ist reif, um darüber zu diskutieren. Es ist aber völlig offen, wie diese Neuerung umgesetzt werden könnte: So könnten etwa alle Steuerdelikte dem Strafrecht unterstellt werden, wobei fahrlässige Fälle straflos blieben. Oder es könnten nur die schweren Fälle dem Strafrecht unterstellt werden, während einfache Steuerhinterziehung wie bisher im Verwaltungsstrafverfahren geahndet würde.

Das derzeitige Problem mit den gestohlenen Bankdaten ist damit nicht gelöst. Wie soll es hier weitergehen?
Wenn Deutschland gestützt auf gestohlene Daten von uns Amtshilfe verlangt, wird die Schweiz diese nicht leisten. Damit wir aber überhaupt wissen können, ob ein Amtshilfegesuch auf gestohlenen Daten beruht, müssen wir den Inhalt dieser gestohlenen CDs kennen.

Die Schweiz leistet Deutschland also überhaupt keine Amtshilfe mehr, bis sie Kopien der CDs erhält?
Ja, und das wissen die Deutschen.