Die Volksinitiative "Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)" verlangt das Ende der Personenfreizügigkeit mit der EU. Sie setzt damit den bilateralen Weg der Schweiz aufs Spiel. Ohne das Freizügigkeitsabkommen und die damit verknüpften Verträge verlieren die Schweizer Unternehmen den direkten Zugang zu ihrem wichtigsten Markt. Dies zu einem Zeitpunkt, in dem die Wirtschaft Perspektiven für Wege aus der Coronakrise braucht. Eine Annahme der Begrenzungsinitiative hätte also schwerwiegende Folgen für die Schweiz – für unsere Arbeitsplätze und unseren Wohlstand. Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative deshalb ab.
Gefährdung des bilateralen Wegs
Die Begrenzungsinitiative will de facto die Kündigung der Personenfreizügigkeit mit der EU. Damit gefährdet sie den bewährten bilateralen Weg. Denn wegen der "Guillotine-Klausel" fallen auch die andern sechs Verträge der Bilateralen I weg. Weitere Abkommen, die politisch mit den Bilateralen verbunden sind, könnten in der Folge ausser Kraft treten, zum Beispiel die Schengen- und Dublin-Assoziierungsabkommen, die für die Sicherheit und das Asylwesen der Schweiz zentral sind.
Eigenständiger Weg der Schweiz
Die Schweiz geht in Europa einen eigenständigen Weg: sie hat sich weder für eine EU-Mitgliedschaft noch für den Europäischen Wirtschaftraum (EWR) entschieden, sondern für bilaterale Verträge. Es ist der Schweiz gelungen, Verträge mit der EU abzuschliessen, die speziell auf sie zugeschnitten sind. Dieser bilaterale Weg sorgt für gute und stabile Beziehungen zur EU und wahrt unsere nationalen Interessen.
Bilaterale Verträge: Gut für die Schweiz
Dank den bilateralen Verträgen mit der EU haben die Schweizer Unternehmen, insbesondere die KMU, einen direkten Zugang zu ihrem wichtigsten Markt. Ohne diesen Zugang wären sie weniger konkurrenzfähig. Es würde weniger in den Standort Schweiz investiert und die Produktion vermehrt ins Ausland verlagert. Der Handel mit der EU wäre erschwert und die Preise in der Schweiz würden steigen.
Mangel an Arbeitskräften
Seit mehreren Jahren finden hiesige Unternehmen nicht genügend Arbeitskräfte in der Schweiz. Da der Anteil der Pensionierten in den nächsten Jahren laufend steigt, bliebt das FZA wichtiger: Es ermöglicht den Unternehmen, ergänzend zu den inländischen Arbeitskräften, weiterhin die benötigten Fachkräfte aus der EU zu rekrutieren.
Der Bundesrat will aber nur so viel Zuwanderung wie nötig. Er investiert deshalb gezielt in die inländischen Arbeitskräfte, etwa indem er ältere Arbeitskräfte unterstützt. Mit der Stellenmeldepflicht werden die Chancen von Stellensuchenden in der Schweiz erhöht. Ausserdem werden die Löhne und die Wettbewerbsbedingungen für das inländische Gewerbe mit den flankierenden Massnahmen geschützt.
Initiative löst keine Probleme
Unsere Gesellschaft ändert sich: Wir pendeln mehr und weiter, wir beanspruchen immer mehr Wohnfläche und Energie pro Person, die Globalisierung und die Digitalisierung bringen heftige Veränderungen in der Arbeitswelt mit sich. Die Schweiz ist durch die Coronakrise hart getroffen worden. Was wir jetzt brauchen ist Rechtssicherheit und eine wirtschaftliche Perspektive. Die Initiative löst kein einziges Problem, stürzt die Schweiz aber in zusätzliche Schwierigkeiten.
Chronologie
22.06.2020: Medienkonferenz zusammen mit den Sozialpartnern zur Volksabstimmung vom 27. September 2020 (Medienmitteilung, Video)
29.04.2020: Der Bundesrat legt den neuen Abstimmungstermin für die Begrenzungsinitiative auf den 27. September 2020 fest. (Medienmitteilung)
18.03.2020: Coronavirus: die eidgenössische Volksabstimmung vom 17. Mai 2020 wird nicht durchgeführt (Medienmitteilung)
11.02.2020: Medienkonferenz des Bundesrats zur Abstimmung vom 17. Mai 2020. (Medienmitteilung, Video)
15.01.2020: Bundesrat legt den Abstimmungstermin für die Begrenzungsinitiative auf den 17. Mai 2020 fest. (Medienmitteilung)
20.12.2019: Schlussabstimmungen. Der Ständerat lehnt die Begrenzungsinitiative ohne Gegenentwurf mit 37 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab (Abstimmungsprotokoll), der Nationalrat mit 142 zu 53 Stimmen bei 2 Enthaltungen (Abstimmungsprotokoll).
30.11.2018: Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative "Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)" ohne Gegenentwurf ab (Medienmitteilung, Video)
Die Initiative will die Personenfreizügigkeit mit der EU beenden. Wird die Initiative angenommen, muss der Bundesrat das Freizügigkeitsabkommen (FZA) innerhalb von zwölf Monaten durch Verhandlungen mit der EU ausser Kraft setzen. Gelingt dies nicht, muss der Bundesrat das FZA innert weiteren 30 Tagen einseitig kündigen. In diesem Fall würde die «Guillotine-Klausel» zur Anwendung kommen: Auch die sechs anderen Abkommen der Bilateralen I würden automatisch wegfallen.
Die Initiative gefährdet den bilateralen Weg der Schweiz. Der Schweiz ist es gelungen, Verträge mit der EU abzuschliessen, die speziell auf sie zugeschnitten sind. Diese Verträge sichern die guten und ausgewogenen Beziehungen zu Europa, unserer wichtigsten Partnerin. Vor der Corona-Krise war die Schweizer Volkswirtschaft auch deshalb hervorragend aufgestellt und die Arbeitslosigkeit tief. Der Bundesrat will, dass es der Wirtschaft so rasch wie möglich wieder so gut geht, wie vor der Krise. Dazu braucht sie Stabilität und Perspektive. Ohne das Freizügigkeitsabkommen und die damit rechtlich verknüpften Verträge der Bilateralen I verlieren die Schweizer Unternehmen aber den direkten Zugang zu ihrem wichtigsten Markt. Eine Annahme der Initiative hätte also schwerwiegende Folgen für die Arbeitsplätze und den Wohlstand in der Schweiz.
Die Schweiz geht in Europa einen eigenständigen Weg: sie hat sich weder für eine EU-Mitgliedschaft noch für den Europäischen Wirtschaftraum (EWR) entschieden, sondern für bilaterale Verträge. Es ist der Schweiz gelungen, bilaterale Verträge mit der EU abzuschliessen, die speziell auf sie zugeschnitten sind.
Die Schweizer Stimmbevölkerung hat dem Vertragspaket «Bilaterale I» im Mai 2000 mit 67,2 Prozent zugestimmt und die Personenfreizügigkeit mit der EU später mehrmals bestätigt. Neben dem Personenfreizügigkeitsabkommen sichern fünf Abkommen der Bilateralen I der Schweiz und der EU den gegenseitigen Marktzugang: die Abkommen über technische Handelshemmnisse, das öffentliche Beschaffungswesen, die Landwirtschaft sowie den Land- und den Luftverkehr. Das Forschungsabkommen regelt die Teilnahme der Schweiz an den EU-Forschungsprogrammen.
Die Schweiz und die EU haben die sieben Abkommen der Bilateralen I als Paket ausgehandelt. Dabei haben sie vereinbart, dass das Freizügigkeitsabkommen durch eine «Guillotine-Klausel» mit den übrigen sechs Abkommen verknüpft ist: Wird es gekündigt, treten sechs Monate später auch die anderen Abkommen automatisch ausser Kraft.
Die Personenfreizügigkeit hat zum Ziel, die Mobilität der Arbeitskräfte zu erleichtern. Staatsangehörige der Schweiz und der EU-Mitgliedstaaten erhalten grundsätzlich das Recht, Arbeitsplatz und damit Aufenthaltsort innerhalb der Staatsgebiete der Vertragsparteien frei zu wählen. Voraussetzung ist, dass sie über einen gültigen Arbeitsvertrag verfügen oder eine selbständige Erwerbstätigkeit nachweisen können. Nichterwerbstätige können auch von der Personenfreizügigkeit profitieren, sofern sie ausreichende finanzielle Mittel nachweisen können und umfassend krankenversichert sind.
EU-Staatsangehörige dürfen ihre Familienmitglieder im Rahmen der Personenfreizügigkeit grundsätzlich nachziehen. Der Familiennachzug ist an Bestimmungen geknüpft. Beispielsweise müssen die EU-Staatsangehörigen über eine angemessene Wohnung verfügen. Angemessen ist eine Wohnung dann, wenn sie den ortsüblichen Verhältnissen entspricht, die für Schweizer Bürgerinnen und Bürger gelten.
Die Zuwanderung aus der EU ist stark von den wirtschaftlichen Entwicklungen im In- und Ausland abhängig. Die Nettozuwanderung aus der EU hat sich seit 2013 halbiert: 2019 wanderten noch rund 32’000 Personen mehr ein als aus. Auch Schweizerinnen und Schweizer nutzen die Personenfreizügigkeit: Laut Angaben des Bundesamtes für Statistik lebte Ende 2018 rund eine halbe Million in der EU.
Das klingt auf den ersten Blick einleuchtend, ist aber eine gefährliche Milchmädchenrechnung. Wenn die Schweiz die Grenzen gegenüber der EU schliesst, werden die Arbeitslosenzahlen nicht kleiner. Im Gegenteil: Der Bruch mit der EU fügt der Schweizer Wirtschaft nachhaltigen Schaden zu und gefährdet damit unmittelbar Arbeitsplätze in den hiesigen Unternehmen. Nach der Corona-Krise ist das das Letzte, was Schweizer Unternehmen jetzt brauchen.
Die Schweiz hat dem Freizügigkeitsabkommen von Beginn an flankierende Massnahmen zur Seite gestellt, damit die Löhne in der Schweiz nicht unter Druck geraten. Zusätzlich dazu wurde die Konkurrenzfähigkeit der inländischen Arbeitskräfte in den letzten Jahren gezielt gestärkt. So können sich Stellensuchende dank der Stellenmeldepflicht in Berufen mit überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit mit einem zeitlichen Vorsprung auf freie Stellen bewerben. Im Mai 2019 hat der Bundesrat in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern weitere Massnahmen beschlossen, mit denen die Chancen insbesondere von älteren Personen auf dem Arbeitsmarkt erhöht werden, zum Beispiel mit Job-Coaching oder gezielter Aus- und Weiterbildung. Zudem hat nach dem Bundesrat auch das Parlament beschlossen, ausgesteuerten Arbeitslosen über 60 Jahre, die lange gearbeitet und wenig Vermögen haben, bis zur Pensionierung eine existenzsichernde Überbrückungsleistung zu gewähren.
Dank den bilateralen Verträgen mit der EU haben die Schweizer Unternehmen, insbesondere die KMU, einen direkten Zugang zu ihrem wichtigsten Markt. Ohne diesen Zugang wären sie weniger konkurrenzfähig. Es würde weniger in den Standort Schweiz investiert und die Produktion vermehrt ins Ausland verlagert. Der Handel mit der EU wäre erschwert und die Preise in der Schweiz würden steigen. Auch im Luft- und Landverkehr profitiert die Schweiz von den Bilateralen I. So können Schweizer Fluggesellschaften eine grössere Auswahl an Flugverbindungen zu tieferen Preisen anbieten und im Landverkehr wird die Verlagerung auf die Schienen gefördert, was zu weniger Lastwagen auf der Strasse führt.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat 2015 die Folgen eines Wegfalls der Bilateralen I für die Schweiz untersuchen lassen: Gemäss diesem Bericht würde die wirtschaftliche Leistung der Schweiz (Bruttoinlandprodukt) in weniger als 20 Jahren 5–7 Prozent tiefer liegen als bei einem Fortbestehen der Bilateralen I. Kumuliert über diesen Zeitraum entspricht dies 460–630 Milliarden Franken.
Schwellenwerte zur Einschränkung der Personenfreizügigkeit mit Kroatien nicht erreicht
Für Arbeitskräfte aus Kroatien gelten keine Kontingente mehr. Der Bundesrat wurde an seiner Sitzung vom 14. Januar 2026 informiert, dass die Zahl der Bewilligungen B und L, die kroatischen Staatsangehörigen im Jahr 2025 erteilt wurden, unter den Schwellenwerten geblieben ist, die eine Auslösung der Ventilklausel ermöglicht hätten. Für Kroatien gilt nun die volle Personenfreizügigkeit.
26. November 2025
Anwendung der Ventilklausel gegenüber Kroatien: Der Bundesrat nimmt Stellung
An seiner Sitzung vom 26. November 2025 hat der Bundesrat einen Grundsatzentscheid zur Ventilklausel gegenüber Kroatien gefällt. Sollte die Zuwanderung kroatischer Arbeitskräfte bis zum 31. Dezember 2025 einen bestimmten Schwellenwert überschreiten, wird er die Ventilklausel einseitig anwenden. Für die Einreise arbeitswilliger Kroatinnen und Kroaten in die Schweiz könnten damit ab 2026 wieder Kontingente gelten.
26. November 2025
Der Bundesrat ändert die Verordnung über den freien Personenverkehr, um unberechtigte Sozialleistungsbezüge zu verhindern
Der Bundesrat ergreift Massnahmen gegen unberechtigte Aufenthaltsansprüche und Sozialleistungsbezüge. Im Rahmen der Begleitmassnahmen zur Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz» hat er eine Änderung der VFP betreffend die Bewilligungserteilung an EU/EFTA-Staatsangehörige, die im Personalverleih angestellt sind, verabschiedet. Diese Massnahme verhindert die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen B bei unterjähriger Beschäftigung und den unberechtigten Bezug von Sozialleistungen.
19. November 2025
Bundesrat legt unveränderte Drittstaatenkontingente für 2026 fest
Die Schweizer Wirtschaft soll weiterhin die von ihr benötigten, qualifizierten Fachkräfte rekrutieren können. An seiner Sitzung vom 19. November 2025 hat der Bundesrat deshalb unveränderte Kontingente für erwerbstätige Drittstaatsangehörige, Dienstleistungserbringende aus der EU/EFTA und Staatsangehörige aus dem Vereinigten Königreich (UK) für das Jahr 2026 beschlossen. Die Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) wird entsprechend angepasst und tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
25. Juni 2025
Der Bundesrat entscheidet über Massnahmen im Bereich Zuwanderung in den Arbeitsmarkt
Um das inländische Arbeitsmarktpotenzial noch besser auszuschöpfen, will der Bundesrat eine Meldepflicht an die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung schaffen für Personen, die im Familiennachzug in die Schweiz einreisen. Damit will er die berufliche Integration fördern. Optimiert werden soll zudem die Bewilligungserteilung im Personalverleih, um unberechtigte Aufenthaltsansprüche und Sozialleistungsbezüge zu verhindern. Das hat der Bundesrat am 25. Juni 2025 im Rahmen der Begleitmassnahmen zur Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz» entschieden. Die beschlossenen Massnahmen im Zuständigkeitsbereich des Staatssekretariats für Migration (SEM) betreffen das Handlungsfeld «Zuwanderung in den Arbeitsmarkt».
27. August 2020
Die Einwanderung auf das unbedingt Notwendige beschränken
Industrie- und Handelskammer Waadt; Bundesrätin Karin Keller-Sutter - es gilt das gesprochene Wort
26. August 2020
"Der Bundesrat will nur soviel Zuwanderung wie nötig"
Informationsveranstaltung zur Begrenzungsinitiative in Chur; Bundesrätin Karin Keller-Sutter - es gilt das gesprochene Wort
17. August 2020
Die Begrenzungsinitiative gefährdet unseren Wohlstand und unsere Arbeitsplätze
Handelskammer beider Basel und MetroBasel; Bundesrätin Karin Keller-Sutter - es gilt das gesprochene Wort
10. August 2020
"Die Bilateralen, das ist der eigenständige Weg der Schweiz"
Anlass von Frauennetzwerken in Bern; Bundesrätin Karin Keller-Sutter - es gilt das gesprochene Wort
22. Juni 2020
Begrenzungsinitiative – Medienkonferenz von Bundesrätin Keller-Sutter
Medienkonferenz; Bundesrätin Karin Keller-Sutter - es gilt das gesprochene Wort
9. September 2020
Begrenzungsinitiative: Debatte auf RTS, Infrarouge
Interview, 9. September 2020: RTS, Infrarouge; Alexis Favre
7. September 2020
"Kündigen wir die Freizügigkeit? Darum geht es – nicht um Asyl, CO2 oder den Verkehr"
Interview, 7. September 2020: watson; Petar Marjanovic, Peter Blunschi
5. September 2020
"Dann droht uns eine zweite Krise"
Interview, 5. September 2020: St. Galler Tagblatt; Michael Genova
1. September 2020
"Wenn wir der Initiative zustimmen, verschlimmern wir die Krise"
Interview, 1. September 2020: Corriere del Ticino; Moreno Bernasconi
31. August 2020
"Es lohnt sich nicht, für eine Initiative, die nicht hält, was sie verspricht, das Ende des bilateralen Wegs zu riskieren"
Interview, 31. August 2020: RSI, Radiogiornale; Mattia Serena