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Veröffentlicht am 18. Juni 2010

"Bei der UBS gibt es noch viel Erklärungsbedarf"

Neue Luzerner Zeitung, Marcello Odermatt

Neue Luzerner Zeitung: "Die Justizministerin ist froh, dass der Staatsvertrag unter Dach und Fach ist. Der Bundesrat wolle sich nun intensiv um offene Fragen im Fall UBS kümmern."

Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf, sind Sie nach dem Ja des Parlaments zum Staatsvertrag und dem Nein zum fakultativen Referendum erleichtert?
Es ist ein gutes Resultat für die konstruktiven Kräfte in diesem Rat. Für jene, die Probleme lösen und nicht nur bewirtschaften wollen; die sich auch frei machen wollen, um andere Probleme zu lösen. Ich denke, es ist ein positives Signal für eine konstruktive Politik.

Was passiert nun mit den vereinbarten 4450 Kundendaten?
Mit Zustimmung der betroffenen Personen wurden bereits 500 Kundendaten an die US-Steuerbehörden herausgegeben. In 1200 Fällen liegen die Daten bei der Steuerverwaltung für die Übermittlung bereit. In weiteren 400 Fällen wurden die Schlussverfügungen verschickt und 650 Schlussverfügungen sind versandbereit. Der Vollzug läuft auf Hochtouren. Die verbleibenden Fälle sind praktisch alle in Arbeit, sodass wir die Frist bis Ende August einhalten können.

Dann könnten aber noch Beschwerden zu Verzögerungen führen?
Dieser Weg ist im Vertrag explizit gewährleistet. Die Schweiz hält ihre Verpflichtung ein. Von jenen, denen die Verfügung bereits eröffnet worden ist, werden wohl kaum viele den Beschwerdeweg einschlagen. Bisher sind nur wenige Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht eingegangen.

Dank dem Staatsvertrag ist nun aber davon auszugehen, dass die Beschwerden ohnehin keine Chancen haben?
Wir können nicht vorwegnehmen, wie das Gericht in einem neuen Beschwerdefall entscheiden wird. Ich bin aber zuversichtlich, dass das Gericht nicht mehr die Amtshilfefähigkeit in Fällen fortgesetzter schwerer Steuerhinterziehung insgesamt verneinen wird. Es ist aber denkbar, dass die eine oder andere Beschwerde eine Chance hat. Aber nur, wenn eine Person im Einzelfall fälschlicherweise jener Kategorie zugeordnet worden ist, die im Staatsvertrag mit den Kriterien zur schweren Steuerhinterziehung definiert wurde.

Werden die USA nun basierend auf dem Staatsvertrag noch andere Schweizer Banken ins Visier nehmen, etwa die CS?
Dies ist nicht völlig ausgeschlossen. Allerdings müssten ähnliche Handlungsmuster und Umstände vorliegen wie bei der UBS. Anhaltspunkte dazu haben wir heute nicht. Zudem müsste – falls die USA nicht nur im Fall von Steuerbetrug, sondern auch von fortgesetzter schwerer Steuerhinterziehung um Amtshilfe ersuchen sollten – ein ähnlicher Vertrag ausgehandelt werden, der vom Parlament abgesegnet werden müsste. Ich vermute, dass die USA sich künftig auf das neue Doppelbesteuerungsabkommen stützen werden, das weiter geht als der Staatsvertrag. Es ermöglicht unter Namensnennung, Amtshilfe auch bei einfacher Steuerhinterziehung zu gewähren, was heute nicht möglich ist.

Dieses neue Doppelbesteuerungsabkommen ist im amerikanischen Senat derzeit aber blockiert?
Da wir unsere Verpflichtungen einhalten werden, gehe ich davon aus, dass der Senat das Abkommen bald auch ratifizieren wird. Die Schweiz hat das ja bereits gemacht. Die Amerikaner sind sehr am neuen Abkommen interessiert.

Die UBS ist nun aus dem Schneider?
Bei der Bank gibt es noch viel Erklärungsbedarf, insbesondere auch im Zusammenhang mit dem Bericht der GPK, der ja bezüglich der UBS noch viele Fragen offen lässt. Der Bundesrat wird sich dieses Themas nun sehr intensiv annehmen.