Braucht es wirklich neue Volksrechte, Frau Metzler?
BLICK-Telefon, Urs Moser
Staatskundeunterricht mit Bundesrätin Ruth Metzler: Die BLICK-Leser und -Leserinnen konnten mit der Reform der Volksrechte nicht viel anfangen - bis ihnen die Justizministerin erklärte, was sich hinter dem neuen Initiativrecht und dem Staatsvertragsreferendum überhaupt verbirgt.
Welchen Nachteil haben wir bei einem Nein zur änderung der Volksrechte?
Wir würden eine Chance verpassen. Die allgemeine Volksinitiative öffnet dem Stimmvolk neue Möglichkeiten, indem es auch Änderungen auf Gesetzesstufe verlangen kann.
Was ändert sich konkret bei der Mitsprache in der Aussenpolitik, beim Staatsvertragsreferendum?
Heute werden Staatsverträge vom Bundesrat unterzeichnet und vom Parlament genehmigt. Die Bevölkerung kommt aber meistens erst zum Zug, wenn es darum geht, die Umsetzung des Vertrags in schweizerischen Gesetzen zu regeln. Neu kann das Stimmvolk bereits zum Vertrag Ja oder Nein sagen.
Ehrlich gesagt komme ich überhaupt nicht draus, was uns die Änderung bei den Volksrechten eigentlich bringen soll.
Sie bringt einiges. Anliegen der Bevölkerung können nämlich schneller und direkter in die Tat umgesetzt werden. Mit einer Initiative kann man heute nur eine Verfassungsänderung verlangen. Zwei Drittel der Initiativbegehren der letzten Jahre hätten aber eigentlich gar keine Verfassungsänderung benötigt. Neu kann das Parlament eine Initiative direkt in der Gesetzgebung umsetzen.
Was nützen mir neue Volksrechte, wenn die Politiker dann doch wieder machen, was sie wollen?
Wenn Sie dieses Gefühl haben, müssen Sie erst recht Ja stimmen. Bundesrat und Parlament machen die Gesetze, die Ihr Leben beeinflussen. Mit der neuen allgemeinen Volksinitiative können die Stimmbürger unter anderem auch die Änderung eines Gesetzes verlangen.
Ich fände es sinnvoller, wenn man generell über weniger abstimmen müsste, weil man als Stimmbürger oft überfordert ist.
Das überrascht mich eigentlich, denn die direkte Demokratie gehört doch zu den ganz wichtigen Grundpfeilern unseres Landes. Aber auch Ihnen kann die Volksrechtsreform durchaus entgegenkommen. Sie bringt nämlich nicht unbedingt mehr, sondern vielleicht sogar weniger Abstimmungen. Die Stimmbürger können neu ein allgemeines Anliegen formulieren und die konkrete Umsetzung dem Parlament überlassen. Wenn sie mit dem Ergebnis zufrieden sind und kein Referendum ergriffen wird, braucht es keine Abstimmung mehr.