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Veröffentlicht am 25. April 2008

"Der Schutz vor Willkür ist der Verfassung verankert"

20 Minuten, Gaudenz Looser und Marco Boscelli

20 Minuten: "Eveline Widmer-Schlumpf tritt aus Überzeugung gegen die SVP-Initiative für demokratische Einbürgerungen an. Der Rechtsstaat gelte auch für Ausländer, argumentiert sie im Interview."

Frau Bundesrätin, Sie wirken deutlich gelöster als bei früheren Auftritten. Sind das die positiven Vibes, die Sie von der DV der SVP Graubünden mitgenommen haben?
Nein, das ist, weil die ersten 100 Tage vorbei sind und ich nicht mehr schweigen muss. Das liegt mir nämlich nicht so.

Trotzdem: Wie war der Abend in Ihrer Heimbastion?
Es war ein schöner Abend, ich fühle mich in dieser Partei daheim.

Die Bündner haben sich erneut deutlich hinter Sie gestellt, das Ultimatum der SVP Schweiz läuft Ende April ab. Ist eine gütliche Einigung überhaupt noch denkbar?
Ich glaube nicht mehr daran, Dinge voraussehen zu können. Dafür ist seit dem 12. und 13. Dezember zu viel passiert. Jeder, der beschuldigt wird, hat Anrecht auf rechtliches Gehör. Gegen mich erhebt man aber derart schwere Vorwürfe, ohne mich anzuhören. Ich kann Ihnen nicht sagen, was passieren wird. Sicher ist: Ich werde nicht als Bundesrätin zurücktreten und nicht aus der Partei austreten.

Sie sind gegen die Einbürgerungsinitiative, über die am 1. Juni abgestimmt wird. Ist es schwierig für Sie, eine Initiative zu bekämpfen, die von Ihrer eigenen Partei kommt?
Nein, denn die Haltung des Bundesrates lässt sich sachlich begründen und ich vertrete diese.

Wie?
Sachfremde, willkürliche Motive dürfen nicht dazu führen, dass eine Einbürgerung abgelehnt wird.

Ein Beispiel?
Bei uns im Bünderland wurden Italiener meist klaglos eingebürgert, weil sie uns sprachlich und kulturell sehr nahe stehen. Bei Leuten aus anderen Staaten, die die genau gleichen Voraussetzungen der Integration erfüllt haben, tut man sich gelegentlich schwerer. Das sind sachfremde Motive.

Wer hat denn ein Recht auf Einbürgerung?
Es gibt kein Recht auf Einbürgerung, aber ein Recht auf ein faires Einbürgerungsverfahren. Die Einbürgerung ist das Ende einer erfolgreichen Integration: Beherrschen der Sprache, Respekt vor unseren Regeln und Gesetzen, keine Strafverfahren – das sind die Kriterien. Dies alles kann an einer Urnenabstimmung nicht genügend berücksichtigt werden.

Wie weit soll denn die Integration gehen? Zum Beispiel löst das Kopftuch immer wieder Debatten aus.
Für mich ist ein Kopftuch kein Problem, solange die Person unsere gängigen Wertvorstellungen akzeptiert. Es wird für mich dann zum Problem, wenn es zum Symbol wird für eine Ungleichbehandlung von Männern und Frauen oder von Mädchen und Knaben.

Aber letztlich ist doch nicht messbar, was das Kopftuch im Einzelfall bedeutet.
Doch, in einem Einbürgerungsverfahren lässt sich herausfinden, wie die Wertehaltung eines Antragstellers ist. Auch wenn zum Beispiel ein Iraner vier Frauen hat, ist das für uns nicht akzeptabel. Wenn er aber ausschliesslich mit einer Schweizerin verheiratet ist, kann allein seine Herkunft kein Grund sein, ihm die Einbürgerung zu verweigern. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass die Einbürgerung nicht rechtmässig war, wird die Einbürgerung konsequent wieder rückgängig gemacht.

Gibt es dafür Beispiele?
Ich weiss von einem Iraner, der eine Schweizerin geheiratet hat. Weder sie noch die Behörden wussten, dass der Mann zwei weitere Frauen und Kinder hatte. Heraus kam es, als er die Kinder in die Schweiz nachziehen wollte. Er hatte sich die Einbürgerung mit falschen Angaben erschlichen. Das Bürgerrecht wurde ihm aberkannt.

Das hätte man vorher merken müssen…
Einbürgerungsanträge werden intensiv geprüft; und in vielen Fällen wird ein Gesuch zurückgezogen oder gar nicht eingereicht, weil die Voraussetzungen offensichtlich nicht erfüllt sind. Wenn einer nach zehn Jahren in der Schweiz noch immer einen Dolmetscher braucht, weist man ihn darauf hin, dass sein Antrag keine Chance hat.

Sollte man einen frisch eingebürgerten Jugendlichen nach einer schweren Straftat wieder ausbürgern?
Das geht nicht! Man kann nicht verhindern, dass nach der Einbürgerung noch etwas passiert. Und es stimmt, dass während einigen Jahren die Informationen zwischen den beteiligten Behörden zu wenig flossen. Das ist heute dank intensiverer Zusammenarbeit wesentlich besser.

Einbürgerung auf Probe ist kein Thema für Sie?
Ich sehe grosse Schwierigkeiten: Als "Bürger auf Probe" kann man keine Rechte und Pflichten ausüben. Und: Welches Bürgerrecht hätte das Kind eines "Bürgers auf Probe"? Ich bin gegen halbe Lösungen. Allerdings ist die Messlatte für Einbürgerungen hoch anzusetzen. Das ist heute der Fall.

Was wäre die grösste Gefahr, wenn die Initiative angenommen würde?
Es würde uns grosse rechtliche Schwierigkeiten bereiten. Der Schutz vor Diskriminierung und Willkür und das rechtliche Gehör sind in der Verfassung verankert. Wird die Initiative angenommen, so besteht keine Gewähr mehr dafür, dass diese Rechte der Einbürgerungswilligen sichergestellt sind. Wir alle nehmen diese Rechte aber für uns als Selbstverständlichkeit in Anspruch.