"Der Staat hat nicht zu fragen, warum jemand eine Waffe will"
Tages-Anzeiger, Der Bund, Verena Vonarburg
Tages-Anzeiger: "Bundesrätin Simonetta Sommaruga ist bezüglich der Waffenschutz-Initiative im Dilemma: Persönlich begrüsst sie diese, als Bundesrätin empfiehlt sie deren Ablehnung."
Frau Bundesrätin, haben Sie Schauspielunterricht genommen?
Nein, noch nie.
Wie wollen Sie dann überzeugend darlegen, dass man die Waffen- Initiative ablehnen soll, die Sie persönlich unterstützen?
Ich bin seit dem 1. November 2010 Mitglied des Bundesrats und vertrete deshalb dessen Position. Und zwar mit den Argumenten, die den Bundesrat und die Mehrheit des Parlaments dazu bewogen haben, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.
Was würde denn so Negatives geschehen, wenn es ein Ja gäbe?
Die Initiative, das muss man betonen, hat bereits sehr viel Gutes ausgelöst. Unter ihrem Einfluss ist das Waffenrecht in den letzten Jahren verschärft worden. Der Bundesrat will ohnehin, dass weniger Waffen in den Haushalten sind und dass Waffen nur in verantwortungsvolle Hände gelangen. Da ist schon viel geschehen.
Wie viele Waffen sind bis heute eigentlich beschlagnahmt worden?
In der zentralen Datenbank beim Bundesamt für Polizei sind 22 800 Waffen registriert, die definitiv eingezogen wurden. Die Datenbank gibt es seit 1999, eine Meldepflicht für die Kantone aber erst seit 2008. Vorher konnten die Kantone die Beschlagnahmungen freiwillig melden.
Und wie viele Waffenscheine haben die Kantone verweigert?
Es gibt seit Ende 2008, seit Einführung der Meldepflicht, sehr wenige verweigerte Bewilligungen. Die Kantone haben 74 explizite Verweigerungen gemeldet. Ich möchte die Kantone ermuntern, ihre nicht erteilten Bewilligungen dem Bund systematisch zu melden.
Warum sind es nur so wenige Verweigerungen?
Das dürfte hauptsächlich damit zusammenhängen, dass die Kantone die Verweigerungen erst seit Ende 2008 melden müssen.
Gibt es Punkte der Initiative, die Sie weiterverfolgen möchten, falls sie verworfen wird?
Die Initiative greift einiges auf, was wichtig ist. Zum Beispiel die Registrierung: Dass die Polizei weiss, wer Waffen hat und was das für Waffen sind. Die Kantone führen bereits solche Datenbanken. Sie werden sie demnächst vernetzen, auch mit jenen beim Bund. Das ist positiv. Funktioniert es, kommt das im Endeffekt der von den Initianten geforderten zentralen Datenbank gleich.
Was erwidern Sie jenen Frauen, die Angst haben und deswegen die Initiative annehmen wollen?
Diesen Frauen muss ich ehrlich sagen: Die Initiative wird an ihrer Bedrohungssituation kaum etwas ändern.
Nur wer aber einen Fähigkeits- und Bedarfsnachweis erbrächte, könnte künftig eine Waffe haben. Warum sind Sie dagegen?
Ein solcher Nachweis könnte eine höhere Hürde bilden. Es ist heute aber nicht klar, wie er aussähe. Das müsste das Parlament definieren. Mit dem geltenden Recht klärt man schon heute einiges ab für einen Waffenerwerbsschein. Wer glaubt, mit Annahme der Initiative würden Frauen nicht mehr bedroht, Suizide mit Waffen nähmen massiv ab, der irrt. Die Initiative weckt hier zu hohe Erwartungen.
Wecken Sie selber nicht auch falsche Erwartungen, indem Sie betonen, wie streng das Schweizer Waffenrecht sei? Jemand, der gefährlich ist, kommt immer an eine Waffe.
Das ist leider so. Es wird immer illegale Waffen geben. Auch nach einer allfälligen Annahme der Initiative. Der Staat wird nie in den Haushalten kontrollieren können, wer eine Waffe hat und ob sie registriert ist. Wir sind darauf angewiesen, dass die Bevölkerung einen verantwortungsvollen Umgang damit pflegt. Die Armee ist in diesem Punkt auch viel sensibler geworden. Wir sind überall auf Menschen angewiesen, die aufmerksam sind. Es wäre falsch zu glauben, mit Gesetzen könne man die tragischen Situationen ganz aus der Welt schaffen.
Automatisch einziehen könnte man die Armeewaffen. Gibt es noch einen plausiblen Grund, die Armeewaffen zu Hause zu lassen?
Diese Frage haben das Parlament und der Bundesrat in den letzten Jahren mehrmals diskutiert. Die Mehrheit kam bis jetzt jeweils zum Schluss, die Armeewaffen nicht einzuziehen. Immerhin wird die Munition nicht mehr mitgegeben. Nach dem Ende des Militärdienstes kann man zudem heute die Waffe nicht mehr zu Vorzugskonditionen mitnehmen, sondern es braucht auch hier einen Erwerbsschein. Deswegen werden heute am Ende der Dienstzeit sehr viel weniger Armeewaffen abgegeben.
Sie persönlich sind immer noch dafür, die Armeewaffen in die Zeughäuser zu bringen?
Ich bin heute Bundesrätin. Und ich glaube, die Bevölkerung kann damit umgehen, dass ich die Meinung der Mehrheit des Bundesrats vertrete.
Ihr Kollege Maurer hat unlängst gesagt, Frauen hätten Angst vor Waffen, weil sie nicht damit umzugehen wüssten. Können Sie mit einer Waffe umgehen?
Ich habe noch nie geschossen. Ich habe nur einmal als Gemeinderätin einen Schiessplatz eingeweiht und über die Kameradschaft in den Schützenstuben geredet, die nicht zu unterschätzen ist (lacht). In der Tat ist die Angst vor Waffen bei Frauen grösser. Denn Frauen werden häufiger mit Waffen bedroht als Männer. Frauen sind häufig den Männern auch physisch unterlegen. Kommt eine Waffe hinzu, verstärkt das die Angst.
Die Schützen fürchten um ihren Sport. Die Initianten kontern, jeder könne schiessen, wenn er in einem Schützenverein sei. Was stimmt?
Nach Angabe der Verbände üben 85 Prozent der Schützen ihren Sport mit der Armeewaffe aus. Wird die Armeewaffe nicht mehr nach Hause gegeben, befürchten die Schützenvereine, dass Schiessen als Breitensport keine Zukunft mehr habe.
Ist das nicht nur eine Ausrede?
Es ist nachvollziehbar, dass sich die Schützen diese Frage stellen. Wenn alle eine eigene Waffe bräuchten, würden vielleicht einige aufs Sportschiessen verzichten.
Sehen Sie legitime Gründe dafür, dass ausser Schützen, Jägern und Sammlern noch weitere Personen Waffen besitzen dürfen?
Es ist nicht am Staat, diese Frage abschliessend zu beantworten. Aufgabe des Staates ist es, einerseits dafür zu sorgen, dass es je nach Gefährlichkeit einer Waffe eine Melde- oder Bewilligungspflicht braucht. Und andererseits abzuklären, ob die betreffende Person die Voraussetzungen mitbringt, um mit der Waffe verantwortungsvoll umzugehen. Der Staat hat nicht zu fragen, warum jemand eine Waffe will. Um das Motiv zu ergründen, müsste man eine Gewissensprüfung einführen. Das kann nicht der Sinn sein. Das wollen auch die Initianten nicht.
Ausländer aus dem Balkan und weiterer Staaten dürfen in der Schweiz keine Waffe kaufen oder besitzen. Warum darf ein Algerier oder Türke das nicht?
Es geht generell um Personen aus zehn Ländern, in denen Gewalt herrscht oder geherrscht hat oder illegaler Waffenhandel eine Realität ist. Bei diesen Nationen setzt man die Latte höher, damit nicht Waffen aus der Schweiz in diese Länder gelangen.
Das ist diskriminierend.
Man kann das diskriminierend nennen. Aber es ist eine Schutzmassnahme des Staates. Sie trifft vielleicht Personen, die durchaus verantwortungsvoll mit Waffen umgehen könnten. Wichtig ist, dass wir die Liste immer wieder überprüfen und gegebenenfalls Länder von der Liste streichen oder andere hinzufügen.
Sind Sie am 13. Februar enttäuscht oder froh, wenn die Waffen-Initiative angenommen wird?
Ich vertrete auch am 13. Februar die Sicht des Bundesrates. Aber ich werde so oder so mein Augenmerk darauf richten, was man noch verbessern kann – im Waffenrecht und in der Zusammenarbeit mit den Kantonen.