"Die Bedrohung durch Internetkriminalität hat zugenommen"
SWISS ENGINEERING STZ, Christa Rosatzin, Manuel Martin
SWISS ENGINEERING STZ: "Muss sich die Schweiz vor politisch motivierten Cyberangriffen fürchten? Wie könnte gegen die Jugendgewalt nachhaltig vorgegangen werden? Und welche Rolle spielen internationale Datenbanken, um Kriminelle aufzuspüren? Zu den aktuellen Herausforderungen der Verbrechensbekämpfung äussert sich Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf."
Frau Bundesrätin, die drei Zürcher Schüler, die im Juli 2009 in München einen Mann beinahe totschlugen, haben die Diskussionen um Jugendgewalt und Jugendkriminalität neu entfacht. Lassen Sie Ihre drei Kinder ohne Bedenken ins urbane Nachtleben eintauchen? Wie schätzen Sie die Situation in der Schweiz ein?
Gewaltdelikte von Jugendlichen gehören leider zur Realität. Über Ausmass, Entwicklung und Ursachen der Jugendgewalt sind sich Expertinnen und Experten nicht einig. Es steht jedoch fest, dass die Gewaltdelikte gravierende Auswirkungen für die Opfer, die Täter und die gesamte Gesellschaft haben. Dem Bundesrat ist es deshalb ein wichtiges Anliegen, dass konsequent und gezielt gegen die Gewalt vorgegangen wird. Er unterstützt die in der Sache zuständigen Kantone und Gemeinden bei der Prävention und Bekämpfung von Jugendgewalt. Unter der Federführung des Eidgenössischen Departements des Innern wird derzeit ein nationales Programm erarbeitet, mit dem die bereits bestehenden, meist lokalen Konzepte und Massnahmen verstärkt werden sollen. Ich bin überzeugt, dass die Jugendgewalt nur durch gemeinsame Anstrengungen von Bund, Kantonen, Gemeinden, Schulen und vor allem auch Eltern bekämpft werden kann.
Das Verbot von Killerspielen scheint für das Parlament zum Beispiel ein probates Mittel gegen Jugendgewalt. Was braucht es Ihrer Meinung nach, um diese einzudämmen?
Prävention ist wichtig. Deshalb erarbeitet das EDI derzeit das erwähnte Programm zur Verstärkung der Präventionsbemühungen auf allen Ebenen. Auch dem Parlament geht es mit seinen Vorstössen zu den Killerspielen um Prävention: Es sollen entweder die Spiele, die als eine mögliche Ursache von Gewalt vermutet werden, gänzlich verboten oder Verkaufsverbote erlassen werden, die nur den Jugendlichen den Zugang zu gewissen Spielen verunmöglichen. Der Bundesrat hat hier nun konkrete Vorschläge zu erarbeiten. Bei der Repression wiederum stellt sich die Frage, welches die richtige Antwort auf die Gewalt ist, die von Jugendlichen tatsächlich ausgeübt wird. Ich bezweifle, dass das probate Mittel ganz allgemein darin besteht, einfach Gesetze und Strafen zu verschärfen. Jedenfalls nimmt beispielsweise die Rückfallrate jugendlicher Straftäter mit der Schwere der Strafen zu. In der Praxis erweist sich in verschiedenen Fällen eine erzieherische oder therapeutische Massnahme in einer offenen oder geschlossenen Einrichtung, kombiniert mit einer Ausbildung, als das geeignetste Mittel.
Die Parteien überbieten sich zurzeit mit möglichen Massnahmen. Was halten Sie zum Beispiel von der Veröffentlichung von Täterfotos aus Überwachungskameras, wie es die SVP betreibt?
Bei der Fahndung nach mutmasslichen Tätern werden in vielen Kantonen schon seit Jahren auch Bilder eingesetzt. Die ab 1. Januar 2011 schweizweit geltende Schweizerische Strafprozessordnung sieht ausdrücklich vor, dass die Strafverfolgungsbehörden die Öffentlichkeit zwecks Mithilfe bei der Fahndung nach tatverdächtigen Personen über Delikte orientieren. Das umfasst auch die Möglichkeit der Veröffentlichung von Fotos von Tatverdächtigen. Private ihrerseits können sich mit sachdienlichen Hinweisen und Informationen jederzeit an die Polizei wenden. Ich sehe nicht, weshalb sich Private als Polizisten betätigen und auf eigene Faust Fahndungen lancieren sollten.
Neben der Jungendkriminalität ist die IT-Kriminalität ein intensiv diskutiertes Thema. Die Weiterentwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologien eröffnet immer wieder neue „Tätigkeitsfelder“ für Verbrecher. Welches sind die aktuellen Bedrohungsszenarien? Rechnen Sie auch mit politisch motivierten Cyberangriffen auf die Schweiz? Welche Herausforderungen ergeben sich dadurch für die Justiz?
Die Bedrohung durch Internetkriminalität hat in der Tat zugenommen. Auf diese Tatsache weist der Bundesrat in seinem Bericht über die Bedrohungslage im Jahr 2009 hin, den er dem Parlament im Februar dieses Jahres unterbreitet hat. Dank neuer Technologien kann die Täterschaft online immer schneller agieren und es gelingt ihr immer besser, anonym zu bleiben. Gleichzeitig hängen wegen der zunehmenden Vernetzung von Arbeitsplätzen, Steuerungs- und Kontrollsystemen wichtige Infrastrukturen immer mehr von den Informations- und Kommunikationstechnologien ab. Und schliesslich muss man auch zur Kenntnis nehmen, dass sich Staaten und politische Gruppierungen der Möglichkeiten internetgestützter Angriffe zur Informationsbeschaffung oder der Sabotage bedienen. Die Betreiber von kritischen Infastrukturen haben also grosse Schutzanstrengungen zu unternehmen. Der Bund unterstützt sie dabei mit der Melde- und Analysestelle Informationssicherung (Melani), die in enger Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft dafür sorgt, dass Warnungen und weitere nützliche Informationen unverzüglich ausgetauscht und verbreitet werden. Justiz und Polizei ihrerseits sind darauf angewiesen, dass sie die erforderlichen Instrumente haben, um gegen kriminelle Machenschaften vorzugehen, bei denen das Internet als Tatmittel eingesetzt wird. Dafür hat die Politik zu sorgen, gemeinsam mit den Providern. Wir werden dies im Rahmen der laufenden Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) tun. Ein Ziel ist es dabei sicherzustellen, dass Täterinnen und Täter im Internet identifiziert werden können.
Das Internet ist ein weltweites Netz, die Bekämpfung der IT-Kriminalität erfordert deshalb eine internationale Zusammenarbeit. Wie gut funktioniert diese?
Zusammenarbeit ist wichtig, die entsprechenden Kanäle und Gefässe bestehen und werden genutzt, auch innerhalb der Schweiz. Die Kantone haben sich ja bekanntlich mit dem Bund zusammengetan, um gemeinsam eine Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (Kobik) zu betreiben. Diese Stelle spürt seit 2003 jährlich mehrere hundert Fälle auf, in denen dann die Strafverfolgungsbehörden im In- und Ausland eingeschaltet werden.
Welche Rolle spielen internationale Datenbanken wie das Schengener Informationssystem SIS in der Verbrechensbekämpfung?
Das Schengener Informationssystem SIS leistet einen wichtigen Beitrag zur inneren Sicherheit der Schweiz. Polizei und Grenzwachtkorps sowie die Migrationsbehörden arbeiten heute tagtäglich mit den Instrumenten, die ihnen dank der Abkommen von Schengen und Dublin zusätzlich zur Verfügung stehen. Ein wichtiges Instrument stellt weiterhin auch der Informationsaustausch über die Kanäle dar, welche die internationale kriminalpolizeiliche Organisation INTERPOL oder das europäische Polizeiamt Europol zur Verfügung stellen. Die Menge an Informationen ist enorm und es ist selbstverständlich, dass die Polizei – ebenso wie die Privatwirtschaft, namentlich auch die Medienbranche – auf Datenbanken angewiesen ist, um die Informationsflut zu bewältigen.
IT-Experten vergleichen die Entwicklungen in der Sicherheitstechnik oft mit einem Wettrüsten: Neue Technologien sorgen für mehr Sicherheit, gleichzeitig können Kriminelle von diesen profitieren und wieder neue Angriffe starten. Wird der mit einem RFID-Chip versehene biometrische Pass die Sicherheit tatsächlich erhöhen oder sind auch hier neuartige Angriffe zu erwarten?
Das Gesicht und die Fingerabdrücke, die in Ihrem neuen Pass abgespeichert werden, schützen Sie vor einem Missbrauch Ihres Passes oder Ihrer Identität. Anhand der Daten kann nämlich zuverlässiger festgestellt werden, dass Ihr Pass zu Ihnen und nicht etwa zu einer anderen Person gehört. Die Fingerabdrücke sind so stark verschlüsselt, wie dies heute überhaupt möglich ist: Um den Schlüssel zu knacken, müsste man länger rechnen als es unser Universum gibt.
Bei der Abstimmung wurde der biometrische Pass nur knapp angenommen. Streitpunkt war vor allem die Erweiterung der zentralen Datenbank mit den Fingerabdrücken. Diese dürfen laut der aktuellen Gesetzgebung jedoch nicht für Fahndungszwecke genutzt werden. Würden Sie eine Nutzung für Fahndungszwecke begrüssen?
Nein. Bundesrat und Parlament haben das bewusst ausgeschlossen. Für die Fahndung verfügt die Schweiz ja bereits über andere Systeme, die Fingerabdruckdatenbank Afis und die DNA-Datenbank Codis.
Eine andere Datenbank, die nationale DNA-Datenbank „Codis“, feiert ihren zehnjährigen Geburtstag. Mit der Steigerung der Trefferzahl von 10 im ersten Jahr zu 3800 im letzten, ist sie eine Erfolgsgeschichte. Welchen Stellenwert hat die DNA-Analyse bei der Bekämpfung von Verbrechen?
In den rund 3800 Treffer-Fällen, die Sie erwähnen, haben DNA-Profile aus der Datenbank zur Klärung eines oder mehrerer Delikte beigetragen, in belastendem oder entlastendem Sinne. Die Zahl spricht für sich. DNA-Profile sind heute ein wertvolles Instrument. Sie sind aus dem Alltag von Justiz in Polizei nicht mehr wegzudenken. Letztlich helfen sie aber vor allem auch Opfern und Geschädigten, indem sie eine schnelle, beweiskräftige und objektive Klärung ermöglichen.
Anhand genetischer Daten könnten künftig auch Phantombilder erstellt werden. Soll die Schweizer Justiz von dieser Möglichkeit Gebrauch machen oder ist dies mit dem Datenschutz nicht verträglich?
Das ist eine Zukunftsvision. Fest steht, dass die Anwendung einer solchen Technik in der Schweiz nicht ohne Gesetzesänderung möglich wäre. Bei der forensischen DNA-Analyse darf hierzulande nämlich laut DNA-Gesetz weder nach dem Gesundheitszustand noch nach anderen persönlichen Eigenschaften mit Ausnahme des Geschlechtes geforscht werden. Profile dürfen deshalb auch lediglich aus den nicht-codierenden Abschnitten der DNA gewonnen werden. Und dieser Bereich des Genoms ist «stumm», er lässt also gar keine Rückschlüsse auf körperliche oder psychische Eigenschaften zu.
Mittlerweile hat die Wissenschaft in der Forensik einen prominenten Platz eingenommen. Welche Möglichkeiten sehen Sie für die Zukunft in der Verbrechensbekämpfung?
Die Entwicklung bleibt natürlich auch in diesem Bereich nicht stehen. Der Scheitelpunkt ist noch nicht erreicht. Und auch die beteiligten Fachleute in meinem Departement bemühen sich, Schritt zu halten. So gilt es zum Beispiel in nächster Zeit, bei DNA und Fingerabdrücken neue Standards einzuführen, welche die Suchmöglichkeiten in den Datenbanken Codis und Afis verbessern. Schweizer Universitäten treiben derweil ihre Forschung zur Gesichtserkennung massgeblich voran, sodass bereits in den nächsten Jahren durchaus die Chance besteht, dass auch dieses Instrument in der Praxis von Justiz und Polizei Einzug hält.