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Veröffentlicht am 31. Oktober 2020

"Die Firmen nicht noch mehr belasten"

Interview, 31. Oktober 2020: Schweizer Bauer; Daniel Salzmann

Schweizer Bauer: "Der Abstimmungskampf um die Konzernverantwortungsinitiative läuft auf vollen Touren. Bundesrätin Karin Keller-Sutter sagt, warum aus ihrer Sicht auch die landwirtschaftliche Bevölkerung Nein stimmen soll."

Die Coronakrise hält die Schweiz weiter in Atem. Haben Sie überhaupt Zeit für den Kampf gegen die Konzernverantwortungsinitiative?
Karin Keller-Sutter: Ja, diese Zeit muss man sich nehmen. Gerade die Coronakrise zeigt ja, wie schwierig die Bedingungen für die Wirtschaft, für das Gewerbe sind. Ich benutze gerne das Bild, dass wir in den Tunnel hineingefahren, aber noch nicht wieder draussen sind. Viele Unternehmen leben von der Substanz, der Lockdown im Frühling hat sie auf eine harte Probe gestellt. Die Unsicherheiten sind heute sehr gross. Die Exportwirtschaft ist sehr stark gebeutelt von Krisen und Teil-Lockdowns in den wichtigsten Absatzmärkten. Vor diesem Hintergrund wäre es doppelt falsch, Schweizer Unternehmungen im internationalen Wettbewerb zu benachteiligen und Rechtsunsicherheit zu schaffen.

Inwiefern Rechtsunsicherheit? Die Initianten sehen das anders.
Wenn die Initiative angenommen würde, dann müsste man sich auf ein längeres Tauziehen einstellen, auch im Parlament. Die Unternehmungen wüssten dann, dass man ihnen weltweit einzigartige Haftungsregeln auferlegen will, ebenso Sorgfaltsprüfungen in der ganzen Lieferkette, die praktisch nicht umsetzbar sind und hohe Kosten verursachen. Schweizer Gerichte müssten über Schadenfälle im Ausland richten, auch über Schäden, die Tochterfirmen oder wirtschaftlich abhängige Lieferanten verursacht haben. Das Wie und das Wann der Umsetzung aber blieben nach einem Ja an der Urne erst einmal offen. Die Schweizer Firmen sind im Grunde robust und haben in den letzten Jahren viele negative Faktoren einigermassen absorbieren können, etwa zwei Frankenschocks. Sie haben jedoch international die höchsten Lohnkosten. Wenn man ihnen jetzt noch mehr auferlegt, führt das zu einer Schwächung des Standorts Schweiz. Der Gegenvorschlag des Parlaments hingegen...

... bei diesem Gegenvorschlag haben Sie ja eine entscheidende Rolle gespielt...
Der Gegenvorschlag hingegen kann bei einem Nein zur Initiative sofort umgesetzt werden. Die Wirtschaft kennt ihn und weiss, woran sie dabei ist. Das bedeutet Planungssicherheit. Mit dem Gegenvorschlag nehmen wir die Unternehmen stärker in die Pflicht. Es gibt Berichterstattungspflichten, es gibt Sorgfaltspflichten bei Konfliktmineralien und bei der Kinderarbeit. Es war mir persönlich sehr wichtig, dass das im Gegenvorschlag drin ist.

Warum sollte aus Ihrer Sicht auch die landwirtschaftliche Bevölkerung Nein zur Initiative sagen?
Wir sind ein Land, wir sind eine Volkswirtschaft: grosse Firmen, kleine Firmen, die Landwirtschaftsbetriebe. Eine Stärke unseres Landes ist, dass wir zusammenhalten. Darum ist es uns in der Vergangenheit sehr oft gut gegangen. Wir sind auch alle voneinander abhängig. Schweizer Landwirtschaftsbetriebe beliefern auch Firmen, die im Ausland tätig sind. Sie liefern etwa Milch an Milchverarbeiter, die Milchpulver an Schokoladehersteller mit hohem Exportanteil verkaufen. Es ist im Interesse auch der Bäuerinnen und Bauern, dass diese Firmen in der Schweiz tragbare Rahmenbedingungen haben. Ich sehe aber auch einen Zusammenhang zur Frage von Stadt und Land…

Inwiefern?
Die landwirtschaftliche Bevölkerung lebt auf dem Land, und was mir als Bundesrätin Sorgen macht, sind die Stadt-Land-Gräben, die sich zuletzt bei mehreren Abstimmungen geöffnet haben. Das ist nicht gut für die Schweiz . Es ist nicht gut, wenn am Ende einfach die Städte entscheiden, was in diesem Land gilt, wie die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft sind. Mit der Trinkwasser-Initiative und der Pestizidverbotsinitiative kommen ja bald auch zwei Initiativen zur Abstimmung, welche der Landwirtschaft die Produktionsbedingungen vorschreiben wollen. Wir tun gut daran, das Gesamtinteresse und das Augenmass zu wahren -– und zwar in allen Branchen, sodass diese die Auflagen überhaupt noch bewältigen können, was Kosten und Bürokratie betrifft.

Die Abstimmungsbeteiligung war auf dem Land zuletzt niedrig. Wie wollen Sie die Landbevölkerung an die Urne bringen und zu einem Nein bewegen?
Erstens ist diese direkte Mitbestimmung ein grosses Privileg in unserer Demokratie, das man nutzen sollte. Zweitens könnte ein Ja zu dieser Initiative zum Bumerang werden, gerade für die Landwirtschaft. Die Initiative bringt eine Beweislastumkehr, ein Unternehmen müsste einen Entlastungsbeweis erbringen, dass es alle Sorgfaltspflichten erbracht hat. Das heisst, das Unternehmen muss beweisen, dass es alles richtig gemacht hat. Die Beweislastumkehr ist eine Abweichung von den Grundsätzen des Schweizer Rechtssystems. Sie soll nur ausnahmsweise gelten. Auch der Staat muss mir in der Regel beweisen, dass ich einen Fehler gemacht habe, nicht ich muss beweisen, dass ich unschuldig bin. Wäre dies wegen der Initiative bei den KMU der Fall, könnten gewisse Kreise auf die Idee kommen, dies auch bei der Landwirtschaft einzuführen, zum Beispiel bei den Umweltauflagen oder beim Tierwohl. Der Bauer müsste fortan immer beweisen, dass er alles richtig gemacht hat.

Die Initianten betonen aber, es sei nach wie vor so, dass ein Geschädigter beweisen muss, dass er einen Schaden erlitten habe.
Es ist so, dass zuerst der Geschädigte seinen Schaden beweisen muss. Dann aber muss das Unternehmen beweisen, dass es in der ganzen Lieferkette alle erdenklichen Sorgfaltspflichten wahrgenommen hat. Sonst haftet das Unternehmen. Es muss die Einhaltung der Menschenrechte und der Umweltstandards garantieren. Das ist oft gar nicht möglich. Auch viele KMU haben Hunderte Lieferanten und Unterlieferanten. An einer Veranstaltung sagte mir ein KMU-Vertreter, sein Unternehmen habe 11000 Lieferanten. Sogar Max Havelaar erklärte in einem Beitrag des Westschweizer Fernsehens, dass sie die Einhaltung der Standards nicht immer garantieren können, weil die Geschäftsbeziehungen so komplex sind.

Sie sprechen von den KMU. Die Initianten schreiben allerdings auf ihrer Website, dass KMU nicht betroffen seien von der Initiative.
Das ist schlicht falsch. Im Initiativtext steht "Unternehmen". Bei der Haftungsregel gibt es keine Ausnahme. Bei der Sorgfaltspflicht heisst es einzig, es sei Rücksicht zu nehmen auf die Bedürfnisse der KMU im Tiefrisikobereich. Was genau heisst "Tiefrisikobereich"? Und "Rücksicht nehmen" heisst nicht, dass KMU von der Sorgfaltspflichtregel ausgenommen sind. Es wäre falsch zu denken, KMU seien einfach die Bäckerei und der Coiffeursalon im Dorf. Sehr viele KMU sind im internationalen Handel tätig. Beispielsweise gibt es kleine gewerbliche Schokoladeproduzenten, die Kakao aus internationalen Risikogebieten beziehen.

Die Initianten sagen, es sei nichts als recht, wenn Unternehmen für die von ihnen verursachten Schäden geradestehen müssen.
Da wird der falsche Eindruck erweckt, dass die Unternehmen heute nicht haften. Schon heute haftet jedes Unternehmen, das einen Schaden anrichtet, dafür wie jeder Bauer, wie Sie, wie ich auch. Aber die Firma haftet für sich und sie haftet am Ort und nach dem Recht am Ort, wo der Schaden entsteht. Neu soll die Firma auch für Tochterfirmen im Ausland und für wirtschaftlich abhängige Lieferanten, die rechtlich eigenständig sind, haften. Das ist eine neue Haftungsregel. Und das bedeutet die Anwendung von Schweizer Recht im Ausland. Es heisst oft, man wolle keine fremden Richter. Und jetzt will man auf einmal Richter in einem fremden Land sein? Ich finde das eine Anmassung.

Sie haben vorher von weltweit einzigartigen Regelungen für Schweizer Firmen gesprochen. Die Schweizer Bauernfamilien sind es gewohnt, viel strengere Regeln als ihre Berufskollegen im Ausland zu haben, die Branche profiliert sich damit. Deshalb ist es für viele Bauern kein Problem, wenn es heisst, dass für Schweizer Firmen jetzt strengere Regeln als im Ausland gelten sollen.
Da muss man fairerweise sagen, dass unsere Wirtschaft in Gewerbe, Industrie und Dienstleistungssektor via den Export jeden zweiten Franken im Ausland verdient. Damit sind diese Unternehmen dem internationalen Wettbewerb bedeutend stärker ausgesetzt als die Landwirtschaft, die vorwiegend für den Inlandmarkt produziert und wo in mehreren Bereichen auch ein substanzieller Grenzschutz besteht. Die Schweizer Wirtschaft ist auf den Export angewiesen, weil wir einen kleinen Binnenmarkt haben. Die Schweizer Firmen haben höhere Kosten und in zahlreichen Bereichen bereits höhere Auflagen, ich denke etwa ans Umweltrecht oder an den Arbeitnehmerschutz. Man darf den Schweizer Firmen jetzt nicht mit neuen Haftungsregeln und Sorgfaltsprüfungsregeln immer noch mehr aufbürden. Und wie gesagt, es könnte die Idee aufkommen, die neue Beweislastumkehr bei der Sorgfaltspflicht auch in der Landwirtschaft einzuführen.

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