Die SVP ist unglaubwürdig
Neue Luzerner Zeitung, Christian Egg und Eva Novak
Frau Bundesrätin, wagen Sie die Prognose, wie viele allgemeine Volksinitiativen nach einem Ja zur Reform der Volksrechte bis 2010 eingereicht werden?
Diese Prognose wage ich nicht. Ich weiss aber: Die Einführung der allgemeinen Volksinitiative wird sicher nicht zu einer Flut von Volksabstimmungen führen. In jenen Kantonen, welche dieses Instrument bereits kennen, führt es dazu, dass gewisse Initiativen gar nicht mehr vors Volk kommen müssen. Nämlich dann, wenn es keine Verfassungsänderung braucht, das Parlament das Anliegen im Gesetz umsetzt und kein Referendum ergriffen wird.
Wozu sollte jemand eine allgemeine Volksinitiative lancieren, wenn er dazu ebenso viele Unterschriften sammeln muss wie für die viel verbindlichere Verfassungsinitiative?
Was heisst verbindlicher? Wenn jemand ein Anliegen hat, möchte er es auch realisieren. Mit einer Verfassungsbestimmung ist es noch nicht getan. Wenn man es aber direkt mit einer Gesetzesänderung erreichen kann, kann es viel schneller gehen.
Wäre die Mutterschaftsversicherung schon längst Realität, hätte es die allgemeine Volksinitiative schon 1945 gegeben? Seit damals gibt es ja die entsprechende Verfassungsbestimmung, nur wurde sie noch nie im Gesetz umgesetzt.
Das ist richtig, denn es gab damals schon eine Verfassungsbestimmung, aufgrund der man die Mutterschaftsversicherung auf Gesetzesebene hätte einführen können. Ein aktuelles Beispiel ist die Behinderten-Initiative: Auch da ist die verfassungsmässige Grundlage an sich schon vorhanden, und es wird letztlich ein Gesetz brauchen. Mit einer allgemeinen Volksinitiative könnte man weiter gehende Bestimmungen anstreben, als sie das Parlament im Gesetz ausgearbeitet hat.
Kritiker sagen aber, das neue Volksrecht sei viel zu kompliziert.
Das Verfahren braucht zwar bestimmte Regeln. Für den Einzelnen aber, der ein Anliegen hat, ist es nicht kompliziert. Ihm gehts ja vor allem darum, dass sein Anliegen auch realisiert wird -auf welchem Weg, ist weniger wichtig. Es ist eine klare Vereinfachung, wenn man nicht immer das zweistufige Verfahren anwenden muss. Nehmen wir ein anderes Beispiel, die Initiative <
>. Da sieht man, wie einfach es gegangen ist, als das Parlament selber gesetzgeberisch aktiv wurde. Die Initianten merkten, dass es so schneller geht, zogen ihr Begehren zurück und man konnte sich einen Urnengang sparen. Auch die zweite Initiative zum gleichen Thema, die Initiative für eine bessere Rechtsstellung der Tiere, wird wohl ebenfalls bald zurückgezogen werden.
Könnte die allgemeine Volksinitiative nicht nur zu einer schlankeren, sondern auch zu einer realitätsnäheren Verfassung beitragen?
Auf jeden Fall. Das ist einer der Gründe, weshalb man will, dass mit Volksinitiativen auch Gesetzesänderungen verlangt werden können. In den letzten sieben Jahren hätten wir etwa zwei Drittel aller Initiativen auf Gesetzesebene realisieren können.
Die allgemeine Volksinitiative setzt ein Vertrauen ins Parlament voraus, das Initiativkomitees meist gerade nicht haben. Ist das nicht ein Widerspruch?
Nein, wenn man eine Initiative ergreift, heisst das nicht, dass man misstrauisch ist. Sondern man will ein Anliegen realisieren, das im Parlament oder in der Regierung weniger Priorität geniesst. Das Parlament ist verpflichtet, dem Anliegen gerecht zu werden; falls es dies nicht tut, ist ja eine Beschwerde ans Bundesgericht möglich. Dieselbe Frage könnte man übrigens bei der Verfassungsinitiative stellen: Auch hier sind bei der Umsetzung ins Gesetz Parlament und Regierung gefordert.
Der Bundesrat schlug 70 000 Unterschriften vor, das Parlament erhöhte auf 100 000. Jetzt kritisiert die SP, das neue Volksrecht sei eine Totgeburt.
Es gibt Kantone, die gleiche Unterschriftenzahlen für Verfassungs- und allgemeine Initiative kennen. Dort zeigt die Praxis, dass die allgemeine Volksinitiative nicht eine Totgeburt ist, wie die SP behauptet, sondern dass sie lebt. Für mich ist die Unterschriftenzahl kein Grund, die Reform abzulehnen.
Von rechts wird demgegenüber kritisiert, dass mit dem neuen Instrument einzelne Gesetzesartikel gestrichen werden können. Gibt das keine Rosinenpickerei?
Das denke ich nicht. Diese Möglichkeit erlaubt eine gezielte Korrektur, wenn sich herausstellen sollte, dass eine Bestimmung nicht funktioniert. Die allgemeine Initiative bringt hier gegenüber dem Referendum den Vorteil, dass man zuerst einmal schauen kann, wie sich ein Gesetz in der Praxis bewährt. Wenn sie doppelt so viele Unterschriften braucht wie ein Referendum, kann man doch nicht von Rosinenpickerei reden.
Eine weitere Neuerung ist das erweiterte Staatsvertrags-Referendum. Was sagen Sie zum Vorwurf, das könnte die Aussenpolitik blockieren?
Natürlich besteht das Risiko, dass einmal ein Vertrag abgelehnt wird. Andererseits ist er viel besser legitimiert, wenn er angenommen wird. Wer von Blockierung spricht, nur weil er mit einem Volksentscheid nicht einverstanden ist, hat ein falsches Demokratieverständnis.
Weshalb braucht das Volk in diesem Bereich mehr Rechte?
Wir Schweizer halten traditionsgemäss unsere direkte Demokratie hoch. Da scheint es mir nur richtig, dass wir sie auch der Entwicklung anpassen. Heute braucht es immer mehr internationale Verträge, die auch Auswirkungen im Landesinneren haben. Faktisch kommen heute die Stimmbürger zu spät zum Zug.
Niemand bestreitet, dass es hier um eine Mini-Reform geht. Was macht die Volksrechte zu einer so heiklen Frage?
Auch schon die Vorlage des Bundesrates 1996 war nicht ein riesiger Wurf. Die Geschichte der Volksrechte ist immer in kleinen Schritten vorwärts gegangen. Einmal wurde das Stimmrechtsalter gesenkt, ein andermal erhöhte man die Unterschriftenzahlen.
Die Einführung der Volksinitiative 1891 oder des Frauenstimmrechts 1971 waren kleine Schritte?
Selbstverständlich nicht. Die Einführung des Frauenstimmrechts griff viel tiefer als die vorliegende Reform. Damals ging es darum, die Diskriminierung der Hälfte der Bevölkerung endlich aufzuheben. Heute will man der gesamten Bevölkerung ein neues Instrument geben.
Wie erklären Sie sich die breite Gegnerphalanx, nachdem die Reform im Parlament nur von der SP bekämpft wurde? Die SVP war damals mit Ausnahme von Christoph Blocher geschlossen dafür, heute ist sie ebenso geschlossen dagegen.
Für mich ist es schon ein Tiefpunkt des parlamentarischen Verhaltens, wenn eine Fraktion praktisch geschlossen die Vorlage unterstützt und nachträglich kommt und von einem Regiefehler spricht. Das ist unglaubwürdig und zeugt von einem sehr seltsamen Demokratieverständnis.
Würden Sie das unter dem Kapitel Wahlkampf abbuchen?
Das Thema Volksrechte scheint mir dazu wenig geeignet, da das Interesse in der öffentlichkeit nicht sehr gross ist. Es bietet jedoch einmal mehr die Möglichkeit, Opposition zu markieren.
Wie wollen Sie dem Volk denn die trockene Materie schmackhaft machen?
Wir müssen offen informieren über die Chance, die sich jetzt bietet. Es wäre Wunschdenken zu glauben, dass man mehr bekommt, wenn man diese Vorlage ablehnt. Wer die direkte Demokratie einen Schritt weiter entwickeln möchte, sagt jetzt Ja zu dieser Reform, im Wissen, dass es wieder eine gewisse Zeit brauchen wird, um einen weiter gehenden Schritt zu machen. Wir müssen also aufzeigen, was wir kriegen, wenn wir Ja sagen, und was uns entgeht, wenn wir ablehnen.
Das müsste doch einfach zu erklären sein: Das Volk kriegt ja etwas, und es wird ihm nichts genommen.
Das Problem ist das geringe Interesse an der Vorlage. Verglichen mit der letzten Abstimmung über die Asylinitiative, als sich die ganze Schweiz mit dem Thema auseinandersetzte, treffe ich jetzt eine ausserordentlich grosse Ruhe an. Es nehmen ja auch nicht alle Leute die bestehenden Volksrechte gleich wahr. Bei jenen aber, die an die Urne gehen, müsste man eigentlich davon ausgehen, dass sie auch an den neuen Möglichkeiten interessiert sind, die ihnen diese Reform eröffnet.