Diese Reform oder keine
Neue Zürcher Zeitung, Katharina Fontana
Frau Bundesrätin, das Parlament hat aus dem ambitiösen Reformentwurf, mit dem der Bundesrat die direkte Demokratie erneuern wollte, ein bescheidenes Reförmchen gemacht. Warum verteidigen Sie die Vorlage dennoch?
Die Vorstellungen des Bundesrates haben sich als nicht mehrheitsfähig erwiesen. Das Parlament hat das Beste aus der Situation gemacht und jene Reformpunkte aus der gescheiterten Vorlage herausgegriffen, die politisch eine Chance haben: die allgemeine Volksinitiative und die Ausdehnung des Staatsvertragsreferendums. Diese beiden Neuerungen verbessern die direkte Demokratie. Es sind zwar vergleichsweise kleine Schritte, doch die Volksrechte haben sich seit der Gründung des Bundesstaates stets auf behutsame Art weiterentwickelt.
Gegen die allgemeine Volksinitiative wird angeführt, ihr Verfahren sei zu lang und zu kompliziert. Warum sollten Initianten unter diesen Umständen zur allgemeinen Volksinitiative greifen?
Ich bin mit der Aussage nicht einverstanden, dass das Verfahren der allgemeinen Volksinitiative verglichen mit jenem der heutigen Verfassungsinitiative zu lang und zu kompliziert ist. Wenn man eine Initiative einreicht, ist das primäre Ziel, dass das Anliegen realisiert wird. Die Umsetzung kann mit der neuen Initiativform unter Umständen viel rascher erfolgen als mit der Verfassungsinitiative, bei welcher Volk und Stände in jedem Fall abstimmen müssen und eventuell noch ein Gesetzgebungsverfahren folgt. Greift ein Initiativkomitee künftig ein Anliegen auf, das im Gesetz umgesetzt werden kann, und wählt es dafür die Form der allgemeinen Volksinitiative, so kann das Parlament direkt eine Gesetzesänderung ausarbeiten, und es braucht nicht einmal mehr zwingend einen Urnengang. Zudem ist es für ein Initiativkomitee doch einfacher, wenn es nicht einen ausformulierten Text einreichen muss, sondern sein Anliegen allgemein formulieren kann.
Auch wird kritisiert, dass allein die Bundesversammlung darüber entscheiden würde, was sie aus der Initiative macht und wie sie sie umsetzt.
Offenbar besteht die Befürchtung, dass die Bundesversammlung das Anliegen der allgemeinen Volksinitiative nicht korrekt umsetzen würde. Ich teile diese Befürchtung nicht. Die Öffentlichkeit verfolgt die Arbeit des Parlaments sehr intensiv. Zudem können die Initianten beim Bundesgericht Beschwerde einreichen, wenn sie den Eindruck haben, Zweck und Inhalt ihres Begehrens seien nicht respektiert worden.
Der Weg über Lausanne würde aber zu einer weiteren Verzögerung führen.
Ich gehe nicht davon aus, dass bei jeder allgemeinen Volksinitiative eine Beschwerde eingereicht würde. Und zum Zeitargument: Wir haben die Mutterschaftsversicherung jetzt seit über fünfzig Jahren in der Bundesverfassung verankert und sie ist noch immer nicht realisiert...
Die allgemeine Volksinitiative ist punkto Wirkung deutlich schwächer als die Verfassungsinitiative...
...nicht schwächer, sondern anders.
Nach unserer Auffassung ist sie schwächer. Wäre es da nicht gerechtfertigt gewesen, die Unterschriftenzahl tiefer anzusetzen?
Der Bundesrat hat sich für eine tiefere Zahl - 70 000 statt 100 000 - stark gemacht und das auch im Parlament entschieden vertreten. Ich bedauere, dass auf diesen Bonus verzichtet wurde, aber das ist für mich kein Grund, nun gegen die allgemeine Volksinitiative zu sein.
Was denken Sie, wie viele allgemeine Volksinitiativen würde es in den ersten zehn Jahren nach Einführung geben? Und von welcher Seite?
Ich wage die Aussage, dass gerade auch die heutigen Gegner der Vorlage, also SVP und SP, das neue Instrument nutzen würden. Zahlenmässige Schätzungen mache ich nicht, aber ich stelle fest, dass in jenen Kantonen, wo die allgemeine Volksinitiative existiert, sie auch angewendet wird.
Die zweite Neuerung betrifft das Staatsvertragsreferendum. Wo besteht denn heute das Malaise bei der Volksmitsprache in der Aussenpolitik?
Von Malaise würde ich nicht sprechen. Aufgrund der zunehmenden Internationalisierung des Rechts rechtfertigt es sich aber, den Zeitpunkt der Einflussnahme des Stimmvolkes vorzuverschieben. Das Volk soll mit anderen Worten schon dann zum Zug kommen, wenn ein Staatsvertrag abgeschlossen wird, und nicht erst, wenn gestützt auf diesen Vertrag Bundesgesetze geschaffen oder angepasst werden müssen. Ein Staatsvertrag wird so demokratisch viel besser verankert. Natürlich besteht dann auch die Möglichkeit, dass ein Staatsvertrag einmal abgelehnt wird. Doch die direkte Demokratie hat eben Chancen und Risiken. Und ich bin überzeugt, dass wir nur zusammen mit dem Volk Aussenpolitik machen können.
Künftig soll es also die Möglichkeit geben, gegen den Staatsvertrag wie auch gegen das Gesetz das Referendum zu ergreifen. Machen solche Doppelreferenden Sinn?
Einerseits ist diese Möglichkeit ja nicht neu, sie wird nur etwas erweitert. Und anderseits wird der Bundesversammlung die Kompetenz eingeräumt, ein Paket zu bilden, sodass die Doppelabstimmung ausgeschlossen werden kann. Ich denke aber nicht, dass es zu solchen Doppelreferenden kommen wird, denn es ist kaum anzunehmen, dass eine glaubwürdige politische Kraft zwei Mal das Referendum ergreifen würde. überhaupt ist das Staatsvertragsreferendum bis anhin nur sehr selten genutzt worden.
Die Sozialdemokraten kritisieren, dass die Neuerung integrationsfeindlichen Kräften in die Hände spielt.
Wenn es so wäre, würde ich nicht verstehen, warum die SVP die Reform bekämpft. Nebenbei bemerkt ist die Kehrtwende der SVP, welche die Vorlage im Parlament noch unterstützt und nachher trotzdem die Nein-Parole beschlossen hat, wenig überzeugend. Zur Sicht der SP: Ich halte es für unglaubwürdig, wenn man sich für die direkte Demokratie einsetzt, handkehrum aber jene Politikbereiche der Volksmitsprache entziehen will, wo man sich vor einem Nein fürchtet.
Die neue Regelung bringt zum einen mehr, zum andern aber auch weniger Mitsprache. So könnte etwa das Luftverkehrsabkommen heute dem Referendum unterstellt werden, nach der neuen Formulierung aber nicht mehr. Hätte man diese Möglichkeit nicht besser beibehalten?
Man kann immer Wenn und Aber anführen und darüber diskutieren, ob man dieses und jenes auch noch hätte tun können. Dass die erwähnte Referendumsmöglichkeit künftig nicht mehr besteht, ist für mich kein Grund, gegen die Vorlage zu sein. Im übrigen möchte ich doch darauf hinweisen, dass diese Möglichkeit praktisch nicht genutzt worden ist, weil sie atypisch ist für die Ausgestaltung unserer Volksrechte.
Ihr Amtsvorgänger Arnold Koller hat bei den Volksrechten einen erheblichen Reformbedarf geortet. Die Vorlage trägt dem nur in Ansätzen Rechnung. Wie beurteilen Sie die Notwendigkeit von Reformen?
Wir sollten nun die vorliegende Volksrechtsreform, wenn sie angenommen wird, umsetzen und die entsprechenden Erfahrungen sammeln. Vielleicht muss man nach einer gewissen Zeit nochmals die Frage der Unterschriftenzahl für die allgemeine Volksinitiative prüfen, sollte sie nicht angewendet werden. Weitere Reformschritte erachte ich dagegen derzeit weder als notwendig noch politisch mehrheitsfähig. Es ergibt keinen Sinn, die Volksrechtsvorlage zu bekämpfen - wie dies die Linken tun - in der Hoffnung, damit den Weg frei zu machen für eine spätere, umfassendere Reform. Diese Vorstellung ist politisch unrealistisch.