Ein Nein garantiert keine neue Volksrechtsreform
Basler Zeitung, Thomas Gubler
Frau Bundesrätin Metzler, in zehn Tagen stimmen wir über die Reform der Volksrechte ab, doch ein Abstimmungskampf ist nicht auszumachen. Stösst die Vorlage auf so wenig Interesse, oder hat Staatspolitik derzeit keine Konjunktur?
Beide Erklärungen haben etwas für sich. Ich sehe aber noch eine dritte. Was beschäftigt die Leute und welches sind ihre Sorgen? Wenn wir diesen Abstimmungskampf mit demjenigen über dieAsylinitiative vergleichen, dann ist der Unterschied frappant. Die Volksrechtsreform beschäftigt die Leute entschieden weniger. Das wiederum hängt mit der Ausgangslage zusammen. Wir verfügen bereits über funktionierende Volksrechte.
Was aber nichts anderes heisst, als dass Staatspolitik heute halt doch weniger gefragt ist als themenbezogene Sachpolitik?
Ich sehe es nicht negativ. Unsere direkte Demokratiefunktioniert ja, und deren Grundwerte stehen nicht zur Debatte. Sobald die Vorlagen aber konkreter werden, ist auch Staatspolitik wieder gefragt. Das haben Beispiele wie das Frauenstimmrecht oder die Abstimmung über das Stimm- und Wahlrechtsalter 18 gezeigt.
Wenn aber alles so zum Besten bestellt ist, wie Sie sagen, dann brauchen wir doch auch keine Volksrechtsreform?
Doch. Auch wenn die Situation gut ist, kann und soll mannichtsdestotrotz immer wieder Verbesserungen anstreben, insbesondere, wenn es darum geht, neuen Entwicklungen gerecht zu werden. So wird etwa unser Recht immer internationaler. Also soll das Volk vermehrt auch bei völkerrechtlichen Verträgen von Anfang an mitsprechen können und nicht erst bei der Ausführungsgesetzgebung. Die andere Verbesserung ist, dass ein Anliegen nicht auf Verfassungsebene umgesetzt werden muss, wenn dafür die Gesetzesebene ausreicht. Rund zwei Drittel der Verfassungsinitiativen der letzten sieben Jahre hätten auch mit einer Gesetzesrevision realisiert werden können. Und genau dem trägt das neue Volksrecht der allgemeinen Volksinitiative Rechnung.
Für Sie als Justizministerin geniesst das Geschäft aber offenbar auch nicht gerade höchste Priorität. Oder warum haben Sie es abgelehnt, die Vorlage in der "Arena" des Schweizer Fernsehens zu vertreten?
Meine Nichtteilnahme hatte primär damit zu tun, dass die Vorlage auf eine Parlamentarische Initiative zurückgeht, es sich damit also vor allem um ein Geschäft des Parlaments handelt. Deshalb erwarte ich von den Parlamentarierinnen und Parlamentariern, dass auch sie sich dafür engagieren. Abgesehen davon stört es mich, dass man davon ausgeht, es müsse immer ein Bundesrat oder eine Bundesrätin eine Abstimmungsvorlage in der "Arena" vertreten. Dafür sehe ich keine Notwendigkeit. Die Polemik, die auf meine "Arena"-Abwesenheit folgte, hat mich nicht überrascht und war zu erwarten.
Immerhin besteht doch eine gewisse Tradition, dass sich der Bundesrat auch für sogenante Parlamentsvorlagen einsetzt.
Selbstverständlich. Das stelle ich auch nicht in Frage. Ich leiste ja auch meinen Beitrag, zum Beispiel mit diesem Gespräch. Aber es gibt nun mal kein "Abonnement" auf Mitglieder des Bundesrates für bestimmte Sendungen.
Haben Sie Angst vor einer Abstimmungsniederlage?
Davor muss ich nicht Angst haben. Ich habe bis jetzt elf erfolgreiche Abstimmungen hinter mir. Wenn ich jedoch diese Vorlage wieder mit der Asylinitiative vergleiche, dann wäre eine Annahme derselben mit Sicherheit für unser Land bedenklicher gewesen als es eine Ablehnung der Volksrechtsreform wäre.
Der Bundesrat spricht von einer "massvollen" Reform, die Gegner von einer "Scheinreform". Könnte man angesichts des bescheidenen Neuerungsgehaltes nicht sogar von einer "Nullreform" sprechen?
Nein. Diese Reform beinhaltet immerhin zwei wesentliche Elemente, die schon im Bundesratsentwurf von 1996 enthalten waren, die allgemeineVolksinitiative und die Erweiterung des Staatsvertragsreferendums. Also kann man wohl schlecht von einer "Nullreform" sprechen, auch wenn der ursprüngliche Vorschlag des Bundesrates weiter ging.
Das "Herzstück" der Reform, die allgemeine Volksinitiative, scheint in grossen Teilen des Volkes schlecht anzukommen. Bringt ein solches Volksrecht denn überhaupt etwas, wenn zum gleichen Preis, nämlich für 100 000 Unterschriften, mit der ausformulierten Initiative ein sehr viel griffigeres Volksrecht zu haben ist? Bleibt die Verfassung so nicht toter Buchstabe?
Da muss ich widersprechen. Ich spüre nichts davon, dass in grossen Teilen des Volkes die allgemeine Volksinitiative schlecht ankommen soll, zumal sich das Volk ja auch gemäss Ihren eigenen Aussagen mit der Reform kaum befasst. Die allgemeine Volksinitiative kommt bei gewissen Kreisen nicht gut an, die sich intensiv mit der direkten Demokratie auseinandersetzen. Ich weise aber darauf hin, dass sich die wesentlichen politischen Kräfte in der parlamentarischenBeratung hinter die allgemeine Volksinitiative und die Reformvorlage gestellt haben. Und die SVP, die heute zwar dagegen ist, hat im Jahre 1987 sogar eine parlamentarische Initiative zur Einführung dieses Volksrechts lanciert und auch im Parlament die Vorlage unterstützt. Im weiteren gibt es mehrere Kantone, in denen diese Form der Initiative bereits erfolgreich praktiziert wird.
Was indessen die Zahl der Unterschriften betrifft, so hätte der Bundesrat tatsächlich lieber nur 70 000 Unterschriften für das neue Instrument verlangt. Dies, um einen Anreiz dafür zu schaffen. Dass nun der Preis derselbe ist wie für eine ausformulierte Initiative, ist zwar ein Wermutstropfen. Immerhin sprechen aber die Erfahrungen in den besagten Kantonen dagegen, dass die allgemeine Volksinitiative unbenutzt bleibt. Denn schliesslich lässt sich auf diesem Weg ein Anliegen unterUmständen auch schneller in die Tat umsetzen als mit einer ausformulierten Verfassungsinitiative, die in jedem Fall ein Volks- und Ständemehr benötigt und in der Regel noch durch ein Gesetz verwirklicht werden muss.
Aber können die übersichtlichen Verhältnisse in den Kantonen in jedem Fall eins zu eins auf den Bund übertragen werden? Die bisherige Initiative in Form der allgemeinen Anregung blieb auf Bundesebene praktisch unbenutzt?
Sicher können die kantonalen Erfahrungen nicht in jedem Fall tel quel auf die Bundesebene übertragen werden. Auf der andern Seite lässt sich die allgemeine Anregung auch nicht mit der allgemeinen Volksinitiative vergleichen. Denn erstere muss zwingend in eine Verfassungsrevision ausmünden. Insofern hinkt der Vergleich. Es kann doch unter Umständen für Initiantinnen und Initianten sehr viel einfacher sein, ein Begehren zu stellen und die Ausformulierung in der Gesetzessprache, wie es das neue Volksrecht ermöglicht, den "Profis" zu überlassen.
Aber ist die Initiative letztlich nicht eine Art konstruktivesMisstrauensvotum, indem die Behörden gezwungen werden, sich mit etwas zu befassen, das sie sonst gerade nicht angepackt hätten? Die allgemeine Volksinitiative, welche die Ausführung dem Parlament überlässt, setzt aber gerade Vertrauen ins Parlament voraus.
Ich glaube nicht, dass mit jeder eingereichten Initiative eine Misstrauenskundgebung verbunden ist. Den Initiantinnen und Initianten geht es darum, ein Anliegen zu realisieren. Das Misstrauen steht dabei längst nicht immer im Vordergrund. Aber es stimmt, dass bei der allgemeinen Volksinitiative das Parlament den Weg der Umsetzung bestimmt. Wenn die eidgenössischen Räte dies nicht im Sinne den Initiantinnen und Initianten machen, dann können diese Beschwerde beim Bundesgericht erheben.
Was den Initianten einiges an Zusatzaufwand abverlangt und das Verfahren auch nicht gerade beschleunigt.
Ich gehe davon aus, dass dies längst nicht bei jeder Initiative der Fall sein wird. Und abgesehen davon ist heute das Begehren der Initianten mit der Annahme ihrer Initiative meistens noch nicht realisiert. Es braucht in der Regel noch eine Ausführungsgesetzgebung. Dies kann unter Umständen lange dauern, wie das Beispiel der Mutterschaftsversicherung zeigt.
Der Bundesrat hat sich wie gesagt klar für 70 000 Unterschriften ausgesprochen. Sie selbst konnten sich damit in Ihrer Partei, der CVP, aber nicht durchsetzen. Ihr Parteikollege, der Luzerner Ständerat Franz Wicki, hat sogar für 120 000 Unterschriften plädiert.
Nun, es ist nicht meine Aufgabe, das Verhalten der CVP in dieser Frage zu begründen. Ich bin mit guten Gründen für 70 000 eingestanden.