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Veröffentlicht am 22. April 2003

"Ein Nein zur Initiative ist kein Nein zu Behinderten"

20 Minuten, Cornelia Stauffer

Am 18. Mai stimmt das Schweizer Volk über die Initiative "Gleiche Rechte für Behinderte" ab. Bundesrätin Ruth Metzler nimmt Stellung.

Sie unterstützen die Gleichstellung der Behinderten. Was spricht dann gegen die Initiative ?
Leider will die Initiative zu viel - und das sofort. Laut Initiative müsste der Zugang zu öffentlichen Bauten und Anlagen sowie zu öffentlichen Dienstleistungen sofort gewährleistet werden. Einziger Vorbehalt wäre die "wirtschaftliche Zumutbarkeit". Bestehende öffentliche Bauten und Transporteinrichtungen müssten unabhängig von allfälligen sonstigen Erneuerungen angepasst werden. Und Private müssten ihre Dienstleistungen wie zum Beispiel ihren Coiffeursalon sofort auf die Bedürfnisse Behinderter ausrichten. Diese Anforderungen der Initiative würden viele Grundeigentümer, Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs, Kleinunternehmer und Dienstleistungsanbieter vor fast unlösbare praktische und finanzielle Probleme stellen.

Wieso soll das Behindertengleichstellungsgesetz besser sein?
Das Behindertengleichstellungsgesetz erfüllt die Grundgedanken der Initiative, legt aber im Gegensatz zu ihr genau fest, welche Bauten und Dienstleistungen erfasst werden und gegebenenfalls angepasst werden müssen. In einigen Punkten geht das Gesetz sogar weiter als die Initiative: So werden beispielsweise grössere Wohnbauten und Gebäude mit vielen Arbeitsplätzen ebenfalls erfasst. Ausserdem gewährt das Gesetz Übergangsfristen für die Vornahme der Anpassungen. Beim Gesetz können Rechtsansprüche von behinderten Personen - unter bestimmten Voraussetzungen auch von Behindertenorganisationen - geltend gemacht werden. Und Verfahren, die Behinderte zur Durchsetzung ihrer Rechte anstrengen, sind unentgeltlich. Der Geltungsbereich des Gesetzes, die entsprechenden Rechte und Pflichten und die Auswirkungen sind erkennbar und berechenbar. Das bedeutet Rechtssicherheit. Bei der Initiative ist dies nicht der Fall. Es müsste in jedem Einzelfall von einem Gericht entschieden werden, ob nun eine Anpassung wirtschaftlich zumutbar ist oder nicht. Der Bund erhält zudem die Möglichkeit, Pilotprojekte zur Integration von Behinderten im Erwerbsleben zu unterstützen.

Das Gesetz ist doch nur ein kleiner Schritt in die richtige Richtung; es würden lediglich etwa 25 000 Gebäude zugänglich gemacht. Mit der Initiative wären es 100 000. Genügt denn das?
Es ist nicht seriös, sich zu den Zahlen zu äussern, denn es bestehen keine entsprechenden statistischen Grundlagen. Nicht zu vergessen ist aber, dass das Gesetz nicht nur Massnahmen zu Gunsten von Mobilitätsbehinderten vorsieht, sondern auch für Menschen mit einer anderen Behinderung wie beispielsweise einer Sprach-, Hör-, Seh- oder geistigen Behinderung. Hinsichtlich des Ziels sind sich Befürworter und Gegner der Initiative einig: Die heute noch bestehenden Benachteiligungen behinderter Menschen müssen beseitigt werden. Mit dem Gesetz nehmen wir dies konkret und zielstrebig in Angriff. Das neue Gesetz stellt aus meiner Sicht einen grossen Fortschritt gegenüber dem heutigen Zustand dar.

Mit der Initiative würde auch der Baubranche ein Konjunkturschub verpasst. Wäre das denn in der heutigen Wirtschaftslage nicht wünschenswert?
Werden Bauten und Dienstleistungen an die Bedürfnisse Behinderter angepasst, so entsteht sicher ein entsprechendes Auftragsvolumen für die Wirtschaft. Insbesondere die Bauwirtschaft sowie Hersteller von Treppenliften und anderen Hilfsmitteln profitieren davon. Aber auch den Wirtschaftskreisen dürfte es lieber sein, nicht alles sofort leisten zu müssen, wie es die Initiative verlangt. Sie haben mehr Interesse an einem nachhaltig wachsenden und berechenbaren Auftragsvolumen, wie es das Gesetz mit sich bringen wird.

Sie sprechen von einer Rechtsunsicherheit, die durch das von der Initiative eingeräumte Klagerecht für Behinderte entstehen würde. Von diesem Recht kann aber beim Gesetz nur während des 30-tägigen Baubewilligungsverfahren Gebrauch gemacht werden.
Dies ist nur teilweise richtig. Falls während des Baubewilligungsverfahrens nicht erkennbar war, dass gesetzlich gebotene Vorkehrungen fehlten, kann eine behinderte Person oder - wie erwähnt gegebenenfalls auch eine Behindertenorganisation - Ansprüche auch nach Abschluss des Baubewilligungsverfahrens in einem Zivilverfahren geltend machen. Mit der Initiative würden Behinderten viele Schranken aus dem Alltag geräumt, so dass sie vermehrt einer Arbeit nachgehen könnten.

Würde sich denn das nicht positiv auf die IV auswirken?
Grundsätzlich gelten hier für das Gesetz und die Initiative die gleichen Überlegungen. Tendenziell kann man sicher davon ausgehen, dass Menschen mit Behinderungen, die eine bessere Ausbildung erhalten und besser in das Erwerbsleben integiert sind, die Invalidenversicherung weniger kosten. Verlässliche Schätzungen lassen sich hier allerdings nicht machen. Und durch die Initiative werden keine neuen Arbeitsplätze geschaffen.

Welche Chance geben Sie der Initiative am 18. Mai?
Wir verdanken der Initiative einen sehr wichtigen Impuls. Ohne dieses Volksbegehren hätte das Parlament nie in diesem Tempo ein so griffiges Gesetz verabschiedet. Ich hoffe, dass dies genügend erkannt wird und vor allem, dass wir am 18. Mai nicht für oder gegen die Behinderten abstimmen. Ein Nein zur Volksinitiative ist nicht ein Nein zu den Behinderten, es ist ein Ja zu einem guten, fortschrittlichen Gesetz.