"Ein politischer Entscheid, der rechtlich einwandfrei ist"
Blick, Hannes Britschgi und Hubert Mooser
Blick: "Weil die Amerikaner das entscheidende Protokoll nicht herausrücken wollten, hat die Justizministerin Polanski freigelassen."
Frau Bundesrätin, Roman Polanski ist wieder frei. Sicher sind Sie froh, ihn los zu sein?
Meine persönliche Befindlichkeit spielt keine Rolle.
Der zuständige Beamte hat am 26. September 2009 allein entschieden, Polanski verhaften zu lassen. Unterdessen haben Sie das Verfahren neu geregelt. Das ist ein Schuldeingeständnis!
Es ist gerichtlich überprüft: die Verhaftung war nach Ansicht des Bundesstrafgerichts rechtens. Ob der Fall nach neuem Verfahren in der ersten Phase zu einer anderen Reaktion geführt hätte, lässt sich nicht sagen. Das ist eine hypothetische Frage.
Roman Polanski hat 1977 ein 13-jähriges Mädchen oral und anal vergewaltigt. Jetzt lassen Sie ihn frei. Das verstösst gegen das Rechtsempfinden vieler Menschen. Was sagen Sie ihnen?
Mit dem Auslieferungsentscheid haben wir nicht über Schuld und Unschuld befunden. Es ging nicht darum, seine Straftat zu qualifizieren. Ich verstehe das Entsetzen über eine höchst verwerfliche Tat.
Ist seine Freilassung ein politischer Entscheid?
Idealerweise fällt man politische Entscheide, die rechtlich einwandfrei sind.
Warum ist die Freilassung rechtlich einwandfrei?
Roman Polanski und seine Anwälte machten geltend, der damalige Staatsanwalt Roger Gunson habe am 26. Februar 2010 in den Staaten eidesstattlich ausgesagt, er und Polanskis Anwälte hätten 1977 vereinbart, dass mit den 42 Tagen Haft in einer psychiatrischen Klinik die ganze, unbedingte Strafe abgesessen sei.
Was sagten die amerikanischen Behörden dazu?
Das ist eben der Punkt. Wir verlangten von ihnen dieses Protokoll. Ich habe ihnen erklärt, dass es für uns von grosser Bedeutung ist, weil es über den zentralen Sachverhalt Auskunft gibt. Am 13. Mai 2010 haben sie uns mitgeteilt, dass das Protokoll auf Beschluss eines Gerichtes unter Verschluss gehalten werde.
Diese Weigerung der amerikanischen Behörde hat Polanski also die Freiheit gebracht?
Die US-Behörden konnten unsere Zweifel am Sachverhalt auf jeden Fall nicht beseitigen. Das war wesentlich für den Entscheid, die Auslieferung abzulehnen.
Sie führen auch den völkerrechtlichen Grundsatz von Treu und Glauben ins Feld. Was bedeutet er konkret?
Roman Polanski ist seit 2006 Wohnhausbesitzer in Gstaad. Wiederholt ist er also in die Schweiz gereist und hat sich von unseren Behörden unbehelligt in Gstaad aufgehalten. Er durfte also in gutem Glauben davon ausgehen, dass er ebenso unbehelligt zu einem Filmfestival in die Schweiz reisen konnte.
Er wird sich jetzt auf den Standpunkt stellen, dass dieser Grundsatz von Treu und Glauben eben schon bei seiner Verhaftung Geltung hatte und deshalb Schadenersatzansprüche geltend machen. Wie teuer kommen uns die 290 Tage Haft und Hausarrest zu stehen?
Roman Polanski ist gestützt auf einen gültigen Eintrag im Fahndungsregister verhaftet worden. Die Haft wurde vom Bundesstrafgericht für rechtens befunden. Die lange Dauer des Verfahrens ist darin begründet, dass Roman Polanski darauf Wert legte, dass das Beschwerdeverfahren in den USA vor einem Entscheid abgewartet werde. Es lag in seinem Interesse, dass der Sachverhalt so genau wie möglich geklärt wurde. Ich erwarte daher keine Schadenersatzforderungen.