"Eine gescheiterte Abstimmung nützt niemandem"
NZZ am Sonntag; Stefan Bühler, Lukas Häuptli
NZZ am Sonntag: "Justizministerin Simonetta Sommaruga begrüsst die Vorschläge der Parlamentskommission zur Umsetzung der Zuwanderungsinitiative. Hingegen kritisiert sie die EU: Deren Verknüpfung der Personenfreizügigkeit mit einem Rahmenabkommen sei inakzeptabel. Hier brauche es nun rasch eine Klärung."
Die zuständige Kommission des Nationalrats verzichtet bei der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative (MEI) auf Höchstzahlen zur Beschränkung der Zuwanderung, obwohl das die Initiative verlangt. Wird damit der Volkswille missachtet?
Das hat man der Kommission vorgeworfen. Ich habe Verständnis für deren Entscheid, und zwar aus folgendem Grund: Wer sich ernsthaft um die Umsetzung der Initiative bemüht, kommt in den Clinch zwischen der Einhaltung der Verfassung und dem Erhalt der bilateralen Verträge mit der EU. Die Kommission hat die Bilateralen stärker gewichtet und wird dafür nun kritisiert. Man darf aber nicht vergessen, dass die Personenfreizügigkeit und damit die bilateralen Verträge vom Volk mehrmals bestätigt wurden. Zudem war die MEI keine Abstimmung über die Bilateralen: Die Initianten haben selbst immer gesagt, man werde mit der EU dann schon eine Lösung finden.
Der Bundesrat hat jedoch eine härtere Variante vorgeschlagen als nun die Kommission. Sie haben verloren.
Der Bundesrat hat einen Plan A und einen Plan B zur Diskussion gestellt. Plan A beruht auf einer einvernehmlichen Einigung mit der EU zur Drosselung der Zuwanderung, dazu führen wir mit Brüssel Gespräche. Plan B sah für den Fall, dass die EU zu keiner Lösung Hand bietet, Höchstzahlen vor. Das Risiko dabei war, dass die EU Gegenmassnahmen ergreifen könnte. Plan B hätte keine Rechtssicherheit gebracht. Das wollte die Kommission mit Rücksicht auf die Wirtschaft offensichtlich nicht riskieren.
Ist der Vorschlag der Kommission mit dem Freizügigkeitsabkommen kompatibel?
Ja.
Und senkt er die Zuwanderung?
Auch die MEI sagt nicht, wie stark die Zuwanderung sinken soll. Ob der Inländervorrang wirkt und die Zuwanderung sinkt, hängt von den Arbeitgebern ab: Wenn sich bei ihnen ein Bewusstsein dafür etabliert, dass man bei offenen Stellen zuerst nach geeigneten Mitarbeitern im Inland sucht, kann das die Zuwanderung reduzieren.
Obwohl der Vorschlag der Kommission mit der Personenfreizügigkeit kompatibel ist, will der Bundesrat mit Brüssel weiterverhandeln. Warum eigentlich?
Der Bundesrat hat immer eine einvernehmliche Lösung angestrebt, um den Volkswillen so gut als möglich zu berücksichtigen. Dafür müsste uns Brüssel sehr weit entgegenkommen. Seit sich die Briten für den Brexit entschieden haben, ist ein so starkes Entgegenkommen der EU bei der Personenfreizügigkeit aber unrealistisch.
Die EU knüpft eine Einigung bei der Personenfreizügigkeit an den Abschluss eines institutionellen Abkommens, dass die Schweiz also EU-Richter akzeptiert. Ist das nicht Grund genug, die Gespräche nun abzubrechen?
Nein. Denn um in Zukunft gute und stabile Beziehungen zur EU zu haben, werden wir eines Tages ein Rahmenabkommen brauchen. Was wir hingegen nicht akzeptieren können, ist eine rechtliche Verknüpfung der beiden Dossiers. Denn ein Rahmenabkommen ist in der Schweiz zurzeit chancenlos. Aber es gibt in Brüssel immer noch Leute, die darauf beharren und nicht verstehen, dass bei uns die Bevölkerung die letzte Entscheidung trifft.
EU-Kommissionspräsident Juncker trifft am 19. September Bundespräsident Schneider-Ammann. Zieht der Bundesrat beim Treffen in Zürich den Schlussstrich, falls Juncker immer noch an der Verknüpfung festhält?
Es ist gut, wenn diese Klärung bald erfolgt; die Position der Schweiz ist in Brüssel bekannt. Eine rechtliche Verknüpfung ist weder im Interesse der Schweiz noch der EU. Eine gescheiterte Abstimmung nützt nämlich niemandem. Der Bundesrat und nun auch die staatspolitische Kommission des Nationalrats haben aufgezeigt, wie eine einseitige Umsetzung aussehen könnte.
Der Vorschlag der Kommission hat jedoch einen Preis: Er weicht von der MEI sehr stark ab. Muss das Volk schon bald erneut abstimmen und die Verfassung anpassen?
Darüber werden Bundesrat und Parlament noch zu entscheiden haben, ich kann mich deshalb nur grundsätzlich zu dieser Frage äussern: Bei jeder Initiative gibt es für die Umsetzung einen gewissen Spielraum. Liegen aber Verfassung und Gesetz weit auseinander, müsste folgerichtig die Verfassung angepasst werden.
Mit einem Gegenvorschlag zur Rasa-Initiative, welche die MEI rückgängig machen will?
Wie gesagt, das wird der Bundesrat zu gegebener Zeit entscheiden.
Zur Flüchtlingsfrage: Zurzeit schiebt die Schweiz Migranten in zwei Dritteln der Fälle nach Italien ab. Finden Sie das richtig?
Es gibt seit ein paar Wochen eine völlig neue Situation: Viele Migranten aus Italien wollen in der Schweiz kein Asylgesuch mehr stellen, sondern nach Deutschland weiterreisen. Deshalb führt sie das Grenzwachtkorps nach Italien zurück.
Grenzwächter werden kritisiert, Migranten den Zugang zum Asylverfahren zu verwehren.
Ich gehe selbstverständlich davon aus, dass die Grenzwächter ihre Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen machen und das geltende Recht anwenden. Die Vorwürfe sind mir aber bekannt, und wir treffen jetzt auch Massnahmen in diesem Zusammenhang. Bundesrat Ueli Maurer und ich setzen gemeinsam eine Koordinationsgruppe ein, die offene Fragen abklärt. Der Gruppe gehören Vertreter des Grenzwachtkorps und des Staatssekretariats für Migration an, zudem wird das UNHCR beigezogen, das Flüchtlingskommissariat der Uno.
An der Südgrenze hat die Tessiner Polizei am Donnerstag SP-Grossrätin Lisa Bosia angehalten. Sie habe vier minderjährigen Flüchtlingen zum Grenzübertritt verholfen. Was sagen Sie zum Fall Ihrer Parteikollegin?
Es gilt die Unschuldsvermutung. Offensichtlich wollte Frau Bosia Menschen helfen. Es liegt an den zuständigen Behörden, nun zu beurteilen, ob sie dabei Gesetze überschritten hat.
Viele Migranten stellen in der Schweiz kein Asylgesuch mehr, weil das Asylrecht hier in letzter Zeit faktisch verschärft worden ist. Können Sie als SP-Bundesrätin hinter diesen Verschärfungen stehen?
Halt, halt, halt: Der Vorwurf, dass ich das Asylrecht verschärft habe, ist absurd. Ich habe eine Revision des Asylgesetzes vorgelegt, die eine unentgeltliche Rechtsvertretung für Asylsuchende vorschreibt. Ich habe das Resettlement-Programm wieder eingeführt, in dessen Rahmen wir Flüchtlinge aus Uno-Camps übernehmen. Und wir entlasten mit dem Relocation-Programm Italien und Griechenland, indem wir von dort Schutzbedürftige aufnehmen. Und vergessen wir nicht: Die Schweiz hat sich auf breiter Ebene für die Opfer des syrischen Bürgerkriegs eingesetzt, stärker als die meisten anderen europäischen Länder.
Zum Schluss eine ganz andere Frage: Wie stehen Sie zum Burka-Verbot, das mittlerweile selbst SP-Exponenten befürworten?
Auch mich stört die Vollverschleierung. Aber passen wir auf, dass wir die enorm wichtige Diskussion um den Islam und um das Verhältnis zwischen den Religionen nicht auf die Burka-Frage reduzieren. Ich orientiere mich in meiner Gesellschaftspolitik an der Freiheit. Fördern wir die Freiheit der wenigen Burkaträgerinnen in der Schweiz mit einem Verbot? Ich bezweifle es. Es ist übrigens schon heute verboten, Frauen zum Tragen von Burkas oder Nikabs zu zwingen. Mich stören übrigens auch bei anderen Religionen gewisse Elemente, etwa dass die Frauen in der katholischen Kirche keinen Zugang zum Priesteramt haben. Mit der Burka-Frage wird viel Symbolpolitik betrieben. Aber es gibt zweifellos Diskussionsbedarf. Ich begrüsse deshalb, dass in einzelnen Kantonen Debatten anlaufen, um den Islam staatlich zu anerkennen.