"Eine wichtige Etappe auf dem Weg zu rascheren Verfahren"
Neue Zürcher Zeitung
Neue Zürcher Zeitung: "Bundesrätin Sommaruga hebt jene Elemente der Asylrechtsrevision hervor, die rascheren Verfahren und der Lösung von praktischen Problemen dienen. Bei der Personenfreizügigkeit setzt sie auf indirekt steuernde oder begleitende Massnahmen."
Ist das Asylwesen wirklich in einer so schwierigen Lage, dass der Weg der Gesuchseinreichung im Ausland unterbunden werden muss – was die Asylsuchenden von Schleppern abhängig macht?
Die Asylgesetzrevision enthält sieben Massnahmen. Fünf davon dienen der Beschleunigung der Asylverfahren, eine Massnahme ist für das Papier, und eine bedeutet tatsächlich eine Einschränkung. Der Bundesrat hat die Abschaffung der Botschaftsverfahren auch deshalb vorgeschlagen, weil die Schweiz diese Möglichkeit noch als einziges Land in Europa angeboten hatte. Das Wichtigste, was wir tun können, ist die direkte Hilfe in der Region, und da macht die Schweiz einiges.
Ist mit einer Verlagerung auf humanitäre Visa und Familienzusammenführungen zu rechnen?
Letzte Woche war ich in der Türkei und habe auch mit dem UNHCR gesprochen. Es ist ganz deutlich bestätigt worden: Die meisten Flüchtlinge aus Syrien wollen nicht nach Europa, sondern möglichst rasch wieder zurück. Bis Ende Jahr werden es allein in der Türkei eine Million Menschen sein. Das Wichtigste ist, dass sie in einem Nachbarstaat Schutz finden. Es gibt aber Menschen, die auch in einem Nachbarstaat nicht sicher vor Verfolgung sind und nach Feststellung des UNHCR Schutz in einem Drittstaat brauchen. Seit letztem Herbst haben wir 73 solche Flüchtlinge aufgenommen, darunter 39 Kinder. Das ist die zweite wichtige Massnahme. Und drittens gibt es für Menschen, die unmittelbar an Leib und Leben bedroht sind, die humanitären Visa.
Wird die Aufnahme von Flüchtlingsgruppen nun grosszügiger werden?
Der Bundesrat hat in den Jahreszielen festgelegt, dass ich ihm dafür ein Konzept vorlegen soll. Es handelt sich um eine Tradition der Schweiz, und wir sollten unseren Beitrag leisten. In grossem Ausmass – denkt man allein an die Million Syrer – wird es nicht möglich sein.
Mit der Massnahme für das Papier meinen Sie die Bestimmung über Dienstverweigerer?
Ja. Es geht um nichts anderes als darum, die geltende Praxis im Gesetz festzuhalten. Wenn Wehrdienstverweigerer nicht einfach bestraft werden wie auch bei uns, sondern als Staatsfeinde gelten und unter Umständen mit der Todesstrafe rechnen müssen, so sind sie politische Flüchtlinge und haben weiterhin Recht auf den Schutz eines anderen Staates.
Die Zahl der Gesuche von Eritreern, um die es vor allem geht, hat seit dem letzten Sommer abgenommen. Hat dies nichts mit dem neuen Recht zu tun?
Dieses ist ja erst seit Ende September in Kraft. An der Praxis haben wir nichts geändert und werden wir auch nichts ändern. Eine Zu- oder Abnahme von Gesuchszahlen darf man nicht zu rasch interpretieren; die Migrationswege und die Zusammenhänge sind komplex.
Was bringt der neue Gesetzesartikel über "besondere Zentren" für Störenfriede?
Eine der ganz wichtigen Neuerungen im Gesetz ist jene, die es dem Bund erlaubt, Beschäftigungsprogramme zu finanzieren. Wenn man für die Sicherheit und das Zusammenleben in den Unterkünften des Bundes etwas tun will, so ist es in erster Linie dies. Wir haben heute schon in den Zentren, in denen in kleinem Ausmass solche Programme angeboten werden, sehr positive Resultate. Zudem kann der Bund die Kantone durch eine Beteiligung an den Sicherheitskosten entlasten. Und dann gibt es die Möglichkeit der besonderen Zentren für jene Asylsuchende, die die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährden. Ich war kürzlich im Empfangszentrum Vallorbe. Man hat mir gesagt, dass es ganz wenige seien, die Probleme bereiteten, zum Beispiel betrunken in die Unterkunft zurückkehrten oder Leute anpöbelten. Sie erschweren den ganzen Betrieb und sind auch für die anderen Asylsuchenden, darunter oft Kinder, eine Belastung. Wenn es für sie einen Ort gibt, wo die Hausordnung strenger ist, hilft es der grossen Mehrheit.
Gibt es konkrete Pläne?
Die Kantone begrüssen die Möglichkeit solcher Zentren, aber wir müssen noch einen Kanton und eine Gemeinde finden, die sich als Standort zur Verfügung stellen. Das wird nicht einfach sein. Das Asylwesen ist eine Verbundaufgabe, der Bund ist hier auf die föderalen Partner angewiesen.
Ungewöhnlich ist die Möglichkeit, ein neues Verfahren zu erproben. Was gibt es aber zu testen, wenn die definitive Reform schon angekündigt ist?
In der Asylpolitik gibt es eine grosse Einigkeit, dass man die Verfahren rasch und fair durchführen soll. In Zukunft wollen wir ein System, in dem sich alle Akteure, die am Verfahren beteiligt sind – Asylsuchende, Behörden, Hilfswerke, Rechtsvertretung –, am gleichen Ort befinden. Es geht um völlig neue Abläufe, eine andere Art zusammenzuarbeiten. Dies eins zu eins zu testen, ist für die Glaubwürdigkeit des Vorhabens zentral. Die Revision, über die am 9. Juni abgestimmt wird, ist also eine wichtige Etappe.
Der Bund übernimmt immer mehr eine Aufgabe von Kantonen und Gemeinden. Ist er dazu in der Lage? Er beschäftigt ja keine Sozialarbeiter.
Das Bundesamt für Migration betreut mit professionellen Leistungserbringern schon seit Jahren Asylsuchende in den fünf Empfangszentren. Die Aufgabe braucht tatsächlich viele Kompetenzen aus der Sozialarbeit. Ich habe in Vallorbe ein Kind getroffen, das aus dem Meer gerettet worden war. Man muss sich einmal vorstellen, welche Traumata ein solches Kind mitbringt.
Kann ein Neubeginn gelingen, wenn rund 20 000 Gesuche hängig sind? Braucht es nicht zuerst eine kollektive Regelung für diese?
Das Bundesamt für Migration hat von mir den Auftrag erhalten, die Zahl der Pendenzen zu reduzieren, und ich habe für Ende dieses Jahres und für Ende nächsten Jahres klare Vorgaben gemacht. Man kann aber den Aufenthalt von Asylsuchenden nicht kollektiv regularisieren. Das Asylverfahren beurteilt immer den Einzelfall.
Eine Entlastung bringt stets das Dublin-System. Sind aber Rückführungen nach Italien zu verantworten, wenn viele Menschen dort auf der Strasse landen?
Es ist eine Tatsache, dass die Standards der europäischen Länder zum Teil recht unterschiedlich sind. Das Dublin-System kann nur funktionieren, wenn faire Verfahren gewährleistet sind und auch für die Unterkunft der Asylsuchenden gesorgt ist. Wir müssen darauf beharren, dass alle Staaten, auch die von der Migration stärker betroffenen, ihre Verantwortung wahrnehmen. Wir pflegen aber einen regelmässigen Austausch und haben auch eine Verbindungsperson im Innenministerium in Rom.
Im Parlament wurde auch die Verstärkung der Grenzkontrolle gefordert.
Eine Kündigung des Schengen/Dublin-Abkommens wurde sehr deutlich abgelehnt. Es ist eine Illusion, 472 Millionen Grenzübertritte pro Jahr kontrollieren zu können. Es braucht auch eine Zusammenarbeit der Staaten.
Wann wird die Beschleunigung der Verfahren wirklich erreicht sein?
Es handelt sich um komplexe Veränderungen; solche erreicht man nicht über Nacht. Wir beschleunigen schon jetzt überall dort, wo es möglich ist. Die Vorlage ist eine wichtige Etappe, eine weitere Revision geht bald in die Vernehmlassung.