Digitalisierung – ein Prozess, der seit gut 30 Jahren läuft, auch im Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD). Digitalisierung prägt den Alltag des EJPD und hat hohe Priorität.
Das EJPD betreibt zum Beispiel zahlreiche Informationssysteme, die für die Sicherheit der Schweiz zentral sind. Polizei, Grenzwachtkorps, Migrationsbehörden und andere Stellen bei Bund und Kantonen arbeiten Tag für Tag mit diesen Systemen. Tausende von Userinnen und Usern können diese rund um die Uhr und überall abfragen, z.B. auch auf mobilen Anwendungen.
Bei der Digitalisierung und Transformation in der Justiz arbeitet das EJPD im Projekt "Justitia 4.0" eng mit zahlreichen Partnern zusammen (kantonale und eidgenössische Gerichte, kantonale Justizdirektionen, Schweizerische Staatsanwälte-Konferenz, Schweizerischer Anwaltsverband und Bundesanwaltschaft). In wenigen Jahren sollen alle Parteien Daten elektronisch austauschen können. Das BJ hat dabei die Federführung für die Erarbeitung der dazu notwenigen gesetzlichen Grundlagen.
Im Asylbereich kommen seit Jahren elektronische Lösungen zum Einsatz. Mit eAsyl werden Asylverfahren seit dem Frühling 2019 elektronisch bearbeitet und damit die Beschleunigung der Verfahren unterstützt. Neu wird auch das zugehörige Belegungs- und Verteilungsmanagement elektronisch gemacht. Und auch die Rückführungen von abgewiesenen Asylsuchenden und die Rückkehrhilfe (eRetour) werden nach und nach digital bewirtschaftet. Das SEM hat zudem weitere Arbeitsabläufe weitgehend digitalisiert (z.B. Bearbeitung Einbürgerungsverfahren, Visa-Anfragen).
Den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Wirtschaft bietet das EJPD zahlreiche Dienstleistungen digital an, die täglich in grosser Zahl nachgefragt werden. Stichworte dazu: Bestellung von Pass oder Identitätskarte, Strafregisterauszug.
Das alles ist deshalb möglich, weil das EJPD diese Systeme und Anwendungen laufend à jour hält und bei Bedarf neue entwickelt.
Die Anwendungsbereiche der Digitalisierung im EJPD sind sehr zahlreich, deshalb hier nur eine Auswahl.
Aktuelle Projekte:
Um die Digitalisierung in der Schweiz voranzutreiben, herrscht ein parteiübergreifender Konsens, dass ein staatlich anerkannter elektronischer Identifikationsnachweis (E-ID) notwendig ist.
Mit dem Projekt "Justitia 4.0" hält der digitale Wandel in der Schweizer Justiz in Straf-, Zivil- und Verwaltungsgerichtsverfahren Einzug. Künftig sollen alle an einem Justizverfahren beteiligten Parteien auf kantonaler und eidgenössischer Ebene (insbesondere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Gutachterinnen und Gutachter etc.) mit den rund 300 Gerichten, den Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsbehörden Daten elektronisch in einer hochsicheren Umgebung austauschen können. Das BJ schafft dazu federführend die gesetzlichen Grundlagen.
Für zahlreiche Rechtsgeschäfte schreibt das Bundesrecht die Form der öffentlichen Beurkundung vor (z.B. für Kaufverträge über Grundstücke). Das Original der öffentlichen Urkunde soll künftig in elektronischer Form erstellt werden. Die elektronischen öffentlichen Urkunden sollen in einem neu zu schaffenden zentralen elektronischen Urkundenregister sicher aufbewahrt werden.
Weiter hat das Metas ein Projekt zur Entwicklung von Werkzeugen, die auf Methoden der künstlichen Intelligenz basieren und die Entwicklung neuartiger Kalibrierdienstleistungen für das digitale Zeitalter ermöglichen sollen.
Nach der bereits mehrheitlich erfolgten Einführung der elektronischen Verwaltung der Schutztitel folgt nun der Ausbau der elektronischen Einbindung der Kundinnen und Kunden in die Verfahren und registerführenden Prozesse. In einem ersten Schritt führt das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) für Marken die elektronische Übermittlung sämtlicher Schreiben an seine Kundinnen und Kunden ein. In einem zweiten Schritt führt es eine verbesserte Suche nach Marken im Schweizer Online-Register ein. Gleichzeitig werden Kundinnen und Kunden des IGE die Möglichkeit erhalten, Registeränderungen online zu beantragen.
Das SEM bewirtschaftet die Rückführung von abgewiesenen Asylsuchenden und die Rückkehrhilfe nach und nach digital.
Das Zentrale Migrationsinformationssystem ZEMIS ist das führende Personenregister für ausländische Staatsangehörige, die in der Schweiz leben oder sich hier aufhalten. Neben der technischen Erneuerung von ZEMIS sollen die Möglichkeiten zur Optimierung der Geschäftsprozesse geschaffen werden. Doppelerfassungen von Daten und manuelle Schnittstellen sollen eliminiert werden. Schliesslich werden durch die Einführung von Portalen die angestrebten eGovernment-Standards erreicht und es wird der Verwaltung erlaubt, Routinetätigkeiten zu automatisieren.
Im Programm Erneuerung Biometrieplattform (ESYSP) werden die bestehenden Stationen für die Erfassung von Fingerabdrücken, Unterschriften und Gesichtsbildern für schweizerische Ausweisdokumente erneuert. Die Kommunikation mit den Fachapplikationen (ISA, ISR, ORBIS und ZEMIS) wird entflochten, vereinfacht und modernisiert. Direkte Nutzniesser sind Schweizerbürger und Ausländer, welche Ausweisdokumente benötigen. Der Schweizer Staat kann damit weiterhin seine nationalen und internationalen Verpflichtungen erfüllen.
Mit der ETIAS-Verordnung wird ein neues Reisegenehmigungssystem errichtet. Visumbefreite Drittstaatsangehörige werden neu verpflichtet, vor Antritt ihrer Reise online eine gebührenpflichtige ETIAS-Reisegenehmigung zu beantragen. Mittels einer weitgehend automatisierten Risikoüberprüfung der Reisenden im Rahmen des Antragsverfahrens soll ETIAS zur Erhöhung der inneren Sicherheit, zur Prävention illegaler Immigration und zum Schutz der öffentlichen Gesundheit beitragen. Zudem soll die Wirksamkeit der Grenzkontrolle erhöht werden, da Informations-bzw. Sicherheitslücken durch eine vorgängige Risikoprüfung geschlossen werden.
Das Visa-Informationssystem (VIS) soll den Datenaustausch zwischen den Schengen-Staaten ermöglichen, um das Visumantragsverfahren, die Betrugsbekämpfung sowie die Kontrollen an den Aussengrenzen und im Hoheitsgebiet der beteiligten Staaten zu erleichtern. Das VIS hat auch zum Ziel, die Identifizierung von Personen, welche die Voraussetzungen für die Einreise oder den Aufenthalt nicht oder nicht mehr erfüllen, zu unterstützen und zur Verhütung von Gefahren für die innere Sicherheit der einzelnen Schengen-Staaten beizutragen.
Das EES dient der elektronischen Erfassung der Ein- und Ausreisen von Drittstaatsangehörigen für den Kurzaufenthalt, unabhängig von der Visumspflicht, sowie der Berechnung der Aufenthaltsdauer im Schengen-Raum. Mit dem EES sollen Fälle irregulärer Migration (insb. sog. «Overstayer») einfacher entdeckt und undokumentierte Reisende bei Kontrollen im Schengen-Binnenraum u.a. mit der Hilfe von biometrischen Identifikatoren (Gesichtsbild und vier Fingerabdrücke) identifiziert werden können. Die Stempelung der Reisedokumente bei der Ein- und Ausreise aus dem Schengen-Raum fällt mit dem EES weg.
In Zukunft werden für Kalibrierungen und Eichungen nicht nur einzelne Messmittel betrachtet werden können, sondern es werden ganze Mess-Systeme evaluiert werden müssen, bei denen Software eine wesentliche Rolle spielt. Im Rahmen einer sogenannten AI-Toolbox für Kalibrierdienstleistungen werden eine Reihe von Anwendungen für digitale metrologische Dienstleistungen entwickelt. So werden Methoden der Künstlichen Intelligenz benutzt, um günstige Schadstoffsensoren in einem Gerät zu kombinieren und dieses Gerät effizient charakterisieren zu können. Algorithmen sollen dazu beitragen, grosse Mengen an Messdaten oder an Bildern auszuwerten und nutzbar zu machen. Auch das Zertifizieren von Datenschutzprüfungen für sogenannte intelligente Stromzähler stellt eine digitale metrologische Dienstleistung dar.
Bereits umgesetzt:
Digital signierte Strafregisterauszüge können beim BJ online bestellt werden.
Pass und Identitätskarten, die fedpol herausgibt, können online bestellt werden.
Pass und/oder Identitätskarte beantragen
Das Bundesgesetz über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur und anderer Anwendungen digitaler Zertifikate regelt, was es braucht, damit eine solche Signatur einer eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt ist.
Mit dem Projekt eSchKG hat das BJ technische und organisatorische Vorschriften für den strukturierten elektronischen Datenaustausch im Betreibungswesen erarbeitet. Seit 2018 werden bereits über 50% der Betreibungen elektronisch abgewickelt.
Seit 2005 werden alle Zivilstandsereignisse im Personenstandsregister (Infostar) beurkundet, an welches alle schweizerischen Zivilstandsämter angeschlossen sind. Das ermöglicht eine effizientere Datenbearbeitung mit unverändert hoher Datenqualität und Datensicherheit.
Im Rahmen des Programms FMÜ schafft der Dienst ÜPF die technischen Voraussetzungen, damit sein Bearbeitungssystem möglichst medienbruchfrei für die Strafverfolgungsbehörden der ganzen Schweiz funktioniert.
Bundesrat und Parlament haben das massgebende Urheberrechtsgesetz (URG) an die technologischen Entwicklungen angepasst. Das modernisierte URG ist am 1. April 2020 in Kraft getreten.
Die vom Bundesrat verabschiedeten neuen Bestimmungen zur Modernisierung des Handelsregisters sind am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Somit wird es den Bedürfnissen der Benutzerinnen und Benutzer auch in Zukunft gerecht. Zudem profitiert die Wirtschaft künftig von tieferen Gebühren.
Internationale Zivilprozesse: Elektronische Kommunikation wird einfacher
Wer von der Schweiz aus an einem ausländischen Zivilverfahren teilnimmt, kann künftig ohne behördliche Genehmigung per Telefon- und Videokonferenz befragt oder angehört werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. November 2025 die neue Erklärung der Schweiz zum Haager Beweisübernahmeabkommen (HBewÜ) genehmigt und setzt die neuen Bestimmungen im Bundesgesetz über das Internationalen Privatrecht (IPRG) auf den 1. Januar 2026 in Kraft.
19. September 2025
Kommunikationsplattform für elektronischen Rechtsverkehr: Teilinkraftsetzung auf den 1. Oktober 2025
Im Hinblick auf den Aufbau und den Betrieb der Kommunikationsplattform für den elektronischen Rechtsverkehr müssen der Bund und mindestens 18 Kantone eine öffentlich-rechtliche Körperschaft gründen. Um dies zu ermöglichen hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 19. September 2025 den ersten Teil des Bundesgesetzes über die Plattformen für die elektronische Kommunikation (BEKJ) auf den 1. Oktober 2025 in Kraft gesetzt.
8. September 2025
Pilotprojekt zur E-ID: Elektronischer Lernfahrausweis bald in der ganzen Schweiz
Der Kanton Neuenburg (NE) und drei weitere Kantone stellen den Lernfahrausweis neu auch elektronisch (eLFA) aus. Bisher war das einzig im Kanton Appenzell Ausserrhoden (AR) möglich. Bis Ende Jahr wird der eLFA in der ganzen Schweiz zur Verfügung stehen. Die Ausbaupläne wurden am 8. September 2025 in Anwesenheit von Bundesrat Beat Jans und Regierungsrätin Céline Vara an einer Medienkonferenz in Neuenburg vorgestellt.
12. August 2025
Abstimmung über die E-ID: Bundesrat empfiehlt ein Ja
Bundesrat und Parlament wollen in der Schweiz einen staatlichen elektronischen Identitätsnachweis (E-ID) einführen. Wer im Internet etwas bestellen oder beantragen will, muss sich unter Umständen ausweisen. Mit der E-ID können das alle vollständig digitalisiert machen. Die Nutzung der E-ID ist freiwillig. Bundesrat und Parlament sind der Ansicht, dass die neue E-ID die Geschäfte im Internet mit Behörden oder Unternehmen sicher, einfach und effizient macht. Deshalb empfehlen sie in der Abstimmung vom 28. September 2025 ein Ja. Zur Abstimmung kommt es, weil gegen das vom Parlament verabschiedete Gesetz das Referendum ergriffen wurde.
26. März 2025
Die e-ID und andere elektronische Nachweise kostenlos testen
Ab heute kann die Öffentlichkeit testen, wie die elektronische Identität (e-ID) und andere elektronische Nachweise künftig eingesetzt werden können. Der Bund stellt dazu eine kostenlose Testumgebung zur Verfügung. Private und Behörden können nun probeweise auf der Vertrauensinfrastruktur eigene elektronische Nachweise entwickeln und die Vorteile der e-ID nutzen.