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Veröffentlicht am 28. September 2025

Elektronische Identität – Neues E-ID-Gesetz

Volksabstimmung vom 28. September 2025

Unten finden Sie die Informationen zum neuen E-ID-Gesetz, die das EJPD vor der Abstimmung vom 28. September 2025 online veröffentlicht hatte.

Wer sich im Internet bewegt, muss sich unter Umständen ausweisen. Die Idee eines elektronischen Identitätsnachweises, einer sogenannten E-ID, gibt es deshalb schon länger. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger lehnten die Einführung einer E-ID am 7. März 2021 in einer Volksabstimmung jedoch ab. Gegnerinnen und Gegner kritisierten insbesondere, dass private Anbieterinnen die E-ID herausgeben würden.

Mit dem neuen Gesetz liegt die Verantwortung für die E-ID ausschliesslich beim Bund: Er stellt sie aus und betreibt die nötige technische Infrastruktur. Der Schutz der Privatsphäre und die Datensicherheit sollen so bestmöglich gewährleistet werden. Zum Schutz vor Identitätsmissbrauch wird die E-ID mit dem Smartphone verknüpft, sodass sie nicht kopiert werden kann.

Mit der E-ID können sich die Nutzerinnen und Nutzer gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. So ist es zum Beispiel möglich, den elektronischen Führerausweis digital zu bestellen oder beim Kauf eines Produkts mit Altersvorgaben das Alter nachzuweisen. Behörden und Unternehmen dürfen nur diejenigen Daten abfragen und speichern, die für die jeweilige Nutzung wirklich nötig sind.

Die E-ID ist freiwillig. Der Bund bietet sämtliche Dienstleistungen weiterhin auch analog an. Die E-ID gehört zudem zum Service public und ist nicht gewinnorientiert. Sie kann online gratis beantragt werden, die Nutzung ist kostenlos.

Der Bund hat die E-ID im Dialog mit interessierten Personen aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaft entwickelt.

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Haltung Bundesrat und Parlament

Bundesrat und Parlament befürworten das neue E-ID-Gesetz aus folgenden Gründen:

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