Unten finden Sie die Informationen zum neuen E-ID-Gesetz, die das EJPD vor der Abstimmung vom 28. September 2025 online veröffentlicht hatte.
Wer sich im Internet bewegt, muss sich unter Umständen ausweisen. Die Idee eines elektronischen Identitätsnachweises, einer sogenannten E-ID, gibt es deshalb schon länger. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger lehnten die Einführung einer E-ID am 7. März 2021 in einer Volksabstimmung jedoch ab. Gegnerinnen und Gegner kritisierten insbesondere, dass private Anbieterinnen die E-ID herausgeben würden.
Mit dem neuen Gesetz liegt die Verantwortung für die E-ID ausschliesslich beim Bund: Er stellt sie aus und betreibt die nötige technische Infrastruktur. Der Schutz der Privatsphäre und die Datensicherheit sollen so bestmöglich gewährleistet werden. Zum Schutz vor Identitätsmissbrauch wird die E-ID mit dem Smartphone verknüpft, sodass sie nicht kopiert werden kann.
Mit der E-ID können sich die Nutzerinnen und Nutzer gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. So ist es zum Beispiel möglich, den elektronischen Führerausweis digital zu bestellen oder beim Kauf eines Produkts mit Altersvorgaben das Alter nachzuweisen. Behörden und Unternehmen dürfen nur diejenigen Daten abfragen und speichern, die für die jeweilige Nutzung wirklich nötig sind.
Die E-ID ist freiwillig. Der Bund bietet sämtliche Dienstleistungen weiterhin auch analog an. Die E-ID gehört zudem zum Service public und ist nicht gewinnorientiert. Sie kann online gratis beantragt werden, die Nutzung ist kostenlos.
Der Bund hat die E-ID im Dialog mit interessierten Personen aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaft entwickelt.
Nutzung der E-ID: Wie die Daten fliessen
Haltung Bundesrat und Parlament
Bundesrat und Parlament befürworten das neue E-ID-Gesetz aus folgenden Gründen:
Heute wird für den Nachweis der Identität im Internet oft eine Fotokopie der Identitätskarte verlangt, etwa bei der Eröffnung eines Bankkontos. Das ist umständlich und unsicher.
Mit der E-ID können Behörden und Unternehmen ihre Dienstleistungen auch im Internet sicher, benutzerfreundlich und effizient zur Verfügung stellen und in vielen Fällen einfacher abwickeln.
Das spart Kosten und fördert Innovation und Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz.
Hinter der E-ID steht der Bund. Er entwickelt sie, gibt sie heraus und betreibt die notwendige Infrastruktur.
Dank der E-ID wissen die Nutzerinnen und Nutzer genau, wem sie welche Daten bekanntgeben. Sie entscheiden bei jeder Nutzung selbst, wozu die E-ID eingesetzt wird und wem welche Daten übermittelt werden. Der Altersnachweis kann erbracht werden, ohne dass das genaue Geburtsdatum übermittelt wird.
Behörden und Unternehmen dürfen nur diejenigen Daten abfragen und speichern, die für das jeweilige Geschäft nötig sind.
Das Internet und digitale Dienstleistungen werden in unserem Alltag immer wichtiger. Entsprechend nimmt auch das Bedürfnis zu, sich möglichst sicher im digitalen Raum bewegen zu können. Die E-ID kann diese Sicherheit bestmöglich gewährleisten.
Wird das E-ID-Gesetz abgelehnt, könnten sich private elektronische Nachweise durchsetzen, zum Beispiel solche von grossen internationalen Technologiekonzernen.
Der Bund könnte bei solchen Angeboten keine Verantwortung für den Schutz der Privatsphäre und der Datensicherheit übernehmen.
Kommunikationsplattform für elektronischen Rechtsverkehr: Teilinkraftsetzung auf den 1. Oktober 2025
Im Hinblick auf den Aufbau und den Betrieb der Kommunikationsplattform für den elektronischen Rechtsverkehr müssen der Bund und mindestens 18 Kantone eine öffentlich-rechtliche Körperschaft gründen. Um dies zu ermöglichen hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 19. September 2025 den ersten Teil des Bundesgesetzes über die Plattformen für die elektronische Kommunikation (BEKJ) auf den 1. Oktober 2025 in Kraft gesetzt.
8. September 2025
Pilotprojekt zur E-ID: Elektronischer Lernfahrausweis bald in der ganzen Schweiz
Der Kanton Neuenburg (NE) und drei weitere Kantone stellen den Lernfahrausweis neu auch elektronisch (eLFA) aus. Bisher war das einzig im Kanton Appenzell Ausserrhoden (AR) möglich. Bis Ende Jahr wird der eLFA in der ganzen Schweiz zur Verfügung stehen. Die Ausbaupläne wurden am 8. September 2025 in Anwesenheit von Bundesrat Beat Jans und Regierungsrätin Céline Vara an einer Medienkonferenz in Neuenburg vorgestellt.
12. August 2025
Abstimmung über die E-ID: Bundesrat empfiehlt ein Ja
Bundesrat und Parlament wollen in der Schweiz einen staatlichen elektronischen Identitätsnachweis (E-ID) einführen. Wer im Internet etwas bestellen oder beantragen will, muss sich unter Umständen ausweisen. Mit der E-ID können das alle vollständig digitalisiert machen. Die Nutzung der E-ID ist freiwillig. Bundesrat und Parlament sind der Ansicht, dass die neue E-ID die Geschäfte im Internet mit Behörden oder Unternehmen sicher, einfach und effizient macht. Deshalb empfehlen sie in der Abstimmung vom 28. September 2025 ein Ja. Zur Abstimmung kommt es, weil gegen das vom Parlament verabschiedete Gesetz das Referendum ergriffen wurde.
20. Juni 2025
E-ID: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Verordnung
Mit der neuen staatlichen elektronischen Identität (E-ID) können Nutzerinnen und Nutzer Geschäfte mit Behörden und Unternehmen künftig sicher, benutzerfreundlich und effizient digital abwickeln. Dies, sofern die Stimmberechtigten an der Volksabstimmung vom 28. September 2025 der Einführung der E-ID zustimmen. Die Einzelheiten werden in einer Verordnung geregelt. An seiner Sitzung vom 20. Juni 2025 hat der Bundesrat die entsprechende Vernehmlassung eröffnet. Diese dauert bis am 15. Oktober 2025.
26. März 2025
Die e-ID und andere elektronische Nachweise kostenlos testen
Ab heute kann die Öffentlichkeit testen, wie die elektronische Identität (e-ID) und andere elektronische Nachweise künftig eingesetzt werden können. Der Bund stellt dazu eine kostenlose Testumgebung zur Verfügung. Private und Behörden können nun probeweise auf der Vertrauensinfrastruktur eigene elektronische Nachweise entwickeln und die Vorteile der e-ID nutzen.