"Es braucht eine Mindeststrafe"
Basler Zeitung, Ruedi Studer
Basler Zeitung: "Die Urheber der Unverjährbarkeitsinitiative sollen bei der Gesetzesrevision mitreden."
Frau Widmer-Schlumpf, drohen bei der Unverjährbarkeitsinitiative Umsetzungsprobleme wie bei der Verwahrungsinitiative?
Bei der Unverjährbarkeitsinitiative geraten wir nicht mit internationalem Recht in Konflikt wie bei der Verwahrungsinitiative. Die Unverjährbarkeitsinitiative ist umsetzbar. Es wird jedoch mit Sicherheit einige politische Diskussionen geben. Wir müssen die Begriffe "Kinder vor der Pubertät" und "pornografische Handlungen", das heisst also den Opfer- und Täterkreis im Gesetz genau definieren.
Haben Sie schon Vorstellungen?
Wir machen uns bereits Gedanken über die Umsetzung. Inhaltlich kann ich dazu noch nichts sagen. Wir werden die Initiantinnen und Initianten miteinbeziehen und erwarten auch von ihnen konkrete Vorschläge.
Werden auch weitere Forderungen in die Revision Einfluss finden?
Ich habe Anfang Jahr dem Bundesamt für Justiz den Auftrag erteilt, die Strafmasse für die verschiedenen Delikte zu überprüfen und in einen Kontext zu bringen. Das Strafrecht hat sich in den letzten Jahrzehnten enorm gewandelt: Z. B. ist zu prüfen, ob es weiterhin möglich sein soll, eine fahrlässige Tötung auf der Strasse je nach Fall bloss mit einer allenfalls relativ bescheidenen Busse zu bestrafen. Das Bewusstsein für Strafen hat sich auch im Bereich des Kindsmissbrauchs verschoben.
Sie wollen also eine Verschärfung des Strafrechts in diesem Bereich.
Ja. Für mich ist die Frage des Strafmasses viel entscheidender als die der Unverjährbarkeit. Täter müssen möglichst schnell und konsequent zur Rechenschaft gezogen werden. Das ist abschreckender.
Welche Änderungen sehen Sie?
Heute gilt für verschiedene Straftaten ein bestimmtes maximales Strafmass. Eine Mindeststrafe fehlt aber in verschiedenen Fällen, weshalb dieselben Delikte teils sehr unterschiedlich geahndet werden. Es braucht eine Mindeststrafe, und auch die Maximalstrafe muss diskutiert werden. Zudem muss auch der Tatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern überdacht werden: Kindsmissbrauch ist nicht gleich Kindsmissbrauch, es gibt verschieden schwere Stufen. Dem muss man auch im Strafmass Rechnung tragen.
Könnte das auch heissen, je länger eine Tat zurückliegt, umso weniger hart die Strafe?
Auch das werden wir überprüfen. Geht es nach den Initiantinnen und Initianten, wird jemand, der als Jugendlicher ein Sexualdelikt mit Kindern begangen hat, gleich hart bestraft wie ein Erwachsener. Kinder und Jugendlich müssen aber strafrechtlich anders behandelt werden. Diese Unterscheidung müssen wir auch weiterhin machen.
Je länger ein Delikt zurückliegt, umso schwieriger ist es zu beweisen. Braucht es nicht auch gewisse Beweiserleichterungen?
Nein, da kämen wir in eine ganz schwierige Situation. Auch ein Angeklagter hat ein Recht darauf, dass man ihm seine Tat nachweist. Solange man jemandem eine Tat nicht beweisen kann, gilt die Unschuldsvermutung. Das ist der richtige Ansatz, sonst kämen wir zu einem "Vermutungs-" oder "Verleumdungs-Strafrecht" – und das wäre fatal.
Erwarten Sie nun eine Flut von Klagen mit lange zurückliegenden Missbrauchsfällen?
Nein, die Unverjährbarkeit gilt nur für Delikte, die ab heute geschehen. Ältere Delikte fallen nicht darunter und sind weiterhin verjährbar.