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Veröffentlicht am 28. Januar 2013

"Es lohnt sich, hinzuschauen"

St. Galler Tagblatt / Neue Luzerner Zeitung, Eveline Rutz

St. Galler Tagblatt / Neue Luzerner Zeitung: "Bundesrätin Simonetta Sommaruga kritisiert die Abzocker-Initiative als zu rigoros, teilt jedoch ihr Ziel."

Frau Bundesrätin, lassen sich exzessive Löhne und Boni dadurch verhindern, dass man den Aktionären mehr Macht gibt?
Eben nicht. Schon heute könnten Aktionäre exzessive Entschädigungen verhindern. Sie haben dies aber leider zu oft unterlassen. Das hat in der Bevölkerung eine grosse Empörung ausgelöst, die ich gut verstehe. Aber die Abzocker-Initiative enthält ja auch keine Obergrenze für Entschädigungen.

Sie gibt aber vor, etwas gegen Abzockerei zu tun. Ist sie demnach eine Mogelpackung?
So weit würde ich nicht gehen. Aber es lohnt sich, genau hinzuschauen, was die Initiative verspricht und was sie tatsächlich bringt. Sie enthält sehr starre Regeln. Bei den zwingend vorgesehenen jährlichen Wahlen könnten Aktionäre den ganzen Verwaltungsrat auswechseln. Das ist gerade aus Sicht der Angestellten problematisch, weil ein Unternehmen so destabilisiert werden kann.

Sie meinen, es könnte etwa zu Übernahmen durch Hedge-Fonds kommen?
Diese Gefahr besteht. Das kennt man aus der Vergangenheit. Auch unter den Aktionären gibt es Abzocker, die schnell zu einer hohen Rendite kommen wollen und sich nicht um die Angestellten kümmern. Daher ist das Kräftegleichgewicht zwischen Aktionären, Verwaltungsrat und Geschäftsleitung so entscheidend. Dieses ist im indirekten Gegenvorschlag besser verankert als in der einseitigen Initiative.

Was spricht sonst noch für den Gegenvorschlag?
Er schafft mehr Transparenz. Er schreibt einerseits vor, dass die Generalversammlung ein Vergütungsreglement verabschieden muss. Andererseits muss ein Unternehmen jedes Jahr Rechenschaft darüber ablegen, was ausbezahlt wurde. Dadurch entsteht ein öffentlicher Druck, was sich ein Unternehmen erlauben kann und was nicht.

Die Initiative enthält zusätzlich Sanktionen. Wer gegen ihre Bestimmungen verstösst, muss mit einer Busse oder einer Freiheitsstrafe rechnen. Damit wirkt sie eindeutig abschreckender.
Es existieren bereits heute Strafbestimmungen. Die Initiative würde aber dazu führen, dass man beispielsweise Pensionskassen bestrafen würde, die an der Generalversammlung nicht im Sinn ihrer Versicherten abstimmen. Doch was genau sind die Interessen der Versicherten? Je nach Alter und Situation unterscheiden sie sich doch stark.

Der Gegenvorschlag enthält kein klares Verbot von An- und Austrittsentschädigungen. Weshalb braucht es Ihrer Meinung nach solche Vergütungen?
Auch da kennen wir Fälle, die zum Haare raufen sind. Die Initiative ist mit dem strikten Verbot jedoch zu rigoros. Denn es gibt Situationen, in denen es für ein Unternehmen und die Angestellten besser ist, wenn man sich trennen kann: Es macht einfach keinen Sinn, jemanden jahrelang in einer Geschäftsleitung zu haben, wenn die Chemie nicht mehr stimmt. Hier lässt der Gegenvorschlag mehr Spielraum.

Axel Weber, der neue Verwaltungsratspräsident der UBS, hat vor seinem Amtsantritt vier Millionen Franken sowie Aktien erhalten. Das ist doch unanständig.
Ich kenne noch viel schlimmere Beispiele, die mich ärgern. Auch in diesem Punkt erhöht der Gegenvorschlag aber die Hürden.

Economiesuisse wendet Millionen auf, um die Initiative zu bodigen. Das kommt bei vielen Stimmberechtigten schlecht an.
Zu den Kampagnen äussere ich mich nicht, ich spreche über den Inhalt der Abstimmungsvorlage.

Das Parlament hat die Initiative jahrelang verschleppt. Viele werden ihr zustimmen, um dagegen ein Zeichen zu setzen.
Der Unmut ist tatsächlich gross. Dass das Parlament so lange gebraucht hat, um die Initiative zu behandeln, hat sicher nicht geholfen. Es wurden in den letzten Jahren weiter überrissene Entschädigungen bezogen. Daher ist mein Vertrauen in die Aktionäre – und hier unterscheide ich mich von den Initianten – nicht unbeschränkt. Man muss sich sorgfältig überlegen, was man mit der Initiative wirklich erreichen kann. Die hohen Erwartungen, die jetzt viele Stimmberechtigte haben, wird sie jedenfalls nicht erfüllen können.

Mit solchen Aussagen verhalten Sie sich gemäss der Initianten zu wenig neutral.
Das Parlament hat in der Tat keine Abstimmungsempfehlung abgegeben. Daher tut dies auch der Bundesrat nicht. Aber er hat vom Gesetz her die Pflicht, die Bevölkerung vor einer Abstimmung zu informieren.

Thomas Minder hat mit seiner Initiative die Diskussion über überrissene Löhne und Boni angestossen. Hat die Politik den Unmut des Volkes zu wenig wahrgenommen?
Besonders stossend finde ich, dass die Unternehmen selbst nicht gehandelt haben. Die Wirtschaft hat ihre Selbstverantwortung nicht wahrgenommen. Da hat Herr Minder zweifellos einen Nerv getroffen. Sein Ziel teilt der Bundesrat. Er sieht jedoch einen anderen Weg vor. Die Stimmbürger müssen nun mit kühlem Kopf abwägen.

Sie wollen künftig einen Grossteil der Asylsuchenden in Bundeszentren unterbringen. Ausgerechnet die komplizierten Fälle möchten Sie jedoch weiter den Kantonen zuweisen. Wieso?
Zunächst: Bund und Kantone haben diese Vorschläge gemeinsam entwickelt. Der Bund bleibt für die Verfahren zuständig. 60 Prozent der Fälle sollen in den Bundeszentren abgewickelt werden, da sie schnell entschieden werden können. Wenn es längere Abklärungen braucht, werden die Asylsuchenden weiter in den Kantonen untergebracht.

Wäre es nicht sinnvoll, nur noch Asylsuchende, die einen positiven Bescheid haben, den Kantonen zuzuweisen?
Wir wollen tatsächlich die Kantone entlasten. Das tun wir, indem wir die Verfahren beschleunigen. Damit müssen Asylbewerber auch nicht mehr jahrelang auf einen Entscheid warten. Jene, die bleiben können, sollen schneller auf die Kantone verteilt und dort auch integriert werden.

Kantone, die Haftplätze anbieten oder Zentren führen, sollen entschädigt werden. Womit können sie rechnen?
Die Kantone werden nicht mehr alle die gleichen Aufgaben erfüllen. Einige werden Bundeszentren haben, andere werden Haftplätze zur Verfügung stellen oder sich im Vollzug speziell engagieren. Wenn sie zusätzliche Aufgaben übernehmen, sollen sie dafür entschädigt werden. Es ist aber nicht so, dass der Bund alles zahlt. Es wird auch Kompensationen zwischen den Kantonen geben. Wir haben uns auf Eckwerte geeinigt.

Genf und das Tessin sind bereit, Zentren für renitente Asylsuchende zu führen. Werden Sie diese Angebote annehmen?
Es freut mich, dass die Kantone bereit sind, Teil der Lösung zu sein. Das müssen sie aber auch, das Asylwesen ist ja eine Verbundaufgabe. Wir machen jetzt gemeinsam eine Gesamtplanung.

2012 haben die Asylgesuche um 27 Prozent zugenommen. Rechnen Sie damit, dass diese Entwicklung anhält?
Ich kann keine Prognose machen. Wir hatten den Arabischen Frühling, jetzt spielt sich in Syrien Dramatisches ab. Unzählige Menschen sind auf der Flucht. Die Schweiz ist mit anderen Staaten in Kontakt, um sie auch vor Ort zu unterstützen.

Wird die Schweiz weitere Kontingentsflüchtlinge aufnehmen?
Wir haben letztes Jahr ein Kontingent von 36 Personen aufgenommen, die akut gefährdet waren. Wir haben vom UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge ein weiteres Gesuch erhalten und sind daran, dieses zu prüfen.