Flugpassagierdatengesetz: Bekämpfung von Terrorismus und anderer Schwerstkriminalität
Die Schweiz wird voraussichtlich ab Februar 2027 mit Flugpassagierdaten effizienter gegen Terrorismus und andere Schwerstkriminalität vorgehen. Mithilfe des Abgleichs von Flugpassagierdaten mit polizeilichen Informationssystemen wird Kriminellen die Einreise in die Schweiz erschwert.
Das Parlament hat im Frühling 2025 der gesetzlichen Grundlage zugestimmt, damit die Schweiz künftig Flugpassagierdaten zur Bekämpfung von Terrorismus und anderer Schwerstkriminalität nutzen kann. Flugpassagierdaten beziehungsweise Passenger Name Records (PNR) werden in den Buchungssystemen der Fluggesellschaften bei jedem Flug erfasst, den eine Person antritt. Die von den Fluggesellschaften übermittelten Informationen eröffnen den Strafverfolgungsbehörden neue Möglichkeiten. Die Daten werden mit den polizeilichen Informationssystemen abgeglichen. So erkennen die Behörden, ob Personen, die wegen Schwerstverbrechen polizeilich gesucht werden, mit dem Flugzeug in die Schweiz einreisen wollen. Solche Personen können spätestens bei der Einreise überprüft werden. Umgekehrt erkennen die Behörden, ob ein gesuchter Straftäter aus der Schweiz ausreisen will. Dieser kann an einem Abflug gehindert werden. Damit ist die Nutzung von PNR ein wichtiges Hilfsmittel im Kampf gegen Terrorismus und andere Schwerstkriminalität.
Strenger Datenschutz
Flugpassagierdaten werden nur zum Zweck der Bekämpfung von Terrorismus und anderer Schwerstkriminalität bearbeitet. Daten, bei denen der Abgleich mit den Polizeidatenbanken keinen Treffer ergab, werden bereits nach einem Monat pseudonymisiert und spätestens nach sechs Monaten gelöscht. Nur Daten mit einem Bezug zu Terrorismus oder anderer Schwerstkriminalität dürfen bis zu fünf Jahre aufbewahrt werden.
Bearbeitet werden die Daten von einer neu zu schaffenden Zentralstelle beim Bundesamt für Polizei (fedpol), der sogenannten Passenger Information Unit (PIU). Polizeien haben keinen direkten Zugriff auf die PNR-Daten. Ergibt sich aus dem automatischen Abgleich der PNR-Daten mit den polizeilichen Informationssystemen eine Übereinstimmung, wird das Ergebnis manuell überprüft, bevor es an die zuständigen Behörden des Bundes und der Kantone weitergeleitet wird.
Weiteres Vorgehen
Im März 2026 hat Bundesrat Beat Jans mit EU-Kommissar Magnus Brunner ein Abkommen über den Austausch von Flugpassagierdaten zwischen der Schweiz und der EU unterzeichnet. Dank dem Abkommen wird die Schweiz PNR-Daten aus dem EU-Raum erhalten und diese auswerten können. Das Abkommen tritt erst in Kraft, sobald die Schweiz die gesetzliche Grundlage zur Nutzung von PNR in Kraft setzt. Der Bundesrat wird das Flugpassagierdatengesetz voraussichtlich auf Ende 2026 in Kraft setzen. Voraussichtlich im Februar 2027 wird die Passenger Information Unit (PIU) beim Bundesamt für Polizei (fedpol) ihre Arbeit aufnehmen.
