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Veröffentlicht am 3. Mai 2002

Gegen unwürdigen Abtreibungs-Export

Neue Luzerner Zeitung, Eva Novak

Justizministerin Ruth Metzler ist zuversichtig, dass das Volk am kommenden 2. Juni die Fristenregelung gutheisst und die Initiative für Mutter und Kind ablehnt.

Sind Sie enttäuscht, dass die überwiegende Mehrheit der CVP Ihnen bei der Fristenregelung nicht folgen will?
Ich habe mich sehr gefreut über die Ja-Parole der CVP-Frauen. Dass die Gesamtpartei anders entschieden hat, enttäuschte mich nicht, da ich es nicht anders erwartet hatte. Ein paar zusätzliche Ja-Stimmen wären jedoch schon schön gewesen.

Die CVP-Spitze hat zugesichert, bei einem Doppel-Nein an den Urnen dem Schutzmodell im Parlament zum Durchbruch zu verhelfen. Halten Sie das für realistisch?
Ich gebe keine Prognose ab. Ich weiss einfach, was ein Nein zur Fristenregelung für mich bedeuten würde: Ich könnte mich nicht einfach zurücklehnen und denken, jetzt läuft ja die parlamentarische Initiative. Sondern ich müsste mir selber Gedanken machen, wie es weitergehen soll.

Fällt es Ihnen jetzt schwerer, öffentlich für die Fristenregelung einzustehen?
Nein, weil ich von Anfang an damit rechnen musste. Ich bin bereits jetzt sehr präsent und werde es auch in den nächsten Wochen sein. Für mich heisst das nicht, in der ganzen Schweiz herumzureisen. Das ist auch nicht die Art, wie ich bisher Abstimmungskampagnen geführt habe. Das Ziel lautete nie, möglichst viele Auftritte zu haben. Sondern, so viele Menschen wie möglich mit den Argumenten zu erreichen.

Also ist nichts dran am Vorwurf, Sie kämpften gar nicht und überliessen Auftritte Kollegin Dreifuss.
Nein, ich wüsste auch nicht, worauf er basiert. Es freut mich aber, dass sich Ruth Dreifuss engagiert, denn von parlamentarischer Seite habe ich bisher noch nicht sehr viel Engagement gespürt, obwohl es eine parlamentarische Initiative ist. Selber hatte ich auch gar nicht so viele Anfragen. Bei einer Veranstaltung in der Westschweiz, deren Organisatoren der Sans-Papiers-Bewegung nahestehen, wollte man, dass Frau Dreifuss kommt und nicht ich.

Ihr einziger öffentlicher Auftritt findet in der Zentralschweiz statt. Weshalb gerade hier?
Wir arbeiten mit dem Pro-Komitee zusammen. Dieses hat den Auftritt in Luzern vorgeschlagen. In der Ostschweiz haben wir einen anderen Weg gewählt, jenen über das Gespräch mit den lokalen Medien.

Dieser Tage flatterte eine Broschüre der Initianten von < > in die Haushalte, in der erneut behauptet wird, < >. Stimmt das?
Die Behauptung ist an sich schon ein Unsinn. Eine Fristenlösung hat, wie schon der Name sagt, eine Frist, und diese beträgt zwölf Wochen und nicht neun Monate. Der Vorwurf basiert auf dem zweiten Teil der Vorlage, die nicht nur die Fristenlösung umfasst, sondern ab der dreizehnten Schwangerschaftswoche auch die Indikationenlösung, wie wir sie heute in ähnlicher Form schon haben.

Also ist es heute schon möglich, bis zur Geburt abzutreiben, wenn das Leben der Mutter gefährdet ist?
Ja, natürlich. Neu ist, dass kein ärztliches Zweitgutachten verlangt wird. Dafür wird jedoch etwas ins Gesetz festgeschrieben, das erst in der Praxis gilt: Je weiter die Schwangerschaft fortgeschritten ist, desto höher muss der Grad der Gefährdung der Frau sein, um den Abbruch straffrei vornehmen zu können.

Die Gegner arbeiten mit Emotionen und abschreckenden Bildern. Was können Sie dem entgegenhalten?
Dass es das Ziel von uns allen ist, möglichst wenig Abtreibungen zu haben. Die emotionalen Bilder beweisen nur, dass eine Abtreibung etwas Schlimmes ist. Es ist ein Trugschluss, auf Grund dessen zu meinen, mit der Fristenregelung gäbe es mehr und mit einem faktischen Verbot weniger Abtreibungen.

Wie werten Sie die Erfahrungsberichte von Frauen, die abgetrieben haben und ein Leben lang darunter leiden?
Das ist ja genau das, was ich sage: Wenn das die Frau ein Leben lang begleitet, wer soll denn entscheiden ausser ihr? Zumindest in den ersten zwölf Wochen soll die Frau die Verantwortung dafür übernehmen können.

Welche Reaktionen erhalten Sie aus der Bevölkerung?
Mehrheitlich kritische, wenn auch meist in anständigem Ton. So schreiben zum Beispiel Leute, sie verstünden mich nicht. Ihnen versuche ich zu erklären, ein Ja zur Fristenregelung bedeute kein Ja zur Abtreibung. Manchmal gelingt es mir. Gerade aus kirchlichen Kreisen bekam ich auch schöne Reaktionen. So hat mich eine Ordensschwester wissen lassen, dass sie Ja stimmen werde. Das tut mir persönlich sehr gut. Es bestätigt mich auch als Christin auf meinem Weg.

Wagen Sie zum Schluss eine Prognose für den Abstimmungsausgang?
Spekulationen mache ich keine. Ich bin aber in diesem Abstimmungskampf zuversichtlich.

Was würde passieren, wenn die Initiative angenommen wird?
Dann hätten wir eine Situation, die uns im Vergleich zu heute gesetzlich einen grossen Schritt und in der Realität um Welten zurückwerfen würde. Wir hätten eine gesetzliche Regelung im Wissen, dass die Realität kaum dem Gesetz entsprechen würde, was für mich schon eine verrückte Geschichte wäre.

Was hiesse das für betroffene Frauen?
Sie würden wieder in die Illegalität gedrängt oder müssten im Ausland abtreiben. Wie in Irland, das trotz sehr restriktiver Regelung Abtreibungen hat. Unsere rechtsstaatliche Schweiz kann ja wohl nicht die Augen zumachen und die Abtreibungen einfach ins Ausland exportieren. Es könnten dann nur jene Frauen gehen, die es sich finanziell leisten können. Das wäre doch wieder eine völlig unehrliche Situation.

Und die anderen? Müssten sie wieder wie früher bei < > ums eigene Leben bangen?
Metzler: Wenn ein Abbruch legal fast nicht mehr möglich wäre, besteht natürlich ein Risiko, dass wieder Angebote kämen von Personen, die ihn illegal vornehmen würden. Das wäre gefährlich für die Gesundheit der Frau.

Kommunikationsdienst EJPD

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