"Ich befürworte nicht jede Abtreibung"
Berner Zeitung, G. Poletti und K. Burkhalter
Sie hat sich vom CVP-Schutzmodell verabschiedet und steht jetzt voll und ganz hinter der Fristenregelung. Für Bundesrätin Ruth Metzler ist dieser Gesinnungswandel ein logischer Schritt.
Warum kann man es beim Schwangerschaftsabbruch nicht bei der heutigen Verbotsregelung belassen? Diese funktioniert ja nicht so schlecht?
Die Realität entspricht heute nicht mehr dem, was im Gesetz steht. Unser Ziel ist es, auf möglichst wenige Abtreibungen hinzuarbeiten. Bei rund 12 000 bis 13 000 Abtreibungen jährlich kann man nicht behaupten, die geltende Regelung funktioniere gut.
Gesetz und Realität klaffen auch in anderen Fragen oft auseinander.
Das stimmt, und es ist auch nicht meine Überzeugung, dass man in einer solchen Situation zwingend immer das Gesetz anpassen muss. Es ist jeweils zu überlegen, wie man dieser Diskrepanz begegnen kann. In der Abtreibungsfrage wurde diese Diskussion eingehend und nicht erst seit gestern geführt. Mit der Einsicht, dass die gesetzliche Regelung wirklich geändert werden muss.
Also legalisiert man jetzt einfach die Abtreibungen?
Nein. Die vorliegende Fristenregelung ist nicht eine Legalisierung, sondern eine Entkriminalisierung der Abtreibung während einer bestimmten Frist. Das ist ein wesentlicher Unterschied. Die Abtreibung ist auch weiterhin im Strafgesetzbuch geregelt. Abtreibungen bleiben im Grundsatz verboten, aber es wurden gewisse Rahmenbedingungen und Fristen definiert, bei denen eine Abtreibung straffrei bleibt.
Diese Differenzierung ist aber schwierig zu kommunizieren.
Ja natürlich. Dies wird mir fast täglich bewusst. Ich sehe mich oft mit dem Vorwurf konfrontiert, ich sei für die Fristenregelung, also sei ich auch für Abtreibungen. Ich kann persönlich aber nicht jeden Entscheid gutheissen, der zu einem Schwangerschaftsabbruch führt. Aber deswegen muss der Staat solche Frauen doch nicht mit Gefängnis bestrafen, wie es das heutige Gesetz eigentlich vorsieht. Man kann nicht die Moral eines jeden Einzelnen gesetzlich verankern, sondern muss zu einer Lösung finden, die dem Empfinden einer Mehrheit entspricht.
Aber es muss doch das Ziel sein, die Zahl der Abtreibungen zu minimieren.
Ich bin davon überzeugt, dass es nach einem Ja am 2. Juni nicht mehr Abtreibungen geben wird, wie dies die Gegner der Vorlage behaupten. Die Erfahrungen in anderen westeuropäischen Staaten zeigen dies. Und die Zahlen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) weisen auch darauf hin, dass eine liberale Regelung nicht zu mehr Abtreibungen führt.
Also wird es weniger Abtreibungen geben, wenn die Schweiz Ja sagt zur vorgeschlagenen Fristenregelung.
Ich behaupte nicht, dass es allein auf Grund der Fristenregelung weniger Abtreibungen gibt. Ich habe ja bereits bei den Beratungen in den Räten betont, dass Begleitmassnahmen - wie die vom Bundesrat geforderte externe Beratung zum Beispiel - mitentscheidend sind für die Anzahl der Abtreibungen und nicht nur die strafrechtliche Regelung. Wird die Fristenregelung an der Urne angenommen, sind nicht einfach alle aus der Pflicht entlassen, die sich mit Beratungsstellen befassen. Im Gegenteil: Man muss das ganze Umfeld sehen und sich nicht nur auf die strafrechtliche Ebene konzentrieren. Ich denke an Kinderkrippen, die Mutterschaftsversicherung, flexible Arbeitszeitmodelle, Kinderzulagen und Steuererleichterungen. Zur Prävention gehört zudem die Kassenpflichtigkeit der Pille.
Lädt die Fristenregelung nicht dazu ein, bei der Verhütung weniger vorsichtig zu sein?
Das wäre ein verheerendes Signal, wenn man das so interpretieren würde. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass es eine Frau aus diesem Grund kalt berechnend darauf ankommen lässt. Eine Abtreibung ist kein Eingriff wie eine Blinddarmoperation. Der Eingriff führt neben der körperlichen auch zu einer grossen psychischen Belastung. Mitentscheidend ist zudem, ob der Mann seine Verantwortung wahrnimmt. Es geht im Übrigen nicht nur um Schwangerschafts-, sondern auch um Aidsprävention.
Eine obligatorische externe Beratung sieht das Schutzmodell Ihrer Partei vor, welche die vorliegende Fristenregelung deshalb ablehnt.
Es trifft zu, dass die Abstimmungsvorlage nicht in allen Punkten dem entspricht, was der Bundesrat wollte. Aber man darf gleichzeitig nicht vergessen, dass wir am 2. Juni nicht über eine Fristenregelung pur abstimmen. Im Rat wurden unter tatkräftiger Mithilfe der CVP noch Verbesserungen angebracht. So ist eine obligatorische Beratung durch den Arzt vorgesehen. Und die Frist wurde von 14 auf 12 Wochen verkürzt. Zudem muss die Frau schriftlich eine Notlage geltend machen. Dies war letztlich auch der Versuch, dem werdenden Leben eine Stimme zu geben.
Was ist jetzt besser, das CVP-Schutzmodell oder die vorliegende Fristenregelung?
Vorab möchte ich festhalten, dass es keine gesetzliche Regelung in der Abtreibungsfrage gibt, die der Problematik vollständig gerecht werden kann. Es ist auch richtig, dass ich mich bei den Beratungen im Parlament bis zum Schluss für eine externe obligatorische Beratung, wie sie das CVP-Schutzmodell vorsieht, engagiert habe. Diese Lösung war im Parlament nicht mehrheitsfähig. Dass eine ganzheitliche Beratung in den Beratungsstellen mit umfassendem Know-how besser ist, ist allgemein anerkannt. Man wollte diese aber nicht obligatorisch machen. Deswegen stehe ich jedoch nicht in einem Gewissenskonflikt.
Mit dieser Haltung stellen Sie sich gegen Ihre eigene Partei.
Ich bin nicht Bundesrätin, um Parteiparolen zu vertreten. Ich bin Bundesrätin für das ganze Land, für alle Schweizerinnen und Schweizer. Aber glücklicherweise befinde ich mich im Gegensatz zu anderen Bundesratskollegen selten in der Situation, mich gegen die eigene Partei stellen zu müssen.
Trotzdem spalten Sie Ihre Partei.
Viele Würfel waren bereits gefallen, bevor es eine Bundesrätin Metzler gab. Ich kann gut nachvollziehen, dass einige Parteikollegen einen grossen Schritt gemacht haben, als sie sich hinter das von den CVP-Frauen vorgeschlagene Schutzmodell stellten. Und jetzt keinen Schritt mehr hin zu dieser Fristenregelung machen können. Die Diskussion wurde durch das Ja der CVP-Frauen am vergangenen Wochenende neu lanciert. Bei den CVP-Frauen obsiegte die Überzeugung, dass es nicht mehr angeht, noch länger auf eine Lösung dieser brennenden Frage zu warten. Zudem schimmerte durch, dass bei den CVP-Frauen der Glaube fehlte, dass nach einen doppelten Nein das Schutzmodell tatsächlich realisiert werden könnte.
Ist diese Meinung auch bei den übrigen Delegierten mehrheitsfähig?
Ich gebe keine Prognose für die Parolenfassung von heute ab. Nach dem Ja der CVP-Frauen besteht sicher eine neue Ausgangslage. Ich erhoffe mir, dass die Diskussion trotz des sehr emotionalen Themas und der unterschiedlichen Auffassungen so fair abläuft wie bei den Frauen, nämlich respektvoll.
Dieser Respekt geht den Initianten der Initiative «Für Mutter und Kind» öfters ab.
Es gab Aussagen und Behauptungen, die, wenn nicht falsch, zumindest irreführend waren. Wir greifen jedoch nicht jedes Mal ein und äussern uns dazu. Ich verstehe die Besorgnis, die sich auch in zahlreichen Bürgerbriefen gegen die Fristenregelung widerspiegelt. Und ich respektiere diese Auffassungen, in denen diese Frage anders beurteilt wird.
Sie sagen, Sie respektieren die Auffassung der Gegnerschaft, sprechen sich aber gleichzeitig vehement gegen die Initiative «für Mutter und Kind» aus.
Die Initiative geht mit ihrem faktischen Abtreibungsverbot hinter die heutige Regelung zurück. Ich verstehe zwar die Motivation der Initianten, die wie wir möglichst wenige Abtreibungen anstreben. Man darf jedoch nicht das ungeborene Leben über alles stellen und die Frau einfach ausklammern. Die Erfahrungen in vielen anderen Staaten zeigen zudem, dass ein faktisches Abtreibungsverbot der Realität nicht gerecht wird. Würde die Initiative angenommen, würde man die Frauen in die Illegalität drängen und die Verantwortung ins Ausland delegieren. Das wäre nicht ehrlich, zudem ist diese Initiative auch aus einem weiteren Grund zu extrem.
Aus welchem?
Selbst nach einer Vergewaltigung müsste die Frau die Schwangerschaft fortsetzen. Nach einer Vergewaltigung kann das nicht nur eine grosse Belastung, sondern auch eine doppelte Demütigung bedeuten. Dass sie dann gezwungen wird, dieses Kind zu gebären, ist unerträglich. Ich sage jedoch nicht, dass eine Frau in jedem Fall nach einer Vergewaltigung eine Abtreibung vornehmen lassen sollte. Die Frau soll diesen Entscheid persönlich fällen können.