"Ich will mich nicht verhärten lassen"
Reformiert, Rita Jost und Martin Lehmann
Reformiert: "Simonetta Sommaruga über Flüchtlinge, Sterbehilfe – und ihren Willen, auch als Bundesrätin verletzlich zu bleiben."
Frau Sommaruga, wie schlimm ist es eigentlich ums Asylwesen in der Schweiz bestellt? In den Asylzentren gebe es massive Probleme mit Randalierern, Verfahren würden verschleppt, die Kantone seien überfordert, war zu lesen.
Das Asylwesen ist ein hochpolitisches und verpolitisiertes Thema. Eins zudem, das man gar nicht abschliessend lösen kann. Seien wir ehrlich: Es gibt keine ideale Asylpolitik. Es gibt bestenfalls eine glaubwürdige Asylpolitik, und um eine solche bemühe ich mich. Dazu gehört der Auftrag, bedürftigen Menschen Schutz zu bieten: Ein Asylsuchender hat das Recht auf ein faires Verfahren, inklusive Beschwerdemöglichkeiten. Er hat aber auch die Pflicht, unser Land wieder zu verlassen, wenn die Behörden zum Schluss gekommen sind, dass er kein Recht auf Asyl hat.
Soweit die Theorie. Wie siehts in der Praxis aus?
In der Praxis haben wir tatsächlich Probleme. Das grösste: Unsere Verfahren dauern viel zu lang, nämlich im Durchschnitt 1400 Tage bei Asylsuchenden, die alle Verfahrensmöglichkeiten ausschöpfen. Nach dieser Zeit ist man in der Schweiz doch einfach daheim! Die Kinder gehen zur Schule, es haben sich Freundschaften gebildet – nach fast vier Jahren jemandem zu sagen, er müsse ausreisen, ist doch einfach unmöglich. Und jene, die bleiben können, finden kaum mehr eine Stelle, weil sie während des ganzen Verfahrens nicht arbeiten durften. Deshalb ist es mein erklärtes Ziel, das Asylverfahren längerfristig zu verkürzen: Achtzig Prozent der Asylgesuche sollen innerhalb von vier Monaten, die restlichen zwanzig Prozent innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden. Das schaffen wir aber nur, wenn wir auch den Rechtsschutz stärken.
Die Verfahrensdauer ist das eine, es gibt aber auch Probleme beim Vollzug.
Ja. Wir können Leute, deren Asylgesuch abgelehnt worden ist, nur dann ausschaffen, wenn das Herkunftsland bereit ist, sie aufzunehmen. Es gibt etwelche Länder, darunter auch Tunesien, die Landsleute nur einreisen lassen, wenn sie die Schweiz freiwillig verlassen. Wir müssen deshalb vermehrt versuchen, mit solchen Staaten Migrationspartnerschaften einzugehen.
Das ist Zukunftsmusik. Im Moment protestieren die Kantone dagegen, dass der Bund ihnen immer mehr Asylsuchende zuweist.
Wir brauchen aufgrund der akuten Situation mit den Flüchtlingen aus Nordafrika vorübergehend zusätzliche 1000 bis 2000 Plätze in den Kantonen. Ich verstehe, dass die Kantone unter Druck sind: Die Eröffnung eines Asylzentrums ist fast immer mit Widerstand der Bevölkerung verbunden und braucht viel Überzeugungsarbeit – das sage ich als ehemalige Könizer Gemeinderätin. Aber oft gibt’s dann viel weniger Probleme als erwartet. So sehr ich die Klagen ernstnehme: Wir sollten uns auch vergegenwärtigen, dass drei Viertel aller Flüchtlinge weltweit in Entwicklungsländern Zuflucht suchen – nicht in Europa, nicht in der Schweiz. Nehmen wir Tunesien: Tunesien, ein Land im totalen Umbruch, hat innert kürzester Zeit rund eine halbe Million Libyen-Flüchtlinge aus Libyen aufnehmen müssen. Im gleichen Zeitraum haben gut tausend Tunesier in der Schweiz um Asyl ersucht. Man muss auch mal die Relationen sehen.
Sie sagen es: Wo immer Aufnahmezentren eröffnet werden, gibt’s Proteste. Woher diese Angst vor dem Fremden? Und warum lässt sich mit ihr so trefflich Wahlkampf betreiben?
Weil wir in unsicheren Zeiten leben. Vieles verändert sich, ohne dass wir es beeinflussen können. Angesichts der Globalisierung und der Finanzkrise, die unser Leben auf den Kopf stellen, fühlen wir uns ohnmächtig. Wer ohnmächtig ist, bekommt Angst, wer Angst hat, lässt die Haustüre nicht offen. Und dass man mit Ängsten – mit diesen und mit anderen – auch Politik machen kann, ist nichts Neues. Manchmal sind die Menschen in Sachen Zuwanderung zudem auch einfach widersprüchlich: Es gibt Parlamentarier, die mich am einen Tag beschwören, endlich die Zuwanderung zu begrenzen, und am anderen Tag drängen, das Kontingent für Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten zu erhöhen…
Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund (SEK) engagiert sich bei der Überwachung von Zwangsausschaffungen – was ihm den Vorwurf einegtragen hat, er mache sich zum Feigenblatt einer repressiven Ausschaffungspraxis. Ihre Meinung dazu?
Das Engagement ist sehr mutig. Eine Zwangsausschaffung ist die härteste Massnahme, die das Asylgesetz vorsieht. Sie möglichst menschenwürdig zu gestalten, ist für mich ganz wichtig – und hier, in diesem überaus sensiblen Bereich, bietet uns der Kirchenbund sein Know-how an. Dass es Kritik geben würde, wusste der SEK. Aber im Bereich Asyl gibts ohnehin fast pausenlos Kritik: Die einen finden die Politik zu large, die anderen unmenschlich hart. Zu kritisieren, ist immer einfach – Verantwortung zu übernehmen viel schwieriger. Darum: Chapeau vor dem Entscheid des Kirchenbunds.
Auch wenn er sich damit "auf die Seite der Behörden statt auf die Seite der Flüchtlinge" schlägt, wie ein Kritiker monierte?
Die Kirchen sollen auf der Seite der Menschen stehen. Das Monitoring auf Sonderflügen ist ein Einsatz für die Rechte und die Würde von Menschen in einer äusserst schwierigen Situation.
Hat sich Ihre Sicht auf das Asylwesen verändert, seit Sie EJPD-Vorsteherin sind?
Ich bin exponierter, bekomme die sehr unterschiedlichen Erwartungen der Bevölkerung noch näher mit und habe viel mit Zahlen und Fällen zu tun – aber ich will mich nicht verhärten lassen. Einmal pro Woche bekomme ich eine Liste mit den Zahlen der Männer, Frauen und Kinder, die mit ihren Flüchtlingsbooten auf Lampedusa angekommen, unterwegs ertrunken oder erstickt sind. Das sind unbeschreibliche Dramen, die sich dort abspielen, und davon will ich mich auch als Justizministerin immer wieder berühren lassen.
Wechseln wir zum Thema Suizidbeihilfe: Die Schweiz sei ein "Zentrum des Sterbetourismus", titelten am letzten Wochenende ausländische Medien, nachdem ein prominenter israelischer Radiomann mit Dignitas aus dem Leben geschieden war. Frau Sommaruga, schaden solche Stimmen dem Image der Schweiz?
Nein. Dass unser Strafgesetzbuch die Suizidbeihilfe liberal regelt, ist eine Tatsache. Es ist nichts Negatives, dass es in der Schweiz einen Weg gibt, selbstbestimmt und unter würdigen Umständen aus dem Leben zu scheiden.
Beihilfe zu Suizid soll weiterhin unter gewissen Umständen straffrei sein: Das hat der Bundesrat beschlossen, nachdem er zwischenzeitlich auch eine Reglementierung, gar ein Verbot der Sterbehilfeorganisationen erwogen hat. Reicht das bestehende Gesetz?
Der Bundesrat ist überzeugt, dass die heutigen gesetzlichen Instrumente reichen, um Missbräuche zu verhindern. Wer aus selbstsüchtigen Gründen jemandem beim Suizid hilft, wird mit Gefängnis bis zu fünf Jahren bestraft. Der Staat hat das Leben zu schützen. Andererseits hat jeder Schweizer und jede Schweizerin ein Recht auf Selbstbestimmung. Der Bundesrat will dieses Recht nicht einschränken.
Was heisst für Sie in diesem Bereich "Selbstbestimmung"?
Dass eine Person den Entscheid über sein Lebensende ohne Druck und in grösstmöglicher Freiheit fällen kann. Das bedeutet aber auch: Wir müssen sicherstellen, dass Sterbewillige Alternativen zum Suizid haben.
Was war ausschlaggebend für den Entscheid des Bundesrats, die Suizidbeihilfe nicht weitergehend zu regeln: die Stimmung in der Bevölkerung? Umfrageergebnisse? Ethische Argumente?
Wir wollen ja nicht nichts tun. Im Gegenteil: Wir wollen darauf hinwirken, dass die Leute sehen, dass Suizid nicht die einzige Möglichkeit ist. Man weiss heute, dass bei starken Schmerzen und Depressionen oft der Wunsch nach einem schnellen Tod kommt. Es muss Alternativen geben. Die Schweiz ist aber in Sachen Palliativpflege noch Entwicklungsland. Das Betreuungsangebot für Menschen mit unheilbaren und lebensbedrohlichen Krankheiten muss erweitert werden.
Die Schweizer Bevölkerung denkt in Sachen Sterbehilfe liberal. Was aber nicht akzeptiert wird, ist das Geschäft mit dem Tod. Warum fordert der Bundesrat von Dignitas nicht die Offenlegung der Buchhaltung?
Es ist eine Illusion, zu glauben, dass wir die absolute Kontrolle haben, wenn eine Suizidhilfeorganisation die Zahlen offenlegt. Wir haben schon jetzt andere, weitergehende Möglichkeiten: Im Rahmen von Ermittlungen können die Strafverfolgungsbehörden Hausdurchsuchungen durchführen. Nach jedem Suizid gibt es eine Abklärung durch die Strafverfolgungsbehörde. Suizidhilfe geschieht nicht im rechtsfreien Raum.
Die Ethikkommission schlägt vor, dass Mitarbeitende von Sterbehilfeorganisationen unentgeltlich arbeiten sollen.
Das ist höchst umstritten. Beihilfe zu Suizid ist eine menschlich, psychologisch und medizinisch anspruchsvolle Tätigkeit. Wenn man verbieten würde, dass jemand für diese Tätigkeit entlöhnt wird, dann könnte es sehr schnell unprofessionell werden.
Und Höchsttarife für Sterbehilfe?
Soll der Staat berechnen, was der assistierte Tod kosten darf? Nein. Es soll kein staatliches Gütesiegel geben für Sterbehilfeorganisationen. Die Leute sind mündig zu entscheiden, welcher Organisation sie vertrauen wollen. Und: Die beiden grossen Sterbehilfeorganisationen sind vereinsrechtlich organisiert, sie haben Statuten. Die Mitglieder können die Rechnung einsehen. Und im einzelnen Fall entscheidet letztlich das Gericht, ob strafbare selbstsüchtige Beweggründe vorliegen und der zulässige "Höchsttarif" überschritten wurde.
Das andere grosse Reizwort ist der Sterbetourismus: Ausländer, die zum Sterben in die Schweiz kommen.
Sterbetourismus ist in letzter Zeit massiv zurückgegangen. Zudem entspricht die Vorstellung, dass Menschen einreisen und eine Stunde später tot sind, überhaupt nicht der Realität. Das wäre schon mit den Standesregeln der Ärzte nicht vereinbar: Solches Tun würde mit Entzug der Berufsbewilligung geahndet. Der Arzt muss die Person kennen und abschätzen, ob sie den Todeswunsch aus freiem Willen äussert. Das lässt sich nicht in einer Stunde erledigen.
Aber müsste man das Suizidbeihilfeangebot von Schweizer Organisationen nicht auf Einheimische beschränken?
Nein. Hier einen Unterschied zu machen zwischen In- und Ausländern, wäre nicht richtig. Ich denke auch nicht, dass die Bevölkerung erwartet, dass Ausländer strenger behandelt werden. Schweizerinnen und Schweizer beanspruchen im Ausland ja auch medizinische Leistungen, die hier nicht erlaubt sind.