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Veröffentlicht am 9. Juli 2003

«Man kann die Aufsicht nicht dem Markt überlassen»

Schweizerische Handelszeitung (Synes Ernst)

Für die Justizministerin ist der Staat bei der Corporate Governance stark gefordert: Die Verärgerung über Abzockereien sei berechtigt und erfordere neue Regeln - auch für die KMU. Ruth Metzler über Revisionspflicht, Transparenz und staatliche Aufsicht.

Bevor Sie in die Landesregierung gewählt wurden, arbeiteten Sie selber als Wirtschaftsprüferin. Was hat Sie an diesem Beruf fasziniert?
Dass er mir als frisch ausgebildeter Juristin die Möglichkeit bot, mich rasch in verschiedenste Bereiche der Wirtschaft einzuleben. Von den damaligen Erfahrungen profitiere ich heute noch.

War die Corporate Governance für Sie damals ein Thema?
Als Begriff nicht.

Was bedeutet Corporate Governance für Sie?
Es geht im Wesentlichen darum, die gute Unternehmensführung sicherzustellen sowie das Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Organen innerhalb einer Unternehmung zu garantieren, indem man ihre spezifischen Rollen und Kompetenzen festlegt.

Wem dient Corporate Governance?
Corporate Governance bei den börsenkotierten Unternehmen dient der öffentlichkeit, dem Kapitalmarkt. Sie dient in jedem Fall, also auch bei den KMU, den Aktionären sowie dem Unternehmen selber, weil sie eine Vertrauensbasis für Geschäftsbeziehungen schafft.

Braucht es dafür eigene Gesetze und Vorschriften?
Angenommen, es würden alle Corporate-Governance-Bestimmungen, die wir schon kennen, gestrichen: Nach welchen Regeln würden Sie denn noch Geschäfte betreiben?

Nach den Regeln und Werten, die generell für das Zusammenleben in einer Gesellschaft gelten.
Und darauf würden Sie vertrauen? Das genügt doch nicht. Die Forderungen nach Transparenz sind unüberhörbar, die Verärgerung über Betrügereien und Abzockereien ist berechtigt. Das Vertrauen in die Wirtschaft und in die Führungskräfte hauptsächlich in Grossunternehmen, weniger in jene der KMU, ist derzeit schwer angeschlagen. Da muss man etwas unternehmen, um dieses Vertrauen wieder herzustellen.

Die USA versuchen dies mit scharfen Regeln zur Corporate Governance. Gleichzeitig wollen sie die Kontrolle über die globalen Finanzmärkte. Gefällt Ihnen das?
Nach den unerfreulichen Vorkommnissen in amerikanischen Unternehmen verstehe ich, dass die USA Gegensteuer geben wollen. Mich beschäftigt vor allem, dass die Bestimmungen auch ausserhalb der USA Geltung haben sollen.

Auch für die EU und die Schweiz?
Ja. Deshalb ist es für mich wichtig, dass die Schweiz ihre Corporate-Governance-Bemühungen nicht im Alleingang vorantreibt, sondern in Abstimmung mit den westeuropäischen Ländern. Zulassungsinstanzen oder Aufsichtsgremien für Revisoren sollten im europäischen Raum vernünftigerweise nach den gleichen Kriterien arbeiten, so dass eine gegenseitige Anerkennung möglich ist.

Welches sind Ihre überlegungen zum schweizerischen Weg?
Vor allem beschäftige ich mich mit der Frage der Revisionspflicht für die KMU, die ja auch schon in der Revision des GmbH-Rechts angeschnitten wird. Eine andere Frage ist die nach der Verantwortung in den Unternehmungen, unabhängig von ihrer Grösse. Ich habe als Wirtschaftsprüferin die Erfahrung gemacht, dass es immer noch Verwaltungsräte gibt, die der Meinung sind, die Revisionsstelle sei für die Jahresrechnung verantwortlich, nicht der Verwaltungsrat. Ich hoffe, dass wir im Zuge der Gesetzesrevisionen den betreffenden Kreisen die Augen öffnen können.

Warum lehnen sie die Forderung ab, wonach Beratung und Testat nicht aus der gleichen Hand kommen dürfen?
Gestützt auf meine Erfahrung in diesem Beruf frage ich mich, wer letztlich noch die Revision macht, wenn sich die Treuhandfirmen aus verständlichen Gründen für das lukrativere und erst noch weniger risikobehaftete Beratungsgeschäft entscheiden. Deshalb ist eine Gesetzgebung, die eine strikte Trennung von Revision und Beratung fordert, sehr differenziert anzugehen, auch mit Blick auf börsenkotierte Unternehmen einerseits und KMU andererseits. Ich will nicht, dass letztlich die Revision am Staat hängen bleibt.

Wie wollen Sie verhindern, dass die Grenzzone zwischen Beratung und Revision zu einer unkontrollierbaren Grauzone wird?
Darauf muss das neue Gesetz über Revisionen antworten, das der Bundesrat im Herbst verabschieden wird. Dabei gilt es auch zu entscheiden, ob wir die KMU gleich behandeln wollen wie die börsenkotierten Unternehmen.

Gerade bei den KMU, wo jeder jeden kennt, ist die Gefahr der Vertuschung noch viel virulenter als bei Grossunternehmen.
Das ist der Grund, weshalb wir die Rolle der Revisionsstelle und das Ziel der Revisionspflicht bei KMU besonders genau abklären.

Also doch Regulierungen für die KMU, die bereits heute über die Regulierungsdichte klagen?
Wenn man das Bild vermittelt, dass jedes Gesetz eine bürokratische Last ist, muss man sich nicht wundern, dass die Unternehmer so reagieren. Stattdessen müsste man vermehrt wieder ins Bewusstsein rufen, dass ohne Gesetze freies wirtschaftliches Handeln nicht möglich ist. Mehr Freiheit aber braucht wieder Regeln, damit Dritte nicht von Missbräuchen dieser Freiheit betroffen werden: Geldgeber werden geschützt, Gläubiger ebenfalls. Bei den Gesetzesrevisionen, die jetzt im Gange sind, haben wir sehr darauf geachtet, Regelungen zu treffen, welche die KMU im Vergleich mit Grossunternehmen nicht übermässig belasten, bzw. sogar entlasten.

Bei welchen Gesetzesrevisionen?
Das Fusionsgesetz erleichtert beispielsweise Umstrukturierungen, sofern alle Aktionäre, auch die Minderheiten, einverstanden sind. Das neue GmbH-Recht ist auf die Bedürfnisse der KMU zugeschnitten, doch geht die Vorlage im Parlament leider nicht so schnell vorwärts, wie ich es mir erhofft hatte und es für die KMU wichtig wäre. KMU-gerecht sollte auch die Vorlage über die Rechnungslegung sein, die für das nächste Jahr vorgesehen ist. Bei der Corporate-Governance-Vorlage über Transparenz und Entschädigungen, ebenfalls für 2004 geplant, werden wir sicher auch darüber nachdenken, was wir den KMU zumuten können.

Viel? Wenig?
Die Frage der Entschädigung von VR-Mitglieder und Geschäftsleitungen ist für mich nicht nur bei börsenkotierten Unternehmen relevant, sondern auch bei KMU. Steht bei den Grossen das Interesse von Kapitalmarkt und öffentlichkeit im Vordergrund, geht es bei den KMU primär um den Minderheitenschutz. In der Regel wissen die Aktionäre bei KMU nicht, wie es um die Lohnbezüge von VR- und GL-Mitgliedern steht, weil ja nur börsenkotierte Unternehmen ab Geschäftsjahr 2002 diese Zahlen in der Jahresrechnung bekanntgeben. Im Interessse der Minderheit sollte man hier gesellschaftsinterne Transparenz schaffen, zum Beispiel durch Veröffentlichung im Anhang der Jahresrechnung, die ja auch durch die Revisionsstelle geprüft ist.

Damit sagen Sie, dass die Lohnangaben geprüft werden müssen, selbst wenn dies im OR nicht explizit verlangt wird.
Ja, konkrete Forderungen nach Offenlegung bestimmter Sachverhalte verlangen auch deren überprüfung oder zumindest die Möglichkeit dazu. Wenn nun die KMU die Forderung nach Lohntransparenz mit dem Gegenargument bekämpfen, das gäbe einen zusätzlichen administrativen Aufwand, dann muss ich diesen sagen, sie hätten keine Ordnung in der Buchhaltung. Denn die Zahlen, die es braucht, um Transparenz herzustellen, sind in einer ordentlichen Buchhaltung eh schon vorhanden.

Weshalb wollen Sie nicht einfach den Markt spielen lassen, zumal dieser die grössten Sünder massiv bestraft hat?
Wenn der Markt immer Recht hätte, brauchten wir keine Aufsicht mehr. Weder Bankenkommission noch Aufsicht über die Privatversicherungen. Die Vergangenheit beweist gerade das Gegenteil: Wir brauchen eine funktionierende Aufsicht. Man kann die Aufsicht nicht dem Markt überlassen, weil dieser nur gewisse Interessen berücksichtigt, nicht aber jene der Minderheiten oder der öffentlichkeit. Deshalb steht der Staat in der Plicht.

Ich vermisse in der Diskussion um Corporate Governance den Blick auf die Corporate Responsibility.
Ich vermisse das auch, denn die Corporate Responibility muss das Ziel der ganzen Debatte um die Corporate Governance sein. Corporate Governance schafft ja auf der einen Seite ein Gleichgewicht unter den verschiedenen Organen eines Unternehmens und zeigt auf der anderen, wer die Verantwortung hat und wie sie wahrgenommen werden muss.

Wie wollen Sie beispielsweise den Aktionärsversammlungen mehr Verantwortung geben?
Man diskutiert heute im Rahmen der Transparenzdiskussion über die Pflicht zur Offenlegung der Entschädigung für Verwaltungsräte. Man könnte sich stattdessen vorstellen, dass künftig solche Entschädigungen von den Aktionärsversammlungen festgelegt werden. Damit hätten die Aktionäre eine Kompetenz mehr und für Transparenz wäre erst auch noch gesorgt.

Bringen Sie diesen Vorschlag?
Wir machen uns zumindest diese Überlegung. Ob wir es dann auch vorschlagen, möchte ich noch offen lassen. Tatsache ist aber, dass andere Länder diese Regelung bereits kennen.

Wäre doch mutig, das auch in der Schweiz zu realisieren!
Mutig? Das ist einmal eine Idee, allerdings eine Idee, die von der Logik her sinnvoll ist: Statt eine Offenlegung über das Gesetz zu erzwingen, kann man den Aktionärsversammlungen mehr Kompetenzen geben. Es ist ja sehr problematisch und rechtlich fragwürdig, wenn der Verwaltungsrat seinen eigenen Lohn fixiert. Mein Ziel ist es jedoch nicht, die Entschädigungen zu reduzieren, sondern ihre bessere Abstützung und Legitimierung.

Also mehr Demokratie in den Unternehmen?
Ja, das wäre mein Ziel.

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