"Man winkt nicht einfach ganze Gruppen durch"
Südostschweiz, Giery Cavelty
Südostschweiz: "Für Bundesrätin Widmer-Schlumpf bringt die Einbürgerungsinitiative der SVP keine Verbesserung bei der Integration. Die Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Vorlage vergleicht sie mit dem Knorz bei der Verwahrungsinitiative."
Frau Bundesrätin, In Ihrem Heimatort Felsberg wird an der Bürgergemeindeversammlung über Einbürgerungen entschieden. Haben Sie jemandem schon den roten Pass versagt?
An den Versammlungen, an denen ich teilnahm, nicht. Der Bürgerrat prüft im Vorfeld die Gesuche ja immer sehr genau. Es hat an den Bürgergemeindeversammlungen aber in der Tat schon kontroverse Diskussionen gegeben, ob man jemanden einbürgern soll.
Hand aufs Herz: Ist es nicht ein alter Zopf, dass an derartigen Versammlungen über Einbürgerungen entschieden wird?
Warum? Der Bürgerrat arbeitet bei seinen Vorabklärungen sehr genau und professionell. In Felsberg sprechen die Leute mit der Schulpflege oder bringen in Erfahrung, ob auch die Ehefrau des Gesuchstellers integriert ist. Auch das Strafregister wird geprüft.
Alt Bundesgerichtspräsident Giusep Nay würde es begrüssen, wenn in den Gemeinden nur noch die Exekutiven oder aber spezielle Kommissionen entscheiden würden. Gemeindeversammlungen bergen immer eine Gefahr von Willkür.
Das sehe ich anders. Die Gefahr von Willkür besteht bei Urnenabstimmungen. An der Bürgergemeindeversammlung hört man die Argumente, warum jemand nicht integriert ist und darum nicht eingebürgert werden soll. Das ist rechtsstaatlich und demokratisch in Ordnung. Bei Urnenabstimmungen bleiben die Motive für ein Nein aber unklar.
Ist es aber nicht stossend, wenn etwa zwei aus dem Kosovo stammende Jugendliche von einer Gemeindeversammlung das Bürgerrecht verwehrt wird, weil sie "vorerst etwas leisten und ihre Lebensgrundlage schaffen" müssen?
Ich kenne diesen Fall nicht. Aber es ist meines Erachtens legitim, dass eine Gemeinde auch die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Gesuchstellers mitberücksichtigt. Der Entscheid liegt nun einmal im Ermessensspielraum der betreffenden Gemeindeversammlung. Einbürgerungen sind kein reiner Verwaltungsakt, sondern haben auch eine politische Komponente.
Wir unterhalten uns jetzt leider etwas im luftleeren Raum: Zur Debatte steht derzeit ja nicht eine Professionalisierung der Einbürgerung, sondern die Einbürgerungsinitiative Ihrer Partei...
... die fragwürdige Einbürgerungsentscheide zur Folge haben könnte.
Was genau missfällt Ihnen daran?
Die Initiative sagt, dass künftig jede Gemeinde die Einbürgerungsmodalitäten selber festlegen kann. Das widerspricht unserer föderalistischen Struktur. Diese sieht vor, dass die Kantone bestimmen, was Gemeindeaufgabe ist. Aus rechtsstaatlicher Sicht ist es stossend, dass laut Initiativtext auch gegen willkürliche oder diskriminierende abschlägige Entscheide keine Beschwerde erhoben werden kann. Und schliesslich geben die Initianten vor, die Vorlage habe zur Folge, dass Neubürger künftig, im Gegensatz zu heute, auch wirklich integriert seien. Das trifft aber nicht zu.
Inwiefern?
Bereits heute ist die gute Integration eine Voraussetzung zur Einbürgerung. Ob mit oder ohne Initiative – die Behörden müssen ein Einbürgerungsgesuch im Vorfeld ohnehin prüfen. Man kann nicht eine Urnenabstimmung durchführen, ohne dass die Behörden zuerst einen Antrag gestellt haben. Die Einbürgerungskandidaten werden in Zukunft also weder besser noch schlechter integriert sein als heute.
Wirklich problematisch ist ja die Forderung, der Gemeindebeschluss sei unumstösslich. Inwiefern lässt sich diese Forderung überhaupt umsetzen?
Dazu kann ich noch nichts sagen. Klar ist nur, dass es bei der Formulierung der Ausführungsbestimmungen mindestens zu grossen Schwierigkeiten kommen wird, ähnlich wie bei der Umsetzung der Verwahrungsinitiative. Die Bundesverfassung garantiert den Rechtsweg und den Schutz vor Diskriminierung. Die Schweiz ist überdies in eine Reihe internationaler Vereinbarungen eingebunden, etwa die Vereinbarung über die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung.
Giusep Nay sagt: Die Aufhebung der Beschwerdemöglichkeit ist unmöglich. Schlimmstenfalls wird am Schluss der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg die Rekursmöglichkeiten beharren.
Wie es am Ende aussieht, kann ich im Augenblick nicht sagen.
Die SVP führt ihren Abstimmungskampf mit dem Schlagwort "Masseneinbürgerung". Ihre Meinung zu diesem Begriff?
Von Masseneinbürgerungen kann nur dann gesprochen werden, wenn man ganze Gruppen einfach durchwinken würde. Man kann aber nicht von Masseneinbürgerungen sprechen, wenn jeder Einzelfall sorgfältig geprüft wird.
Tatsache aber ist, dass die Anzahl Einbürgerungen in den vergangenen zwei Jahrzehnten markant gestiegen ist.
Zunächst muss man die Relationen sehen: Von den 1,5 Millionen Ausländern in der Schweiz könnten 900'000 eigentlich ein Gesuch um Einbürgerung stellen. Tatsächlich werden aber nur etwas mehr als 40'000 pro Jahr eingebürgert.
Markant gestiegen ist die Zahl dennoch.
Die Voraussetzungen haben sich stark verändert. So gibt es heute 35 Prozent mehr Ausländer als Anfang der Neunzigerjahre. Seit 1992 ist das Doppelbürgerrecht möglich. Zudem werden Ehefrauen von Schweizer Männern, die früher automatisch eingebürgert wurden, heute nur noch erleichtert eingebürgert. Das sind beispielsweise gut 5000 Fälle pro Jahr, die früher gar nicht in der Statistik aufgetaucht sind.
Warum findet die SVP-Initiative trotz ihrer Unsinnigkeit soviel Sympathie in der Bevölkerung?
Ich verstehe die Ängste in der Bevölkerung. Es gibt ja immer wieder Einzelfälle, die schlecht laufen. Solche Ausnahmefälle würden aber auch bei Annahme der Initiative nicht verhindert werden. Man bringt die schlechten Beispiele nie ganz weg, muss sie aber in ein Verhältnis zu den Fällen setzen, bei denen alles gut geht.
Offenbar ist ja sogar Ihr Ehemann für die Initiative. Jedenfalls hat er als Delegierter der SVP-Graubünden die Ja-Parole mitgetragen.
Ich denke, ich werde meinen Mann noch von einem Nein überzeugen können.
Ärgerlich ist wohl auch, dass sich niemand so recht gegen die Initiative engagieren möchte.
Es ist in der Tat ein Problem, dass niemand die Führung der Nein-Kampagne übernommen hat. Das liegt eben daran, dass die Parteien mit den anderen Abstimmungsvorlagen schon zur Genüge beschäftigt sind.
Und inwiefern ist die Polemik gegen Ihre Person auch Teil des Abstimmungskampfes?
Das kann ich nicht beantworten. Wie gesagt, ich bin der Ansicht, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zwischen der Person und der Sache unterscheiden können.