Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 25. Januar 2003

Mir ist wohl mit der Vorlage

Berner Zeitung, Franz Hophan

Frau Bundesrätin, die grossen "Würfe" Ihrer Vorgänger sind im Parlament gescheitert. Jetzt müssen Sie eine Mini-Reform der Volksrechte vertreten, die Sie so eigentlich nicht wollten. Ist Ihnen wohl dabei?
Sicher! Mir ist wohl bei dieser Vorlage. Sie bringt mit der Allgemeinen Volksinitiative und der Erweiterung des Staatsvertragsreferendums zwei neue Elemente, die der Bundesrat immer unterstützt hat. Richtig ist, dass ich für die Allgemeine Volksinitiative eine tiefere Unterschriftenzahl gewünscht hätte. Aber die vom Parlament beschlossene Erhöhung der Unterschriften um 30 000 ist für den Bundesrat kein Grund dieses neue Instrument abzulehnen.

Sie wollen die Vorlage in der TV-Sendung "Arena" nicht verteidigen. Deutet das auf eine innere Distanzierung hin?
überhaupt nicht. Es handelt sich um eine Vorlage des Parlamentes, und ich erwarte von den Parlamentariennen und Parlamentariern, dass auch sie sich dafür engagieren. Ich staune immer wieder über die Vorstellung, Bundesräte und Bundesrätinnen seien sozusagen auf die "Arena" "abonniert" bei Abstimmungsvolagen. Ich bin klar der Auffassung, dass es primär Aufgabe der Parlamentariennen und Parlamentarier ist, für diese Vorlage einzutreten. Mit einer Distanzierung meinerseits hat das nichts zu tun.

Ist das Thema aus Ihrer Sicht zu kompliziert für eine Debatte in der "Arena"?
Wenn es um Verfahrensfragen geht, wird es sehr rasch komplex, technisch und für das Publikum wenig interessant. Obwohl ich Arenaauftritte in guter Erinnerung habe und mir solche Sendungen eigentlich Spass machen, möchte ich nochmals festhalten, dass die "Arena" keinen Anspruch auf Bundesräte hat. Bei aller Polemik um meinen Entscheid habe ich übrigens auch viele positive Reaktionen erhalten.

Hauptstreitpunkt ist die Allgemeine Volksinitiative. Warum soll jemand 100 000 Unterschriften für eine allgemeine Anregung mit ungewissem Ausgang sammeln, wenn er mit dem gleichen Aufwand eine ausformulierte Verfassungsinitiative einreichen kann?
Ich verstehe diese Bedenken, hat doch der Bundesrat selbst der Allgemeinen Volksinitiative einen Bonus geben und die Unterschriftenzahl auf 70 000 reduzieren wollen. Dieser Bonus war im Parlament nicht mehrheitsfähig. Trotzdem bin ich der Meinung, dass es sich um ein sinnvolles Instrument handelt. Damit lässt sich ein Anliegen rascher umsetzen als mit einer ausformulierten Verfassungsinitiative, die in der Regel durch ein Gesetz verwirklicht werden muss. Das Beispiel der Mutterschaftsversicherung, die seit über 50 Jahren in der Verfassung verankert ist, zeigt, dass ein Verfassungsartikel noch lange keine Gewähr bietet, dass das Anliegen sofort im Sinne der Initiantinnen und Initianten umgesetzt wird. Bei der Allgemeinen Volksinitiative muss das Anliegen vom Parlament realisiert werden. Wenn das Parlament das Anliegen verfälscht, können die Initiantinnen und Initianten beim Bundesgericht Beschwerde führen.

Seit der Einführung der brieflichen Abstimmung ist es schwieriger geworden, Unterschriften zu sammeln, waren doch die Wahllokale die besten Sammelplätze. Hat das Parlament das nicht erkannt?
Als sich mit der Einführung des Frauenstimmrechtes im Jahr 1971 die Zahl der Stimmberechtigten verdoppelte, wurden erst 1977 die Unterschriftenzahlen erhöht. Doch das Stimmrechtsalter 18 und die demografische Entwicklung führten zu keiner Anpassung. Der Prozentsatz der Stimmberechtigten, der für eine Initiative oder ein Referendum gebraucht wird, war noch nie so tief wie heute.

Wäre die Einführung einer Gesetzesinitiative nicht der effizientere Weg gewesen?
Dort besteht die Gefahr, dass unsauber formulierte Gesetzestexte eingereicht werden, die das Parlament ablehnen muss. Bei der allgemeinen Volksinitiative muss das Parlament dafür sorgen, dass ein korrekter Gesetzes- oder Verfassungstext ausgearbeitet wird. Ein Anliegen formulieren kann jedermann, bei einem Gesetzestext braucht es professionelle Hilfe.

Das Verfahren bei der Allgmeinen Volksinitiative kann sehr kompliziert werden, wenn das Parlament auf das Anliegen nicht eintreten will, einen Gegenvorschlag ausarbeitet oder wenn die Initianten an das Bundesgericht gelangen.
Das mag für das Parlament unter Umständen zutreffen. Für die Initianten, die das Anliegen formulieren und es im Abstimmungskampf verteidigen, ist das Prozedere sogar einfacher als bei der heutigen Verfassungsinitiative. Das Parlament muss entscheiden, ob das Anliegen auf Gesetzes- oder Verfassungsstufe realisiert werden kann. Wenn es mit einer Gesetzesänderung möglich ist und das Referendum nicht ergriffen wird, braucht es nicht einmal eine Volksabstimmung.

Die Vorlage will die Mitbestimmung des Volkes bei Staatsverträgen erweitern. Wird die Schweiz damit für das Ausland nicht zu einem unberechenbaren Partner?
Im Gegenteil. Schon heute kann das Volk mitreden, wenn auf Grund eines Staatsvertrages neue Gesetze nötig sind. Wenn es vermehrt schon zu einem früheren Zeitpunkt, nämlich beim Vertragsabschluss, mitentscheiden kann, sind wir sogar ein verlässlicherer Partner. Das Risiko, dass einmal ein Staatsvertrag abgelehnt werden kann, müssen wir in Kauf nehmen. Ich finde es ein seltsames Verständnis von direkter Demokratie, wenn man das Volk von der Aussenpolitik ausschliessen will. Gerade in einer Zeit, in der ein immer grösserer Teil unseres Rechts von internationalem Recht bestimmt wird.

Kritiker bemängeln vor allem die "Paketabstimmung", bei der ein Staatsvertrag zusammen mit dem Umsetzungserlass vors Volk kommt.
Falls die Umsetzung eines Staatsvertrags umstritten ist, wird das Parlament sicher kein Paket unterbreiten. Doch gibt es Fälle, in denen es der Klarheit dient, wenn gleichzeitg der Staatsvertrag und die Gesetzesänderung unterbreitet werden kann. Denken Sie an das Abkommen gegen die Rassendiskriminierung oder gegen den Völkermord. Sie verlangen, dass jeder Vertragsstaat Bestimmungen in sein Strafrecht aufnimmt, die Rassendiskriminierung oder Völkermord verbieten. In solchen Fällen ist es doch sinnvoll, das Abkommen zusammen mit der Gesetzesänderung zu unterbreiten, damit das Volk weiss, welche Auswirkungen das Abkommen hat. So muss es nicht die Katze im Sack kaufen.

Die Abstimmung über die Volksrechte weckt kaum Interesse, Emotionen schon gar nicht. Könnte es sein, dass das Volk mit dem heutigen Zustand zufrieden ist?
Vermutlich besteht aus Sicht des Volkes kein dringender Handlungsbedarf. Sicher ist diese Vorlage in ihrer Bedeutung nicht vergleichbar etwa mit der Einführung des Frauenstimmrechts 1971, aber sie bietet eine Chance zur Verbesserung und Modernisierung unserer Volksrechte. Mit einem Nein würden die Stimmberechtigten aus meiner Sicht die Chance verpassen, zwei Instrumente zu erhalten, die ihnen zu Gute kommen.