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Veröffentlicht am 15. April 2010

"Nachteile wegen 4450 US-Millionären?"

Mittelland Zeitung, Gieri Cavelty

Mittelland Zeitung: "Der Bundesrat hat gestern den UBS-Staatsvertrag mit den USA zur nachträglichen Absegnung ans Parlament verabschiedet. Seine Ideen zur Boni-Regulierung will er erst im Mai präsentieren. Justizministerin Widmer-Schlumpf sagt warum."

Die UBS Aktionäre haben der alten Führung für 2007 die Décharge nicht erteilt.
Ich hatte gehofft, dies würde so geschehen. In meinen Augen ist es in der heutigen Situation besser, die Décharge zu verweigern.

Warum?
Die Staatsanwaltschaft Zürich hat das USA-Engagement der UBS aus strafrechtlicher Sicht geprüft. Die Fragen wegen zivilrechtlicher Klagen und Forderungen auf Schadenersatz stehen aber noch immer im Raum. Sollte beispielsweise das Parlament den Staatsvertrag mit den USA nicht genehmigen, droht in Amerika zumindest das Zivilverfahren gegen die UBS wieder aufzuleben. Wenn da den Betroffenen in der Schweiz bereits die Décharge erteilt worden ist, führte dies zu einer sehr merkwürdigen Situation.

Ebendiesen Staatsvertrag hat der Bundesrat nun zuhanden des Parlaments verabschiedet. Im Vorfeld wurden Erwartungen geschürt, dass die Regierung zusammen mit dem Vertrag auch ihre Vorschläge zur Eindämmung von Boni-Exzessen und zu den Eigenmittelvorschriften bei Banken bekannt machen würde.
Auf die "too big to fail"-Problematik gehen wir in einem Abschnitt der Botschaft ein. Darin wird aufgezeigt, in welchem Rahmen wir uns eine Lösung vorstellen und bis wann mit Entscheiden zu rechnen ist. Zur Boni-Frage: Der Bundesrat hat bewusst darauf verzichtet, dieses Thema unmittelbar mit dem Staatsvertrag zu verknüpfen. Das sähe dann doch sehr nach einem Basar aus.

Von aussen besehen hat Finanzminister Hans-Rudolf Merz erfolgreich gebremst.
Um die Boni-Frage kümmert sich der dreiköpfige Finanzausschuss, der aus Bundesrat Merz, Aussenministerin Micheline Calmy-Rey und mir besteht. Der Finanzminister wird diesem Ausschuss bis Ende April Vorschläge zur Boni-Frage unterbreiten. Ich selber werde meine eigenen Vorstellungen ebenfalls in das Gremium einbringen.

In welche Richtung gehen Ihre Vorstellungen?
Das behalte ich im Augenblick für mich. Die Diskussion im Bundesrat muss offen geführt werden. Grundsätzlich geht es aber nicht um eine Boni-Begrenzung, sondern beispielsweise um die Frage, ab welchem Betrag ein Unternehmen die Boni nicht mehr als Aufwand verbuchen kann. Grössere Chancen dürfte vermutlich aber die Möglichkeit einer Quellenbesteuerung haben. Sämtliche Vorschläge müssen nun sauber geprüft werden.

Sie selber haben in einer Parlamentskommission Sympathien für die Idee gezeigt, dass man Boni ab einer Million Franken nicht mehr von den Steuern abziehen kann.
Ich habe in der Kommission effektiv Sympathien für eine solche Massnahme geäussert. Das geschah aber sehr spontan. Anschliessend kamen dann Bedenken auf: Was passiert, wenn ein Unternehmen Gewinne mit Verlusten der Vorjahre verrechnen kann und folglich keine Steuern bezahlen muss? Bei der UBS dürfte das in den kommenden Jahren der Fall sein. Wir brauchen jetzt darum mehr Zeit, um zu prüfen, wie man solche Fragen lösen könnte.

Die SP fordert neuerdings eine Sondersteuer von 8,5 Prozent für Boni über einer Million Franken.
Auch diese Möglichkeit wird bestimmt geprüft. Man muss jetzt aber aufpassen, dass man nicht über das Ziel hinausschiesst. Es braucht vernünftige und steuertechnisch richtige Lösungen. Man darf nicht aufgrund der aktuellen Situation mit der UBS ein Gesetz schaffen, das den übrigen Regelungen widerspricht und worüber man in zwei, drei Jahren nur noch die Stirn runzelt.

Sie haben darauf geachtet, keinen Basar zu veranstalten. Tatsache ist aber: Ohne den Druck von links würde bei den Boni gar nichts passieren.
Dass man bei diesem Thema nun endlich vorwärts macht, hat selbstverständlich mit dem wachsenden Druck zu tun. Die "too big to fail"-Problematik allerdings - hier besteht schon seit 2008 Handlungsbedarf, den eigentlich niemand bestritten hat.

Kommenden Montag behandelt die erste Parlamentskommission den UBS-Vertrag - ohne das Gesamtpaket zu kennen. Nicht eben optimal.
Das ist so. Wer wissen möchte, was auf der anderen Schiene läuft, muss warten, was der Bundesrat dazu im Mai zu sagen hat. Das ist aber immer noch besser, als nun einfach im Eiltempo das Bankengesetz umzuschreiben, ohne die Vor- und Nachteile genau anzuschauen.

Sie neigen dazu, die Forderungen der SP als zu weitgehend zu betrachten. Warum werden die Sozialdemokraten in der Juni-Session trotzdem für den Staatsvertrag stimmen und diesen damit retten?
Es geht um eine Güterabwägung. Die Parteien müssen sich überlegen, welche volkswirtschaftlichen Folgen ein Nein zum Vertrag haben kann. Ich glaube nicht, dass die SP wirtschaftliche Nachteile für die Schweizer Arbeitnehmer in Kauf nimmt, nur um 4450 US-Millionäre vor dem Fiskus zu retten.

Der Bundesrat würde der UBS nicht zu Hilfe eilen, indem er die Daten per Notrecht herausgibt?
Wenn das Parlament den Vertrag nicht genehmigt, kann der Bundesrat doch nicht einfach Notrecht gemäss Verfassung anwenden! Im Übrigen hat die Regierung den Vertrag ja darum abgeschlossen, um den amerikanischen UBS-Kunden das Recht auf ein ordentliches Verfahren zu gewähren. Und ein solches Verfahren bliebe ihnen dann in jedem Fall versagt: Ob der Bundesrat nun Notrecht anwendet oder die UBS das Bankgeheimnis bricht. Auch wäre die Signalwirkung in beiden Fällen gleich verheerend. Ein Nein zum Staatsvertrag würde bedeuten: Man muss nur genügend Druck auf die Schweiz ausüben, dann bricht sie ihr Recht. In diesem Fall würde es vermutlich auch für andere Schweizer Banken unangenehm.

Weshalb?
Es ist nicht auszuschliessen, dass andere Banken ebenfalls nicht ganz lupenreine Geschäfte im Offshore-Bereich getätigt haben. Es besteht also die Gefahr, dass es zu weiteren unilateralen Verfahren gegen andere Schweizer Banken kommen könnte.