Personenstandsregister: Eintragung bei fehlenden Dokumenten effizienter regeln
Bern, 15.04.2026 — Fehlen die notwendigen Dokumente zur Erfassung einer Geburt oder Heirat im Schweizer Personenstandsregister, führt dies zu unbefriedigenden Verfahren. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in seinem Postulatsbericht vom
15. April 2026. Insbesondere sind die Zuständigkeiten der involvierten Behörden teilweise unklar und die Verfahren häufig langwierig und teuer. Der Bundesrat hat deshalb das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, bis Ende 2027 einen Vernehmlassungsentwurf zur Revision der entsprechenden Bestimmungen im Zivilgesetzbuch (ZGB) auszuarbeiten.
Personenstandsereignisse – unter anderem eine Geburt, eine Heirat oder eine Vaterschaftsanerkennung – werden im Personenstandsregister (Infostar) erfasst. Ein solcher Registereintrag dient beispielsweise als Beweismittel vor Gerichten oder Sozialversicherungsbehörden. Er setzt allerdings einen ausreichenden Nachweis der eingetragenen Tatsachen voraus. Verfügt eine Person nicht über die dafür vorgesehenen Dokumente, regelt das Zivilgesetzbuch (ZGB) das Verfahren zur Erfassung, Berichtigung oder Löschung der Daten im Personenstandsregister. Betroffen sind insbesondere ausländische Personen, die aufgrund schwieriger Situationen in ihren Herkunftsländern über keine Urkunden zum Personenstand verfügen.
Das Verfahren für die Eintragung eines Zivilstandsereignisses bei ungenügenden Nachweisen ist für die betroffenen Personen oft belastend und für die Behörden regelmässig äusserst aufwendig. Insbesondere bestehen aktuell zwischen den involvierten Behörden – namentlich den Gerichten und den Zivilstandsbehörden – unklare Zuständigkeiten und teilweise sogar Kompetenzkonflikte. Die Verfahren erweisen sich in der Praxis deshalb oft als komplex, langwierig und teuer.
In seinem Bericht vom 15. April 2026, den der Bundesrat im Auftrag des Parlaments verfasst hat (Postulat 21.4482 Arslan), kommt er deshalb zum Schluss, dass die Verfahren im Hinblick auf die Eintragung von Personenstandsereignissen bei ungenügenden Beweismitteln besser geregelt werden müssen. Er hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, bis Ende 2027 einen Vernehmlassungsentwurf zur Revision der entsprechenden Bestimmungen im ZGB auszuarbeiten.