Bundesrat verabschiedet Verhandlungsmandat für eine Beteiligung der Schweiz am Solidaritätsmechanismus der EU
Bern, 19.12.2025 — Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 das Verhandlungsmandat für eine ausgewählte Beteiligung der Schweiz am Solidaritätsmechanismus der EU verabschiedet. Dieser hatte das Parlament in der Herbstsession im Rahmen der Umsetzung des EU-Migrations- und Asylpakts im Grundsatz zugestimmt. Für die konkrete Beteiligung braucht es eine Vereinbarung mit der EU, welche die Zusammenarbeit regelt. Eine Verpflichtung, sich in einem bestimmten Jahr zu beteiligen, soll darin nicht festgehalten werden. Die Schweiz entscheidet jedes Jahr selbst, ob und wie sie sich an Solidaritätsmassnahmen beteiligen will.
Mit dem Pakt für Migration und Asyl schafft die EU erstmals einen rechtlich geregelten Solidaritätsmechanismus. EU-Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, sich bei besonderem Migrationsdruck gegenseitig zu unterstützen. Solidaritätsmassnahmen können die Übernahme von Asylverfahren, finanzielle Unterstützung oder Experten- und Materialentsendungen sein. Damit soll innerhalb der EU eine langfristig gerechtere Verteilung der Verantwortung für das europäische Migrationsmanagement unter den Staaten hergestellt werden.
Für die Schweiz ist die Teilnahme, anders als für die EU-Staaten, nicht verbindlich. Der Bundesrat und das Parlament haben entschieden, dass sich die Schweiz beteiligt, unter der Bedingung, dass das Dublin-System für die Schweiz im Wesentlichen funktioniert. Der Bund wird, in Absprache mit den Kantonen, Städten und Gemeinden und unter Berücksichtigung der nationalen und europäischen Asyllage, jedes Jahr selbst entscheiden, ob, mit welchen Massnahmen und in welchem Umfang er andere Dublin-Staaten unterstützt.
Das Abkommen mit der EU soll die Zusammenarbeit regeln für die Umsetzung der Schweizer Beteiligung. Die Schweiz verpflichtet sich mit dieser Vereinbarung nicht, jedes Jahr Unterstützung zu leisten. Vorbehältlich der Zustimmung der Aussenpolitischen Kommissionen des Parlaments hat der Bundesrat den Eckwerten für diese Vereinbarung zugestimmt. Die verhandelte Vereinbarung wird der Bundesversammlung zur Genehmigung vorgelegt werden.