Kontrolle der Ausweise von ausländischen Personen im Bewilligungsverfahren
Bern, 05.12.2025 — Kantone und Gemeinden prüfen die Ausweise von Ausländerinnen und Ausländern in vielen Fällen nur ungenügend. Zu diesem Schluss kommt eine Erhebung im Auftrag des Staatssekretariats für Migration (SEM). Das will der Bundesrat ändern: Er hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) an seiner Sitzung vom 5. Dezember 2025 beauftragt, bis Ende Juni 2026 eine Vernehmlassungsvorlage vorzulegen, welche die zuständigen Behörden von Kantonen und Gemeinden zu einer lückenlosen Ausweiskontrolle verpflichtet.
Die Kantone sind für die Erteilung und Verlängerung von Aufenthalts-, Niederlassungs- und Grenzgängerbewilligungen zuständig. Ausländische Personen, die eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung beantragen, müssen sich bei der zuständigen Behörde am Wohnort anmelden und ein gültiges Ausweisdokument vorlegen. Die zuständigen Behörden von Kantonen und Gemeinden (Migrationsämter, Arbeitsmarktbehörden, Einwohnerdienste und andere) sind grundsätzlich verpflichtet, die ausländischen Ausweisdokumente im Original zu kontrollieren. Allerdings kann auf diese Überprüfung in gewissen Ausnahmefällen verzichtet werden.
Das Bewilligungsverfahren für Grenzgängerinnen und Grenzgänger ist speziell geregelt. Diese verfügen über keinen Schweizer Wohnsitz und benötigen keine Aufenthaltserlaubnis. Voraussetzung für eine Grenzgängerbewilligung ist das Vorlegen eines gültigen Personalausweises oder Passes sowie eines entsprechenden Arbeitsvertrages. Die Anmeldung erfolgt oft direkt durch die jeweiligen Arbeitsgeber am Arbeitsort.
Keine systematische Kontrolle
Der Verband Schweizerischer Einwohnerdienste (VSED) und die Vereinigung der Kantonalen Migrationsbehörden (VKM) haben im Auftrag des SEM eine Datenerhebung durchgeführt. Diese sollte erfassen, wie die Dokumentenprüfung in der Praxis gehandhabt wird. Die Datenerhebung hat gezeigt, dass die zuständigen Behörden der Kantone und Gemeinden die vorgelegten Ausweise in der Mehrheit der Fälle nicht systematisch und eingehend auf ihre Echtheit überprüfen.
Dies kann negative Konsequenzen haben:
- Ausländische Personen können sich mit einem gefälschten oder missbräuchlich verwendeten Ausweis eine Aufenthalts-, Niederlassungs- oder Grenzgängerbewilligung erschleichen.
- Sicherheitsgefährdende Personen werden aufgrund falscher Identitäten nicht erkannt.
- Menschenhandel durch kriminelle Organisationen (insbesondere in den Bereichen Prostitution und Schwarzarbeit) kann durch ungenügende Identitätskontrollen begünstigt werden.
Der Bundesrat sieht daher Handlungsbedarf. Er will die zuständigen Behörden der Kantone und Gemeinden verpflichten, die Dokumente künftig systematisch auf ihre Echtheit und auf die Zugehörigkeit zur Person zu prüfen. Ausweiskopien sollen nicht mehr zulässig sein. Der Bundesrat hat das EJPD beauftragt, ihm bis Ende Juni 2026 eine Vernehmlassungsvorlage für die Anpassung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit vorzulegen.