Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung tritt per 1. Juli in Kraft
Bern, 3.4.2020 - Ab dem 1. Juli 2020 wird bestraft, wer Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. April 2020 die entsprechenden Änderungen des Strafgesetzbuchs und des Militärstrafrechts auf dieses Datum in Kraft gesetzt. In der Volksabstimmung vom 9. Februar 2020 hat das Schweizer Stimmvolk den Entscheid des Parlaments für die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm klar bestätigt.