Coronavirus: Aufhebung der Verordnung für Covid-Massnahmen im Asylbereich
Bern, 22.11.2023 - Mit der Covid-19-Verordnung Asyl hatte der Bundesrat im Frühjahr 2020 Massnahmen zum Schutz der Gesundheit aller am Asylverfahren beteiligten Akteure beschlossen. Damit stellte er sicher, dass auch im Asylbereich der Schutz vor Ansteckungen mit dem Coronavirus gewährleistet und gleichzeitig die Durchführung von Asyl- und Wegweisungsverfahren sichergestellt war. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. November 2023 aufgrund der aktuellen Situation im Asylbereich entschieden, die entsprechende Verordnung auf den 15. Dezember 2023 ausser Kraft zu setzen.