"Sich Hand in Hand auf die Strasse wagen"
Tages Anzeiger, Jean-Martin Büttner und Andrea Fischer
Tages Anzeiger: "Sollen homosexuelle und lesbische Paare Kinder adoptieren dürfen? CVP-Justizministerin Ruth Metzler im Gespräch mit Schwulen und Lesben."
In der Schweiz leben mindestens so viele Schwulen und Lesben wie Bauern, vermutlich viel mehr. Wieso werden die Rechte dieser Minderheiten in der Schweiz dermassen unterschiedlich respektiert?
Ruth Metzler-Amold: Erstens kann man sie nicht miteinander vergleichen und zweitens bin ich dagegen, gesellschaftliche Gruppen gegeneinander auszuspielen. Auch ist es für uns sehr schwierig, an Zahlen heranzukommen; wir wissen im Grunde nicht, wie viele Schwule und Lesben in unserem Land leben. Die Spanne reicht von 2 bis 11 Prozent. In jedem Fall handelt es sich um eine Bevölkerungsgruppe, die man ernst nehmen muss.
Frau Röösli, Sie haben einmal gesagt, die Homosexuellen hätten 5000 Jahre auf die eingetragene Partnerschaft gewartet. Warum sind Sie noch immer nicht zufrieden?
Brigitte Röösli (Ko-Präsidentin Lesbenorganisation LOS): Ich bin nicht unzufrieden. Denn auch in der Schweiz haben wir in den letzten zehnJahren enorm viel erreicht, Schwule und Lesben sind heute gesellschaftlich viel besser akzeptiert. Mir geht es jetzt darum weiterzudenken. Homosexuelle Paare in der Schweiz brauchen ein Gesetz, das ihre Partnerschaft staatlich legitimiert und ihnen eine Sicherheit gibt. Dank der eingetragenen Partnerschaft wird die gesellschaftliche Akzeptanz nochmals stark zunehmen. Man sieht das in Zürich, wo schon heute, neun Monate nach der Abstimmung, viel mehr Lesben und Schwule sich Hand in Hand auf die Strasse wagen.
Herr Baur, geht Ihnen das Gesetz zu wenig weit?
Francois Baur (Präsident Pink Cross): Wir wollen ja die vollständige Gleichstellung von Schwulen und Lesben. Und wir sehen nicht ein, warum gleichgeschlechtliche Paare gegenüber den heterosexuellen Ehen benachteiligt werden sollen.Wir finden auch, dass die behaupteten Unterscheidungen keiner sachlichen Prüfung standhalten. Aber auch wir begrüssen die eingetragene Partnerschaft als Schritt zur Gleichstellung. Dass man in einer Konkordanzdemokratie Kompromisse finden muss, ist uns klar.
Auch mit dem neuen Gesetz werden homosexuelle Paare keine Kinder adoptieren dürfen: Frau Metzler, das Recht auf Familie ist doch ein Grundrecht.
Metzler: Die Schweiz kennt kein Recht auf Adoption, übrigens auch nicht für heterosexuelle Ehepaare. Zudem gehören zu einer Familie natürlicherweise ein Vater und eine Mutter. Schliesslich steht bei der Adoption das Wohl des Kindes im Vordergrund.
Also könnten Schwule und Lesben das Kindeswohl nicht gewährleisten?
Metzler: Das würde ich nicht sagen, ich argumentiere mit dem Umstand, wonach jedes Kind einen Vater und eine Mutter hat. Einem Kind zwei Mütter oder zwei Väter zu geben, halte ich für ausgesprochen heikel. Das bleibt auch gesellschaftlich sehr sensibel.
Trotzdem verlangt die Lesbenorganisation das Recht auf Adoption.
Röösli: Ja, denn das Adoptionsverbot benachteiligt lesbische Frauen,die gerne Mütter wären, auch in einer eingetragenen Partnerschaft- während alleinstehende Frauen weiterhin das Recht haben, Kinder zu adoptieren. Also müssten alle lesbischen Frauen das Kind adoptieren, bevor sie sich eintragen lassen. Ich kann nicht verstehen, wieso man uns schon das Recht auf Adoption abspricht.
Metzler: Die Gesellschaft hat sich in den letzten dreissig Jahren stark verändert; dennoch bleibt es für manche Eltern bis heute schwierig, wenn der schwule Sohn erstmals seinen Freund heimbringt. Ich warne also davor, mit dem Gesetz zu weit zu gehen und ziehe es vor, das Machbare zu realisieren. Was die Adoption betrifft, bleibe ich dabei: Jedes Kind hat einen Vater und eine Mutter. Anders liegt für mich der Fall bei der Stiefkindadoption: Wenn zum Beispiel eine Frau ein Kind in eine lesbische Beziehung mitbringt. Denn in diesem Fall ist das Kind der einen Partnerin oder des einen Partners bereits da. Allerdings muss man wissen, dass wir die Bedingungen für die Stiefkindadoption vor kurzem erst verschärft haben, um Missbräuche zu verhindern.
Könnte man da nicht im Einzelfall abklären, ob die Adoption zum Wohle des Kindes ist oder nicht?
Metzler: Natürlich könnte man das - aber mein Ansatz ist ein anderer. Ich will ein Gesetz für die eingetragene Partnerschaft von Lesben und Schwulen, das man relativ zügig realisieren kann. Es war nicht mein Ziel, etwas zu präsentieren, das noch eine Verfassungsänderung brauchen würde. Also etwa die gleichgeschlechtliche Partnerschaft der Ehe gleichzustellen oder die erleichterte Einbürgerung für ausländische Partner einzuführen. Diese kann man mit der Zeit realisieren.
Ein Gesetz, das mehrheitsfähig ist und schnell realisiert werden kann: Das müsste den Betroffenen entgegenkommen.
Baur: Das sind wir uns auch bewusst. Deshalb fordern wir auch nicht die Adoption als solche. Aber die Stiefkindadoption sollte möglich sein. Dänemark hat 10 Jahre nach Einführung der eingetragenen Partnerschaft für Gleichgeschlechtliche die Adoption eingeführt - explizit aus Rücksicht auf das Kindeswohl. Da wird dann eine Einzelfallabklärung gemacht, um herauszufinden, was es dem Kind bringt. Das würde uns im Moment genügen. Denn es gibt eine Reihe von Frauen mit Kindern, wo der Vater nicht bekannt ist - diese Fälle könnte man auffangen. Für uns Männer ist das nicht so dringend und steht für uns nicht im Vordergrund.
Röösli: Auch für mich steht die Stiefkindadoption im Vordergrund: Diese Kinder gibt es, ob es die Gesellschaft will oder nicht.
Frau Metzler, Sie sagten einmal, dass Kinder, die von homosexuellen Paaren erzogen würden, zu Aussenseitern würden - was meinen Sie damit?
Metzler: Dasselbe, was vor dreissig Jahren den Kindern alleinerziehender Frauen passiert ist. Es ist weder die natürliche noch eine selbstverständliche Situation. Auch bleibt ein gewisses Risiko, was das Wohl des Kindes angeht. Es ist einfach nicht dasselbe, ob ein Kind mit zwei Frauen aufwächst oder ob man sagt, das Kind habe zwei Mütter. So weit ist auch unsere Gesellschaft noch lange nicht. Aber so geht es oft in unserem Land: Wir machen keine grossen Würfe, ziehen aber unsere Reformen durch, wenn auch nur in kleinen Schritten. Wenn wir unser Gesetz mit anderen Ländern vergleichen, stehen wir gut da. Es gibt bloss vier Länder, welche die Adoption fur gleichgeschlechtliche Paare schon heute zulassen.
Baur: Das stimmt nicht. Die Adoption ist neben Dänemark und Schweden auch in England zugelassen, in diversen US-Bundesstaaten und in Südafrika.
Umstritten ist auch die Verweigerung der künstlichen Befruchtung. Nun wird diese auch bei heterosexuellen Frauen sehr restriktiv gehandhabt. Wollen Sie eine Sonderregelung für lesbische Frauen?
Röösli: Nein, auch hier beanspruchen wir bloss die gleichen Rechte. Lesbische Frauen sind untereinander schliesslich auch nicht zeugungsfähig und erfüllen somit die Bedingung für die künstliche Befruchtung. Deshalb müssten sie auch zugelassen werden. Das will der Staat aber nicht. Man gewichtet die Unfruchtbarkeit von Heterosexuellen höher als die lesbische Lebensweise.
Nun kommt das Gesetz in die Kommission des Erstrats. Ist die Vorlage mehrheitsfähig?
Metzler: Ich denke schon. Diskussionen könnte es allenfalls im Ausländerrecht geben, wo wir die gleichgeschlechtlichen Paare den Ehepaaren gleichstellen. Zudem könnte das Argument auftauchen, dass man diese Form der eingetragenen Partnerschaft auch für Konkubinatspaare ermöglichen soll. Ich selbst bin der Ansicht, man sollte nur jene berücksichtigen, die nicht heiratenkönnen. Also keine Ehe light.
Baur: Das unterstützen wir auch. Uns geht es darum, eine Lösung zu haben, welche die gleichgeschlechtlichen Paare besser stellt. In diesem Zusammenhang ist die Ausländerregelung für uns ganz wichtig. Ein Drittel aller Schweizerinnen und Schweizer heiraten ausländische Partner und Partnerinnen. Bei den gleichgeschlechtlichen Paaren ist der Anteil noch höher. Das hat schon damit zu tun, dass wir Homosexuelle weniger Auswahl an möglichen Partnern haben. Da rund neunzig Prozent der Schweizer Bevölkerung heterosexuell ist, müssen wir unsere Partner im Ausland suchen. Unser Bedürfnis jedenfalls, mit ausländischen Partnern zusammen leben zu können, ist genauso gross wie in der übrigen Bevölkerung.
Frau Metzler, Sie haben dabei vor Missbräuchen gewarnt. Fürchten Sie denn allen Ernstes, dass das Ausländerrecht von Homosexuellen eher missbraucht wird als von Heterosexuellen?
Metzler: Nein. Die Missbrauchsregelung soll für alle gelten. Denn es ist eine Tatsache, dass es Scheinehen gibt - gegen die wollen wir genauso ankämpfen wie gegen einen allfälligen Missbrauch von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften. Diese Missbrauchsregelung ist für das Ausländerrecht so oder so vorgesehen.
Es fällt auf, dass Sie sich von Amtsbeginn weg für die Rechte der Schwulen und Lesben engagiert haben. Woher kommt eigentlich dieses Engagement? Haben homosexuelle Paare in Ihrem Bekanntenkreis Sie sensibilisiert?
Metzler: Nein, die persönlichen Erfahrungen habe ich eher in den letzten vier Jahren gemacht, seit ich Justizministerin bin. In dieser Funktion habe ich sehr bald gefunden, dass doch da etwas nicht stimme in unserer Gesellschaft. Weshalb es mir von Anfang an darum ging, mit dem Gesetz vorwärts zu machen. In dieser Zeit kommt es tatsächlich oft vor, dass ich von Schwulen und Lesben angesprochen werde, die mir für die Arbeit danken; das waren und sind immer wieder schöne Erfahrungen.
Kein Widerstand in der Partei?
Metzler: Sagen wir, dass nicht alle mit derselben Offenheit auf das Thema zugehen; oder das Thema gleich prioritär behandeln. Dennoch hoffe ich, dass die CVP hinter dem Gesetz wird stehen können; Toleranz und Gleichstellung sind ja ausgesprochen christliche Werte.
Welche Parteien setzen sich eigentlich für Ihre Anliegen ein?
Röösli: Es ist sehr wichtig für uns, dass unsere Anliegen auch von den Parteien eingebracht werden. Es gibt zwei Parteien mit entsprechenden Fachkommissionen, nämlich die SP und der Freisinn. Und grüne Politikerinnen und Politiker lancieren entsprechende kantonale Vorstösse.
Baur: Auch CVP-Exponenten tragen unsere Anliegen in ihre Kantone. Wir werden in einer Wahlzeitung das Stimmverhalten der Politiker analysieren oder sie auf unsere Anliegen ansprechen. Immerhin können wir in gewissen Städten oder Regionen wahlentscheidend eingreifen. Und wir geben Wahlempfehlungen heraus.