Stellungnahme zum Fall Tinner
- Der Bundesrat hat gestützt auf sein verfassungsunmittelbares Verfügungsrecht beschlossen, rund 100 Seiten der brisantesten Akten im Fall Tinner vernichten zu lassen.
- Gegen derartige Verfügungen des Bunderates gibt es kein Rechtsmittel. Sie werden daher sofort rechtskräftig.
- Damit steht fest, dass die fraglichen Akten mit Kernwaffenbauplänen durch rechtskräftigen Bundesratsbeschluss dem Strafverfahren als Beweismittel definitiv entzogen sind.
- Die Beschlagnahmungsverfügung ist also ohne taugliches Beschlagnahmungsobjekt; sie hat von Anfang an ins Leere gestossen und ist damit gegenstandslos.
- Gestützt auf diese Beschlagnahmungsverfügung können also auch keine gültigen Zwangsmassnahmen angeordnet werden. Eine strafprozessuale "Beschlagnahme" der fraglichen Akten ist damit rechtlich nicht möglich.
- Das EJPD ist weiterhin mit der Aufgabe betraut, den Bundesratsbeschlüssen zur Vernichtung der brisantesten Akten Nachachtung zu verschaffen.