Die Schweiz wird die Gesichtsverhüllung im öffentlichen Raum verbieten. Am Sonntag, 7. März 2021, hat die Bevölkerung die Initiative «Ja zum Verhüllungsverbot» mit einem Mehr von 51,2% gegen 48,8% Stimmen angenommen. Die Initiative erhielt in 16 4/2 der 26 Schweizer Kantone eine Mehrheit der Stimmen. Die Stimmbevölkerung will, dass man einander mit offenem Gesicht begegnet. Regierung und Parlament respektieren selbstverständlich diesen demokratischen Entscheid, auch wenn sie dieses Verbot weder selber vorgeschlagen noch unterstützt haben.
Das Verbot gilt zum Beispiel für die Gesichtsverhüllung zur Teilnahme an einer Demonstration oder aus religiösen Gründen. Die Schweiz schliesst sich damit zahlreichen Ländern in Europa und anderen Kontinenten an, die das Tragen von Vollschleiern verbieten. Das Verbot betrifft nur wenige Personen direkt: Nur zwanzig bis dreissig in der Schweiz lebende Frauen tragen einen Gesichtsschleier. Die Praxis ist unter den rund 400 000 in der Schweiz lebenden Musliminnen und Muslimen keineswegs üblich. Die Gesichtsverhüllung bei Demonstrationen ist bereits in 17 der 26 Schweizer Kantone verboten.
Switzerland is to ban people from covering their faces in public spaces. On Sunday, 7 March 2021, voters approved the initiative "Yes to a ban on full facial coverings" by 51,2% votes to 48,8%. The initiative secured a majority in 16 4/2 of the 26 Swiss cantons. Voters want to be able to see other people’s faces when they meet or pass them in the street. The government and Parliament naturally respect this democratic decision, even if they did not propose or support the ban themselves.
The ban will apply, for example, to people who cover their faces when taking part in a demonstration, or who do so for religious reasons. Switzerland thus joins many countries in Europe and other continents that ban the full veil. Only a very small number of people will be affected by the ban: it is estimated that as few as 20 to 30 women living in Switzerland wear the full veil. The practice is practically unknown among the 400,000 Muslims who live in Switzerland. Wearing face coverings at demonstrations is already banned in 17 of Switzerland’s 26 cantons.
Unten finden Sie die Informationen zur Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot", die das EJPD vor der Abstimmung vom 7. März 2021 online veröffentlicht hatte.
Die Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot" verlangt, dass in der Schweiz niemand sein Gesicht verhüllen darf. Diese Vorschrift würde an allen öffentlich zugänglichen Orten gelten, also auf der Strasse, in Amtsstellen, im öffentlichen Verkehr, in Fussballstadien, Restaurants, Läden oder in der freien Natur. Ausnahmen wären ausschliesslich in Gotteshäusern und an anderen Sakralstätten möglich sowie aus Gründen der Sicherheit, der Gesundheit, der klimatischen Bedingungen und des einheimischen Brauchtums. Weitere Ausnahmen, beispielsweise für verhüllte Touristinnen, wären ausgeschlossen.
Grundsätzliche Fragen
Für die Initianten geht es dabei um zentrale Fragen des Zusammenlebens. Ihrer Ansicht nach symbolisiert die Gesichtsverhüllung die Unterdrückung der Frau. Ausserdem halten sie es für geboten, dass im Gespräch das Gesicht erkennbar ist. Die Initiative zielt aber auch auf Verhüllungen mit kriminellen oder gewalttätigen Motiven. Sie will die Sicherheitskräfte anhalten, konsequent gegen vermummte Straftäter vorzugehen.
Die Diskussion um ein Verhüllungsverbot ist in der Schweiz nicht neu. Auf kantonaler Ebene haben St. Gallen und Tessin ein Verhüllungsverbot für das Gesicht eingeführt. Andere Kantone haben sich dagegen entschieden. In zahlreichen Kantonen gelten Vermummungsverbote bei Kundgebungen.
Hoheit der Kantone
Der Bundesrat und das eidgenössische Parlament haben sich stets gegen eine schweizweite Regelung ausgesprochen. Auch diese Initiative geht ihnen zu weit. Die Gesichtsverhüllung ist in der Schweiz ein Randphänomen. In erster Linie kommt sie bei Touristinnen vor, die sich nur vorübergehend hier aufhalten. Zudem beschneidet die Initiative die Rechte der Kantone, die die Nutzung des öffentlichen Raums regeln. Diese sollen auch in Zukunft selber entscheiden können, ob sie eine Regelung zur Gesichtsverhüllung erlassen wollen oder nicht. Ein Verhüllungsverbot hilft auch den betroffenen Frauen nicht. Im Gegenteil: Es könnte dazu führen, dass diese Frauen nicht mehr am öffentlichen Leben teilnehmen. Schliesslich werden negative Folgen für den Tourismus in gewissen Regionen befürchtet.
Gezielte Lösung mit dem Gegenvorschlag
Bundesrat und Parlament stellen der Initiative aber einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Dieser verlangt, dass Personen den Behörden ihr Gesicht zeigen müssen, wenn es für die Identifizierung notwendig ist. Die Verletzung dieser Pflicht kann die Verweigerung einer Leistung oder eine Busse nach sich ziehen. Zudem sieht der indirekte Gegenvorschlag Massnahmen zur Stärkung der Rechte der Frauen vor. Er kann nur in Kraft treten, wenn die Initiative abgelehnt wird.
Der Gegenvorschlag ist eine gezieltere Antwort auf Probleme, die das Tragen von Gesichtsverhüllungen mit sich bringen kann. Im Gegensatz zur Initiative bleibt die kantonalen Zuständigkeit gewahrt. Kantone, die weiter gehen und die Verhüllung des Gesichts im öffentlichen Raum verbieten möchten, können dies nach wie vor tun.
Chronologie
Am 15. September 2017 wird die Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot" mit 105 553 gültigen Unterschriften eingereicht
(BBl 2016 1669 / BBl 2017 6447).
Am 20. Dezember 2017 trifft der Bundesrat den Grundsatzentscheid, dem Parlament die Ablehnung der Volksinitiative zu beantragen. Er will aber mit einem indirekten Gegenvorschlag Massnahmen vorschlagen, um gezielt auf Probleme zu antworten, die Gesichtsverhüllungen mit sich bringen können (Medienmitteilung).
Am 27. Juni 2018 schickt der Bundesrat entsprechende Vorschläge in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
Am 15. März 2019 lehnt der Bundesrat die Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot" ab (Medienmitteilung).
Am 19. Juni 2020 empfiehlt das Parlament die Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot" zur Ablehnung und stellt ihr einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber (Parlamentarische Beratungen)
Am 4. November 2020 setzt der Bundesrat den Abstimmungstermin auf den 7. März 2021 fest. (Medienmitteilung)
Am 19. Januar 2021 erläutert Bundesrätin Karin Keller-Sutter die Haltung des Bundesrats zur Initiative (Medienmitteilung, Rede)
Fragen und Antworten
Die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» verlangt eine Ergänzung der Bundesverfassung, die festhalten soll, dass in der Schweiz niemand sein Gesicht verhüllen darf. Diese Vorschrift würde an allen Orten gelten, die öffentlich zugänglich sind: beispielsweise auf der Strasse, in Amtsstellen, im öffentlichen Verkehr, in Fussballstadien, Restaurants, Läden oder in der freien Natur. Ausnahmen wären ausschliesslich in Gotteshäusern und an anderen Sakralstätten möglich sowie aus Gründen der Sicherheit, der Gesundheit, der klimatischen Bedingungen und des einheimischen Brauchtums. Weitere Ausnahmen, beispielsweise für verhüllte Touristinnen, wären ausgeschlossen. Die Initiative enthält überdies das Verbot, eine Person aufgrund ihres Geschlechts zu zwingen, ihr Gesicht zu verhüllen.
Die Initiative umschreibt nicht, was unter «Verhüllung des eigenen Gesichts» zu verstehen ist. Doch das blosse Verhüllen der Haare oder des Gesichtsumfangs fällt nicht darunter. Es wäre somit weiterhin möglich, ein Kopftuch oder einen Schal zu tragen, der die Haare bedeckt. Die Initiative zielt hauptsächlich auf zwei Arten von Gesichtsverhüllung ab: das Tragen einer Sturmhaube zur anonymen Begehung von Gewalt- und Straftaten sowie die Verhüllung des Gesichts aus religiösen Gründen (Burka, Nikab). Die neue Verfassungsbestimmung müsste von den Kantonen im Gesetz konkretisiert werden. Daher entscheidet sich letztlich erst in der Umsetzung, was unter Verhüllung zu verstehen ist.
Ja. Die Initiative erlaubt Ausnahmen aus Gründen der Gesundheit (z.B. Atemschutzmasken), der Sicherheit (z.B. Motorradhelm), der klimatischen Bedingungen (z.B. Maske beim Skifahren) und des einheimischen Brauchtums (z.B. Fasnacht). Für den Tourismus, politische Veranstaltungen, geschäftliche Aktivitäten oder Werbeaktivitäten (z. B. Verkleidung als Markenmaskottchen im Rahmen einer Promotionsveranstaltung) sind dagegen keine Ausnahmen vorgesehen.
Die Gesichtsverhüllung ist in der Schweiz ein Randphänomen. Zu sehen ist sie etwa bei Touristinnen, die sich nur vorübergehend in der Schweiz aufhalten. Ein schweizweites Verbot wäre übertrieben. Die Initiative greift zudem in die Zuständigkeit der Kantone ein. Bundesrat und Parlament wollen beim bewährten Grundsatz bleiben, dass es Aufgabe der Kantone ist, die Nutzung des öffentlichen Raums zu regeln. So können sie selber entscheiden, ob sie die Gesichtsverhüllung verbieten möchten. Die Initiative könnte auch kontraproduktiv wirken. Statt der Unterdrückung der Frau entgegenzuwirken, könnte sie die betroffenen Frauen in die Isolation treiben. Schliesslich werden für einige Regionen negative Auswirkungen auf den Tourismus befürchtet.
Es ist Sache der Kantone, die Nutzung des öffentlichen Raums zu regeln - der Bund ist dafür nicht zuständig. Die Kantone haben in dem Rahmen auch die Kompetenz, ein Verbot für Gesichtsverhüllungen zu beschliessen. In St. Gallen und Tessin gilt heute ein Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum. Andere Kantone haben ein solches Verbot geprüft, haben sich aber dagegen entschieden. In 15 weiteren Kantonen gilt bei Kundgebungen oder Sportanlässen ein Vermummungsverbot.
Personen sollen Behörden ihr Gesicht zeigen müssen, wenn es für die Identifizierung notwendig ist. Dies gilt beispielsweise in Amtsstellen oder im öffentlichen Verkehr. Wer sich weigert, sein Gesicht zu enthüllen, muss mit einer Leistungsverweigerung oder einer Busse rechnen. Zudem würde der indirekte Gegenvorschlag mit punktuellen Gesetzesänderungen die Rechte der Frauen stärken. Diese ermöglichen dem Bund, spezifische Förderprogramme zu unterstützen und dadurch zur Gleichstellung der Geschlechter beizutragen.
Der indirekte Gegenvorschlag ermöglicht es, gezielt auf Probleme zu reagieren, die durch die Gesichtsverhüllung entstehen können. Im Gegensatz zur Initiative respektiert er dabei die bewährte Zuständigkeit der Kantone.
Am 7. März 2021 wird nur über die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» abgestimmt. Wird die Initiative abgelehnt, kann der Gegenvorschlag in Kraft treten. Vorher kann die Gesetzesänderung aber noch mit dem Referendum bekämpft werden. Eine Abstimmung darüber ist also zu einem späteren Zeitpunkt möglich.
Bundesrat lehnt ein Verbot von Kinderkopftüchern in öffentlichen Schulen ab
Der Bundesrat will Schülerinnen das Tragen von Kopftüchern in öffentlichen Schulen nicht verbieten. Das geltende Recht stellt ausreichend sicher, dass alle Mädchen am Schul-, Sport- und Schwimmunterricht teilnehmen können. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in seinem Bericht vom 22. Oktober 2025.
6. November 2024
Das Gesichtsverhüllungsverbot gilt ab 2025
Ab dem 1. Januar 2025 ist es an öffentlich zugänglichen Orten in der ganzen Schweiz verboten, das Gesicht zu verhüllen. An seiner Sitzung vom 6. November 2024 hat der Bundesrat die neuen Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen auf diesen Zeitpunkt in Kraft gesetzt. Wer unrechtmässig das Gesicht verhüllt, wird mit einer Busse von maximal 1000 Franken bestraft.
8. Dezember 2023
Postulatsbericht zu den Instrumenten gegen die Verbreitung von extremistischem Gedankengut in religiösen Vereinigungen
Das geltende Recht verfügt über griffige Instrumente, um gegen das Sicherheitsrisiko des gewalttätigen Extremismus vorzugehen. Dies gilt sowohl bei islamistischem Extremismus als auch bei extremistischem Gedankengut anderer Religionen oder Weltanschauungen. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in einem Bericht, den er an seiner Sitzung vom 8. Dezember 2023 in Antwort auf einem Postulat gutgeheissen hat. Er hatte zudem eine Woche früher entschieden, das Recht um ein Verbot der Hamas zu ergänzen.
12. Oktober 2022
Gesichtsverhüllungsverbot in neuem Gesetz
Der Bundesrat will den Verfassungsartikel zum Gesichtsverhüllungsverbot in einem neuen Bundesgesetz umsetzen. An seiner Sitzung vom 12. Oktober 2022 hat er die Botschaft zum Bundesgesetz über das Verbot der Verhüllung des Gesichts (BVVG) verabschiedet. Wer an einem öffentlich zugänglichen Ort sein Gesicht verhüllt, soll mit einer Busse bis 1000 Franken bestraft werden.
20. Oktober 2021
Bundesrat will Verhüllungsverbot im Strafgesetzbuch umsetzen
Wer an einem öffentlich zugänglichen Ort sein Gesicht verhüllt, soll mit einer Busse bestraft werden. Der Bundesrat schlägt vor, den neuen Verfassungsartikel zum Verhüllungsverbot im Strafgesetzbuch umzusetzen. An seiner Sitzung vom 20. Oktober hat er die Vernehmlassung zum neuen Straftatbestand eröffnet. Diese dauert bis am 3. Februar 2022.
19. Januar 2021
Abstimmung über die Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot" vom 7. März 2021