Volksinitiative "Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen"
Volksabstimmung vom 18. Mai 2014
Stimmbeteiligung: 56,18%
Total Stimmen: 2'864'526
Ja: 1'819'822 (63,5%)
Nein: 1'044'704 (36,5%)
Am 18. Mai 2014 stimmt das Schweizer Volk über die Initiative „Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen“ ab. Der Bundesrat lehnt die Initiative ab, da sie nicht mehr nötig ist. Um Kinder vor Übergriffen zu schützen, hat der Bundesrat nämlich bereits Gesetzesänderungen in die Wege geleitet, bevor die Initiative eingereicht wurde. Sie werden bald in Kraft treten.
Auch der Bundesrat will besonders schutzbedürftige Personen wie Kinder und wehrlose Menschen vor Übergriffen schützen. Dies ist mit den neuen Gesetzesbestimmungen möglich. Mit diesen Bestimmungen können die Gerichte einem Täter verbieten, beruflich oder ausserberuflich mit Kindern tätig zu sein. Das Verbot dauert lebenslang, wenn das der einzige Weg ist, um die Gesellschaft zu schützen. Wenn es nicht nötig ist, dauert es weniger lang. Bei Sexualdelikten mit einer gewissen Schwere sind es aber zum Beispiel zehn Jahre.
Die Initiative sieht dagegen ein lebenslanges Tätigkeitsverbot vor, und zwar ausnahmslos in jedem Fall und ungeachtet der Umstände. Dieser Zwangsautomatismus widerspricht zentralen Grundwerten unserer Gesellschaft. Alles, was der Staat tut, muss verhältnismässig sein. Er greift in die Freiheit des Einzelnen nur so stark ein, wie das nötig ist, um ein Ziel zu erreichen. Die Initiative mit ihrem Automatismus verunmöglicht das.
Zudem bietet die Initiative ausgerechnet dort, wo es die meisten Opfer gibt, keinen Schutz. Für den Familien- und Privatbereich sieht sie keine Massnahmen vor. Die Gesetzesrevision, die der Bundesrat und das Parlament erarbeitet haben, bietet mit einem Kontakt- und Rayonverbot auch hier die Möglichkeit, Täter von Kindern fernzuhalten.
Kinder, die seit Geburt mit dem rechtlichen Elternteil und mit dem Wunschelternteil zusammenleben, sollen vom Wunschelternteil schneller adoptiert werden können. Damit wird der gesellschaftlichen Entwicklung und der Vielfalt moderner Familienformen besser Rechnung getragen. An seiner Sitzung vom 12. September 2025 hat der Bundesrat die entsprechende Botschaft zu einer Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) verabschiedet.
23. Oktober 2024
Massnahmen gegen Heiraten von Minderjährigen treten Anfang 2025 in Kraft
Minderjährig verheiratete Personen sollen künftig besser geschützt und Minderjährigenheiraten noch effizienter bekämpft werden. Im Ausland geschlossene Minderjährigenheiraten werden generell nicht mehr anerkannt, sofern mindestens einer der Ehegatten bei der Eheschliessung seinen Wohnsitz in der Schweiz hatte. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. Oktober 2024 entschieden, die entsprechenden Gesetzesänderungen auf den 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen.
9. Oktober 2024
Rechtsmedizinische Hilfe für Gewaltopfer stärken
Die Hilfsangebote für Opfer insbesondere von häuslicher und sexueller Gewalt sollen ausgebaut werden. An seiner Sitzung vom 9. Oktober 2024 hat der Bundesrat die Vernehmlassung für eine entsprechende Teilrevision des Opferhilfegesetzes (OHG) eröffnet. Er schlägt vor, die medizinische Hilfe und den Zugang zur rechtsmedizinischen Dokumentation zu verbessern. Die Vernehmlassung dauert bis am 24. Januar 2025.
27. September 2024
Bericht zu den Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. September 2024 einen Bericht zur Kenntnis genommen, der sich mit dem Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern befasst. Der Bericht zeigt die möglichen rechtlichen Auswirkungen des EU-Vorschlags auf. Die vorgesehene Chatkontrolle kann insbesondere dazu führen, dass Schweizer Recht verletzt würde.
13. September 2024
Kinder besser vor Gewalt in der Erziehung schützen
Der Bundesrat will den Grundsatz der gewaltfreien Erziehung ausdrücklich im Gesetz verankern. An seiner Sitzung vom 13. September 2024 hat er die Vernehmlassungsergebnisse zu einer Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) zur Kenntnis genommen und zuhanden des Parlaments die entsprechende Botschaft verabschiedet. Die vorgeschlagene Bestimmung verpflichtet die Eltern explizit, Kinder ohne Anwendung von Gewalt zu erziehen. Ausserdem soll der Zugang zu Beratungsangeboten für Eltern und Kinder verbessert werden.
18. Mai 2014
Zur Annahme der Volksinitative "Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen"
Statement von Bundesrätin Simonetta Sommaruga an der Medienkonferenz zur Abstimmung über die Volksinitiative. Es gilt das gesprochene Wort.
24. März 2014
Volksinitiative "Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen": Statement von Bundesrätin Simonetta Sommaruga
Es gilt das gesprochene Wort.
5. Mai 2014
"Die Initiative der Marche Blanche bietet den Kindern keinen besseren Schutz"
Tribune de Genève: "Siegeszug für die Initiative "Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen": Die Volksinitiative, die am 18. Mai zur Abstimmung gelangt, geniesst immer noch hohe Unterstützung, auch wenn das Ja-Lager in den vergangenen Wochen auf 57 % geschrumpft ist, wie eine gestern veröffentlichte Umfrage im SonntagsBlick zeigt. Im Parlament gehen die Meinungen auseinander, und so wurde keine Abstimmungsempfehlung abgegeben. Der Bundesrat hingegen bekämpft die Initiative – die Gründe legt Justizministerin Sommaruga im Interview dar."
4. Mai 2014
"Volk soll wachsam sein"
Ostschweiz am Sonntag: "Justizministerin Simonetta Sommaruga kritisiert, dass die Pädophilen-Initiative gegen Grundsätze des Rechtsstaates verstösst. Das Anliegen fordert ein Berufsverbot für Täter und steht am 18. Mai zur Abstimmung."
2. Mai 2014
Abstimmungs-Arena: Initiative "Arbeitsverbot für Pädophile"
SRF1, Arena: "Verurteilte Pädophile sollen nie mehr mit Kindern arbeiten dürfen. Das will die Pädophilen-Initiative, die am 18. Mai zur Abstimmung kommt. Bringt sie Kindern tatsächlich mehr Schutz vor sexuellen Übergriffen oder ist ein lebenslanges Berufsverbot rechtsstaatlich problematisch?"
15. April 2014
Abstimmung - Eine zweite Chance für Pädophile?
RTS un, Infrarouge: "Verurteilte Pädophile sollen für den Rest ihres Lebens nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen. Dies verlangt Marche Blanche in ihrer Volksinitiative, die am 18. Mai zur Abstimmung kommt. Die Initianten betrachten Pädophile als unheilbar. Sie müssen daher von Kindern ferngehalten werden. Die Gegner sehen den Initiativtext als übertrieben an. Er verstosse gegen das Prinzip der Verhältnismässigkeit, da nicht zwischen gefährlichen Pädokriminellen und Delinquenten ohne Rückfallgefahr unterschieden werde."