Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 22. Januar 2003

Wir gehen immer in kleinen Schritten voran

St. Galler Tagblatt, Daniel Saameli

Frau Bundesrätin, was bedeutet Ihnen persönlich das Recht auf demokratische Mitbestimmmung? Erinnern Sie sich an die erste Volksabstimmung, an der sie sich als Jungbürgerin beteiligen durften?
Ich erinnere mich nicht mehr, worüber ich das erste Mal abstimmen konnte. Das zeigt, dass der erste Urnengang nicht ein aussergewöhnliches Ereignis ist, und dass wir unser Mitbestimmungsrecht als Selbstverständlichkeit betrachten. Ich bin eigentlich immer abstimmen gegangen. Mit den einzelnen Vorlagen habe ich mich manchmal mehr, manchmal weniger auseinandergesetzt. Früher, vor allem auch in Appenzell, ging ich oft persönlich an die Urne. Seit ich Bundesrätin bin, stimme ich schriftlich ab.

In Glücksstudien wird der demokratischen Mitbeteiligung stets grosse Wichtigkeit beigemessen. Würden die Schweizer mit der Volksrechtsreform somit zu einem noch glücklicheren Volk?
Mit unseren bereits gut ausgebauten Volksrechten müssten wir ja schon jetzt glücklich sein! Die Ergebnisse dieser Studien kann ich nachvollziehen. Wenn man mitbestimmen darf, gibt einem das eine höhere Zufriedenheit, als wenn man gar nichts zu sagen hätte. Dies gilt auch, wenn man bei einer Abstimmung in der Minderheit ist.

Vielleicht wird den Schweizern punkto Mitbestimmung aber auch des Guten zuviel zugemutet: Am 18. Mai muss das Volk voraussichtlich über sieben Vorlagen abstimmen. Ist ein weiterer Ausbau der Volksrechte so überhaupt sinnvoll?
Die Massierung am 18. Mai ergab sich durch das Zusammentreffen mehrerer Vorlagen, die dann zur Abstimmung gelangen müssen. Wegen den Nationalratswahlen steht dieses Jahr der Abstimmungstermin im Herbst nicht zur Verfügung. Und es ist nicht üblich, im Wahljahr eine Abstimmung im Dezember durchzuführen. Die Volksrechtsreform kann im übrigen auch gegenteilig wirken: Die Einführung der allgemeinen Volksinitiative führt nicht zwangsläufig zu mehr Abstimmungen. Mit diesem neuen Instrument kann das Parlament ein Anliegen, das nicht Verfassungsrang hat, auf Gesetzesebene realisieren. Wenn kein Referendum ergriffen wird, kommt es nicht zu einer Volksabstimmung.

Die Reform ist auf ein Reförmchen zusammengeschrumpft; warum sind Sie dennoch für die Vorlage?
Zwei wesentliche Elemente aus der bundesrätlichen Vorlage sind erhalten geblieben: Die allgemeine Volksinitiative und das erweiterte Staatsvertragsreferendum. Nicht mehr enthalten sind das Finanzreferendum und die Kantonsinitative. Zudem wurde auf eine Erhöhung der Unterschriftenzahlen - bei der Verfassungsinitative auf 150 000 und beim fakultativen Referendum auf 100 000 - verzichtet. Der Bundesrat hat Verständnis dafür, dass auf eine Erhöhung verzichtet wird. Es ist in der Tat schwieriger geworden, Unterschriften zu sammeln. Ich bedauere einzig, dass der Bonus für die allgemeinen Volksinitiative gegenüber der bisherigen Verfassungsinitiative, nämlich nur 70 000 Unterschriften, fallen gelassen wurde. Auch alt Bundesrat Arnold Koller, der die Bundesrats-Vorlage ausgearbeitet hat, unterstützt im übrigen die am 9. Februar zur Abstimmung gelangende Vorlage.

155 Jahre lang ist die Schweiz gut gefahren ohne Initiativrecht für Gesetzesänderungen. Weshalb soll dies nun nicht mehr so sein?
Hätten Sie diese Frage 1971 auch so gestellt, als es um die Einführung des Frauenstimmrechtes ging? Doch nun ernsthaft: Die heutige Bundesverfassung ist ganz anders ausgestaltet als jene von 1848. Dem Bund kommen immer mehr Kompetenzen zu. Zwei Drittel der Volksinitiativen der letzten Jahre betrafen Anliegen auf Gesetzesebene. Wir brauchen deshalb ein Instrument, damit Volksbegehren auf Gesetzesstufe eingereicht werden können. Die allgemeine Volksinitiative hat gegenüber der reinen Gesetzesinitiative den Vorteil, dass das Vorgehen für die Initianten einfacher ist.

Mit dem erweiterten Staatsvertragsreferendum soll die Aussenpolitik demokratisch besser verankert werden; bereits heute können die Schweizer die Aussenbeziehungen aber mitbestimmen wie kein anderes Volk. Weshalb ist dieser weitere Ausbau nötig?
Die Zusammenarbeit auf internationaler Ebene nimmt stetig zu. Mit dem erweiterten Staaatsvertragsreferendum kann das Stimmvolk bereits beim Abschluss eines Staatsvertrags ja oder nein sagen. Heute kann sich das Volk meist erst zu einem späteren Zeitpunkt äussern, nämlich bei der Umsetzung ins Landesrecht. Das erweiterte Staatsvertragsreferendum bietet somit die Chance, die Stimmbürger noch stärker in die Verantwortung einzubeziehen. Damit ist natürlich auch das Risiko verbunden, dass das Volk einen Vertrag einmal ablehnt.

Bei einem allfälligen EU-Beitritt müssten die Volksrechte ohnehin reduziert werden; ist es sinnvoll, diese im jetzigen Zeitpunkt sogar noch auszubauen?
Bei einem EU-Beitritt könnten wir unsere Volksrechte grundsätzlich behalten. Mit der Vorlage vom 9. Februar wird zudem kein Ausbau, sondern ein Umbau der Volksrechte vorgenommen. Wichtig ist, dass unsere Stimmbürger zum richtigen Zeitpunkt mit den richtigen Instrumenten mitbestimmen können. Ein EU-Beitritt bedeutet jedenfalls keine Entmündigung des Volks. Auch die EU-Staaten kennen eine Mitbeteiligung des Stimmvolks; je nach Land ist diese stärker oder schwächer ausgeprägt.

Ein bürgerliches Komitee bekämpft vor allem die allgemeine Volksinitiative. Diese gefährde die helvetische Konkordanz und höhle die Volksrechte aus, wird gewarnt. Was halten Sie dem entgegen?
Das sind Schlagworte, die man ausdeutschen muss. Dann wird klar, dass die Argumente nicht treffend sind. Beispielsweise wird gewarnt, dass die allgemeine Volksinitiative das Ständemehr ausschalte. Das ist ein falscher Ansatz. Heute gilt das Ständemehr für Verfassungsänderungen, nicht aber für Gesetzesänderungen. Wenn inskünftig mehr Lösungen auf Gesetzesebene möglich sind, wäre es doch völlig falsch, dafür das Ständemehr einzuführen. Das entspräche nicht dem Sinn und Zweck des Ständemehrs. Dass mit der allgemeinen Volksinitative die Möglichkeit besteht, einen bestimmten Punkt nach Inkrafttreten der Vorlage wieder aufzunehmen, wenn klar wird, dass diese Regelung nicht funktioniert, ist doch ein Vorteil und gefährdet nicht die Konkordanz. Erstaunt hat mich ferner, dass insbesondere die SVP die erweiterten Mitwirkungsmöglichkeiten in der Aussenpolitik nicht als Argument für die Vorlage ins Feld führt.

Wie beurteilen Sie das Verhalten der SVP bei dieser Vorlage?
Das ist ein Tiefpunkt parlementarischen Verhaltens einer Partei. Als eine der Bundesratsparteien hat die SVP im Parlament die Vorlage mit Ausnahme einer Stimme geschlossen unterstüzt: entsprechend kommt es jetzt auch zur Volksabstimmung darüber. Und nun erklärt die SVP, ihr Ja im Parlament sei ein "Regiefehler" gewesen. Das darf in einer Partei, die Verantwortung wahrnehmen will, nicht vorkommen und macht die SVP unglaubwürdig.

Die Linke stösst sich an der Unterschriften-Limite von 100000 bei der allgemeinen Volksinitiative; diese sei eine "Totgeburt". Ihre Stellungnahme dazu?
Es ist interessant zu sehen, dass von verschiedenen Seiten mit unterschiedlichen Argumenten gegen die Vorlage gekämpft wird - mit den Argumenten kann somit etwas nicht stimmen. Auch ich hätte eine Unterschriftenzahl von 70 000 bei der allgemeinen Volksinitiative begrüsst; dass dieser Bonus dahingefallen ist, ist aber keinen Grund, dieses neue Instrument überhaupt nicht einzuführen. Es ist eine Wunschvorstellung zu denken, wenn die Vorlage jetzt abgelehnt werde, könne nachher eine weiter reichende Reform stattfinden, die allen entspricht. Richtig ist, dass die Volksrechtsreform ein kleiner Schritt ist. Bei der Reform unserer Institutionen gehen wir aber immer in kleinen Schritten voran. Ich würde es bedauern, wenn die Stimmbürger die sich ihnen bietende Chance nicht packen.

Was wären die konkreten Folgen bei einem Nein am 9. Februar?
Es würde alles so bleiben, wie es jetzt ist. Die Stimmbürger müssten auf die Möglichkeiten der allgemeinen Volksinitiative verzichten; es gäbe weiterhin nur eine Verfassungsinitiative. Auch bei der aussenpolitischen Mitwirkung würde alles so bleiben wie bisher.

Ihre Prognose für den 9. Februar?
Ich mache keine Prognose. Ich bin jedoch erstaunt, dass die breite Unterstützung in den eigenössischen Räten für diese parlamentarische Vorlage sich jetzt nicht mehr so offensichtlich zeigt. Ich erwarte, dass sich die Parlamentarierinnen und Parlamentarier jetzt auch dafür engagieren.