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Veröffentlicht am 11. Februar 2010

"Wir haben keine Zeit mehr, lange zu philosophieren"

Blick, Henry Habegger

Blick: "Die BDP-Bundesrätin will auch notorische inländische Steuerhinterzieher härter anfassen."

Frau Bundesrätin, gibt es neben Deutschland und Frankreich noch andere Staaten, die mit geklauten Daten Druck auf die Schweiz machen?
Unseres Wissens nein. Aber sobald ein Staat beginnt, gestohlene Daten zu kaufen, besteht Nachahmungsgefahr. Weil der Datenklau auch den Tatbestand des wirtschaftlichen Nachrichtendienstes erfüllt, versuchen wir, das zu stoppen.

Wie denn?
Es geht hier um gestohlene Daten, also um eine strafbare Handlung. Die Bundesanwaltschaft hat ein gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Zusätzlich werden wir Deutschland um Rechtshilfe ersuchen. Laut Rechtshilfeabkommen ist Deutschland verpflichtet, uns bei der Durchführung einer Strafverfolgung zu helfen, wenn sich Täter oder auch Mittäter auf deutschem Gebiet aufhalten.

Was verlangen Sie? Dass Deutschland die Daten herausgibt?
Konkret äussere ich mich nicht. Aber die Daten muss uns Deutschland so oder so aushändigen. Im eigenen Interesse: Bei gestohlenen Daten leisten wir keine Amtshilfe. Damit wir aber in berechtigten Fällen Amtshilfe leisten und die Abgrenzung machen können, müssen wir ja wissen, was auf der CD ist.

Micheline Calmy-Rey hat gesagt, sie hätte sich den Datenkauf auch überlegt. Und Sie?
Ich würde einen anderen Weg suchen.

Als Ex-Finanzministerin sind Sie doch auch gegen Steuerbetrug?
Ich bin auch der Auffassung, dass man Steuerbetrüger und auch Leute, die schwere Steuerhinterziehung begehen, hart anfassen muss. Dass diese Leute nicht nur den hinterzogenen Steuerbetrag, sondern auch Strafsteuern zahlen müssen. Aber ich halte es nicht für zweckmässig, zu gestohlenen Daten zu greifen.

Welchen Weg würden Sie wählen?
Der Bundesrat hat klargemacht, dass er künftig auch bei Steuerhinterziehung Amtshilfe gewähren will. Es ist nicht im Interesse der Schweiz, dass wir ein Hafen für Steuerhinterzieher sind. Das betrifft nicht nur ausländische Steuerhinterzieher, sondern meiner Meinung nach auch einheimische.

Wie meinen Sie das genau?
Wichtig ist: Wir müssen verhindern, dass ein Steuerpflichtiger, der einmal unabsichtlich einen Beleg nicht einreicht, deswegen strafrechtlich sanktioniert wird. Wichtig ist aber auch, dass wir gegen Personen, die in deliktischer Absicht über längere Zeit grössere Beträge hinterziehen, konsequent vorgehen können. Das ist ein Gebot der Gerechtigkeit.

Konfusion herrscht darüber, was der Bundesrat vom Informationsaustausch hält?
Diese Diskussion wurde im Bundesrat angestossen, weil die Banken- und Versicherungswelt verständlicherweise den Marktzutritt in Europa haben will. Die Haltung der EU aber ist: Wenn wir den Marktzutritt wollen, müssen wir auch die anderen Mechanismen der EU übernehmen, beispielsweise den Informationsaustausch.

Wie stellen Sie sich dazu?
Wenn man den Informationsaustausch auf Fälle bezieht, in denen konkret ein Verdacht besteht, sehe ich kein Problem. Wenn aber automatisch überall Einsicht möglich ist, trifft es alle Bürger. Das will niemand von uns.

Macht der Bundesrat jetzt endlich vorwärts mit einer Gesamtstrategie zum Bankgeheimnis?
Ja. Wenn wir eine gute Lösung wollen, müssen wir jetzt wirklich vorwärtsmachen. Aber diese Diskussion sollten wir nicht allzu öffentlich führen, weil wir sonst Spielraum verlieren.

Ist das eine Kritik am Finanzminister, der laut über den Informationsaustausch nachdachte?
Nein. Ein Beispiel: Die öffentlich diskutierte Abgeltungssteuer kann Teil einer Strategie sein. Aber eine solche Steuer als Alleinvariante wird von den europäischen Staaten nicht mehr akzeptiert. Das haben wir verpasst. Heute braucht es weitere Bestandteile.

Den Informationsaustausch?
Zum Beispiel, aber beschränkt auf bestimmte Tatbestände. Es braucht auch Lösungen für bestehende Gelder in der Schweiz, wie das Liechtenstein auch machte. Kurz, ein in sich stimmiges Gesamtpaket.

Wie schnell muss es jetzt gehen?
Wir haben jetzt keine Zeit mehr, lange zu philosophieren. Manchmal muss man entscheiden. Das war beim UBS-Problem mit den USA auch so. Da entschied sich der Bundesrat für einen Weg. Das Bundesverwaltungsgericht kritisierte diesen Weg. Jetzt müssen wir die Lösung eben wieder auf die Schiene bringen.

Und wie wollen Sie das tun?
Ich gehe heute davon aus, dass das Parlament einbezogen werden muss. Wir haben mit den USA einen völkerrechtlichen Vertrag abgeschlossen, der kann nicht grundlegend verändert werden. Die USA pochen darauf, dass wir uns an den Grundgehalt des Vertrags halten. Das heisst, sie wollen die rund 4500 Kundendaten, die schwere Steuerhinterziehung und Steuerbetrug betreffen.

Es haben sich nicht genug UBS-Kunden selbst angezeigt?
Nur ein Teil der 14´000 Selbstanzeigen betrafen UBS-Kunden.

Gibt das neue Probleme?
Ich sehe die Dimension, wie sie bei der UBS vorlag, im Moment bei keiner anderen Bank. Allein schon wegen der Grösse der UBS.

Trotz Verlust zahlt die UBS 3 Milliarden Boni. Was sagen Sie dazu?
Grundsätzlich: Ein Bonus ist nicht an sich etwas Schlechtes. Aber er muss in Relation zur Leistung stehen und zur Entwicklung eines Unternehmens. Da scheint es mir immer noch an der notwendigen Sensibilität zu fehlen.

Das heisst: Keine Boni bei Verlusten?
Das System muss doch sein: Eine gute Leistung ist mit dem Grundlohn abgegolten, auch bei einem Banker. Einen Bonus gibt es dann, wenn jemand eine ausserordentlich gute Leistung zeigt. Es würde auch den Banken nicht schaden, sich einmal in Ruhe zu überlegen, welchen Zweck die einzelnen Lohnbestandteile eigentlich erfüllen.