"Wir müssen konsequent strafen und ausschaffen"
SonntagsBlick, Hannes Britschgi und Marcel Odermatt
SonntagsBlick: "Die Justizministerin erklärt ihren harten Kurs in der Ausländer- und Asylpolitik. Und sagt, warum sie pingelig genau arbeitet – auch im Fall Polanski."
Morgen Montag veröffentlicht die Geschäftsprüfungskommission (GPK) den Bericht zur UBS-Affäre. Sie haben ihn schon gelesen. Sind Sie zufrieden?
Eveline Widmer-Schlumpf: Auch ich bin im Vorfeld befragt worden. Der Bericht wurde professionell erarbeitet. Er enthält natürlich auch Wertungen.
Haben Sie von der GPK gute Noten erhalten?
Dazu äussere ich mich nicht. Die GPK hat meines Erachtens gute, professionelle Arbeit geleistet. Die Befragungen sind gut und korrekt verlaufen.
Ist mit diesem Bericht die Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) vom Tisch?
Das muss das Parlament entscheiden. Die GPK hat ihre Arbeit gut gemacht, ist wirklich in die Tiefe gegangen. Ich weiss nicht, ob eine PUK noch viel mehr erfahren oder ermitteln könnte.
Ein anderes aktuelles Thema: Sie wollen das Asylgesetz verschärfen, die Kantone zu einem restriktiveren Vollzug verpflichten. Wie weit können Sie gehen, ohne mit Ihrer Politik die humanitäre Schweiz zu verraten?
Für tatsächlich verfolgte Personen ändert sich mit den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen nichts, sie erhalten nach wie vor unseren Schutz. Asylsuchende jedoch, die keine Asylgründe haben, sollen möglichst rasch wissen, dass sie unser Land wieder verlassen müssen.
Abgewiesene Asylbewerber werden auf die äusserst knapp bemessene Nothilfe gesetzt, damit sie die Schweiz verlassen. Doch private Hilfsorganisationen unterlaufen diese Politik.
Natürlich ist das nicht förderlich und untergräbt die Glaubwürdigkeit unserer Asylpolitik. Der Gesetzgeber will, dass weggewiesene Asylsuchende vermehrt freiwillig ausreisen.
Ein anderes Reizthema sind straffällige Ausländer. Viele Bürger wollen sie aus dem Land werfen, weil sie das Gastrecht missbraucht haben.
Es ist berechtigt, dass man Ausländer ausschafft, die eine schwere Straftat begehen und verurteilt werden. Es ist aber auch wichtig, dass man sich an die völkerrechtlichen Grenzen und Verpflichtungen hält.
Die Initianten der Ausschaffungsinitiative haben 200'000 Unterschriften gesammelt. Viele Bürger haben Angst – zu Recht. Oder wie interpretieren Sie die neuesten Kriminalstatistiken?
Die Zahl der Straftaten hat sich in den letzten Jahren nicht gross verändert. Was sich geändert hat, ist die Schwere der Taten. Es gibt tendenziell mehr schwerere Delikte.
Was heisst das für Sie?
Das heisst, dass wir konsequent strafen und ausschaffen müssen. Wir hätten eigentlich bei den geltenden Gesetzen einen Strafrahmen, der sehr viel zulässt...
Das aber funktioniert nicht.
Es funktioniert immer besser. Die neusten Urteile beweisen, dass die Strafen höher ausfallen. Heute werden immer wieder schärfere Gesetze verlangt, aber die gesetzlichen Grundlagen sind griffig genug und daher nicht das Problem. Es ist der Vollzug.
Nehmen wir den Fall Höngg: Der Vater tötet seine Tochter mit einem Beil.
Aus dem Stand kann ich das nicht beantworten. Ich weiss zum Beispiel nicht, ob der Vater zurechnungsfähig war. Wenn er zur Tatzeit zurechnungsfähig gewesen ist und verurteilt wird, würde er ausgeschafft.
Sie treffen sich regelmässig mit Vertretern muslimischer Organisationen. Was wollen Sie mit diesem interkulturellen Dialog erreichen?
Mein Minimalziel heisst: Die Beteiligten sind sich bewusst, dass alles, was sich in diesem Land abspielt, in unserem rechtlichen Rahmen zu geschehen hat und dass sich alle daran zu halten haben.
Was will die muslimische Seite erreichen?
Bis jetzt sind die Ziele unserer Gesprächspartner noch nicht ganz kongruent.
Was will die andere Seite?
Es hat keinen Sinn, dass ich das jetzt sage. Es gibt Dinge, die ich, aufgewachsen in einer abendländischen Kultur, als sehr schwierig erachte. Es hat keinen Wert, das jetzt hier breitzutreten. Damit würde ich den Dialog vorbestimmen.
Sie haben die Umsetzung der Unverjährbarkeits-Initiative vorgestellt. Jetzt fordern Politiker, auch andere schwere Verbrechen wie Mord der Unverjährbarkeit zu unterstellen. Eine gute Sache?
Diese Forderung höre ich zum ersten Mal. Erste Reaktionen auf unseren Vorentwurf sind vorwiegend positiv. Auch der Verein Marche Blanche ist mit der vorgeschlagenen Umsetzung seiner Initiative grundsätzlich zufrieden. Umstritten ist allerdings die Festlegung des Alters von Kindern vor der Pubertät auf zehn Jahre. Wir werden diesen Punkt nochmals im Lichte der Vernehmlassungsergebnisse vertieft prüfen.
Zum Fall Polanski: Die Schweiz hält sich unter Ihrer Führung pingelig genau an die Paragrafen – und die Welt schüttelt verwundert den Kopf.
«Pingelig genau» sagen Sie. Wenn Ihnen ein Mieter den Mietzins schuldet, fordern Sie dann «pingelig genau» Ihren Mietzins ein oder gewähren Sie ihm einen Erlass?
Ihnen sollen noch wichtige Unterlagen fehlen. Um was gehts?
Wir machen noch Abklärungen, gestützt auf die Aussagen von Herrn Polanski und seinem Anwalt, nach denen ein Urteil in Amerika mit einer definitiven Strafzumessung vorliegt. Als «pingelige» Juristin habe ich mir gesagt, wir müssen dies genau abklären.
Das Nachrichtenmagazin «Der Spiegel» schreibt diese Woche, es habe einen Deal zwischen den beiden Parteien gegeben. Nur wüsste die Schweiz nichts davon.
Die Frage ist: Wann ist ein Deal wirklich ein Deal? Für uns ist es schwer zu verstehen, dass in einem Strafverfahren ein Deal überhaupt möglich ist. Das widerspricht völlig unserem Verständnis. Gehen wir aber davon aus, dass das im amerikanischen Rechtssystem möglich ist, dann ist die Frage: Wann ist der Deal ein perfekter Deal? Ist das die Vorstufe eines Deals oder ist dieser Deal auch tatsächlich finalisiert worden? Wenn ich als Richter einem Straffälligen sage, es ist möglich, dass die Strafe so und so hoch sein wird, heisst das nicht, dass es dann wirklich auch so sein wird.
Polanskis Opfer betont immer wieder, man solle die Sache endlich ruhen lassen.
Das Opfer hat auch gegenüber dem Gericht erklärt, dass man das Verfahren einstellen und Herrn Polanski nicht weiter verfolgen soll. Ich verstehe diese Frau. Sie ist Mitte vierzig, hat Kinder und möchte ein normales Familienleben führen. Da ist es grauenhaft, wenn das nochmals aufgerollt wird. Es ist aber für das Auslieferungsverfahren nicht relevant, da die amerikanischen Gerichte den Antrag der Frau auf Einstellung des Verfahrens abgelehnt haben.
Wann ist Ihr Entscheid zu erwarten?
In den nächsten Wochen.