«Wir sind in vielen Punkten visionär»
Neue Zürcher Zeitung (Beat Brenner und Ursula Nötzli Breinlinger)
Neue Zürcher Zeitung: "Wie geht der Gesetzgeber mit Corporate Governance um, handelt er vorbeugend oder reaktiv? Macht Corporate Governance vor den Pforten des Bundeshauses halt? Zu diesen und weiteren Fragen äussert sich im nachstehenden Interview Bundesrätin RuthMetzler-Arnold, Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements."
Wenn man der Schweiz für das Regelwerk in Sachen Corporate Governance eine Note geben müsste, wie würde diese lauten?
Um diese Frage zu beantworten, muss man die ganze Entwicklung betrachten. Nimmt man den Stand vor zehn Jahren, war die Note vermutlich "knapp genügend". Mit dem Inkrafttreten des neuen Aktienrechts haben wir gerade im Bereich Corporate Governance einen grossen Schritt gemacht. Weitere Bestrebungen sind im Gang. Bezieht man diese ein, so steht die Schweiz international gut da.
Was sind das für Bestrebungen?
Es ist mir wichtig, dass die Diskussion über Corporate Governance nicht nur unter dem Stichwort "Transparenz der Entschädigungen" abgehandelt wird. Das ist zwar ein wichtiger Aspekt, doch viele andere Fragen beispielsweise bezüglich der Rechnungslegung und der Revision oder der "Check and Balances" innerhalb der Gesellschaft dürfen nicht vergessen werden. Beispielsweise sind wir im Bereiche der Rechnungslegung bereits 1998 mit einem Gesetzgebungsprojekt in die Vernehmlassung gegangen. Doch mussten wir feststellen, dass wir mit diesen Ideen damals einfach zu früh waren.
Sie waren zu früh, weil die Leute sich noch nicht mit diesen Themen beschäftigen wollten?
Ja, der Druck ist erst durch die Krisen in einzelnen Unternehmen entstanden. Vor allem die Bearbeitung der Themen Revision und Rechnungslegung wird heute gefordert. In den letzten zwei Jahren war der Vorwurf zu hören, das Departement schlafe und schubladisiere. Das kann ich nicht akzeptieren. Ich bin mir nur zu gut bewusst, dass es in der Rechnungslegung grosse Widerständegibt. Auf mein Bestreben hin, haben wir die Vorlage im Sinne der KMU-Verträglichkeit überarbeitet, dies auch um den entsprechenden Stimmen aus der Praxis entgegen zu kommen.
Sie kamen mit einer Vorlage, für die die Leute noch nicht reif waren. Ist Ihr Departement dermassen visionär?
Es gibt immer Vorlagen, über die wir diskutieren, dann aber feststellen, dass damit noch keine Lorbeeren zu holen sind. Drei, vier Jahre später sieht es dann wieder ganz anderst aus. Zum Beispiel war die "Groupe de réflexion" 1993 im Bereich des Wirtschaftsrechts sehr visionär. Sie hat bereits viele Projekte aufgezeigt, die heute im Parlament sind.
Aber Sie haben ein Argumentationsproblem. 1993 lag der Schlussbericht der Groupe auf dem Tisch. Seither sind zehn Jahre vergangen.
Die GmbH-Revision wurde sofort aufgegleist, die Rechnungslegung und das Fusionsgestz ebenfalls. Das Konzernrecht wurde hingegen zurückgestellt. Drei bis fünf Jahre sind die Regel, bis ein Gesetz in Kraft ist. Der Bundesrat hat seine Termine eingehalten, aber die Gesetze müssen auch durch das Parlament. Die gesetzgeberische Planung wird häufig durch aktuelle Ereignisse beeinflusst. Zudem lief vieles auch parallel, womit ein erhöhter Abstimmungsbedarf von Nöten war. Das Unschöne an der Situation heute ist, dass wir das ganze Corporate-Governance-Paket auseinander nehmen müssen. Die Rechnungslegung und die Revision werden getrennt und es gibt zwei Corporate-Governance-Pakete, ein kleineres zur Transparenz der Entschädigungen und ein grösseres zur Aktienrechtsreform.
Wie sieht der Fahrplan aus?
Im Prinzip werden wir nun alle sechs Monate mit einer Teilrevision im Gesellschaftsrecht kommen. Im Herbst steht das Paket zu den Revisionsstellen auf dem Programm, dicht gefolgt vom ersten Teil zur Corporate Governance mit der Transparenz der Entschädigungen. Im Verlauf von 2004 wird die Vorlage für den zweiten Teil der Corporate Governance ausgearbeitet sein. Die Rechnungslegung kommt am Schluss, da wir sie mit dem Steuerbereich koordinieren müssen. Die Zerstückelung gefällt mir nicht, aber es fehlt im Parlament oft die Geduld, um anhand eines Gesamtkonzepts etwas zu bewirken. Ich sehe dies bei den verschiedensten Gesetzen. Es werden Einzelfragen geregelt und am Schluss geht das Ganze nicht mehr auf.
Inwiefern wurden Sie bei diesem Fahrplan vom Erlass der Sarbanes-Oxley Act beeinflusst?
Die Sarbanes-Oxley-Akte hatte vor allem auf den Fahrplan der Vorlage über die Revisionsstelle Einfluss. Hier würden unsere Schweizer Unternehmen Schwierigkeiten bekommen, wenn wir nicht aktiv sind. Deshalb das relativ rasche Vorgehen. Auch die Branche selbst macht sich ihre Gedanken. So können wir voneinander profitieren.
Corporate-Governance-Regeln müssen aber auch weltweit harmonisiert werden.
Wir sind mit verschiedenen Gremien in der USA und in der EU in Kontakt. Bei der Rechnungslegung bestehen ausserdem internationale Standards. Deshalb müssen wir auch die Idee diskutieren, ob wir hier nicht einfach auf die internationalen Regelwerke und Standards verweisen wollen, was uns natürlich wiederum Opposition einträgt. Gewisse Leute vertreten die Ansicht, man könne doch unsere Rechnungslegung nicht auf das abstützen, was internationale Gremien machen. In diesem Spannungsfeld befinden wir uns momentan.
Wo sind eigentlich für Sie die Grenzen zwischen Selbstregulierung und staatlicher Intervention?
Es kommt auf den Themenbereich an. Ich teile die Auffassung, dass so vielwie möglich durch Selbstregulierung gemacht werden sollte. Doch auch da gibt es Bereiche, in denen der Staat die Verantwortung übernehmen muss. Ein Bereich ist der Kapitalmarkt, wo auch breite öffentliche Interessen tangiert sind. Ein anderer Bereich ist der Minderheitenschutz. Grundsätzlich müssen staatliche Regulierungen dort implementiert werden, wo die Selbstregulierung versagt. Häufig gehen jedoch die Unternehmungen, gerade im Bereich der Offenlegung über das hinaus, was in den Selbstregulierungsvorschriften enthalten ist. Die Frage des Marktes stellt sich hier auch wieder. Von daher möchte ich der Angst, die ich immer wieder spüre, auch gerade von Wirtschaftsführern ("Wenn der Staat etwas macht, ist es ohnehin überreguliert"), entgegentreten. Das muss nicht sein.
Sie haben auf die hängigen Vorlagen verwiesen. Ist das aber nicht auch Ausdruck für ein bloss partielles Funktionieren der Selbstregulierung?
Nicht überall. Was die Revisionsgesellschaften und deren Aufsicht angeht, so ist das für mich ganz klar Aufgabe des Staates. Hier geht es umInteressen, die nicht die Branche selbst vertreten kann. Ich weiss, dass die Branche sehr viel getan hat. Aber die Aufsichtsfragen muss der Staat angehen. Bei der Frage der Transparenz der Entschädigungen stehen für mich neben den börsenkotierten Unternehmen auch der Aspekt des Minderheitenschutzes im Zentrum der Überlegungen. KMU und nichtkotierte Unternehmen sollten bei der Lohntransparenz nicht von vornherein ausgeschlossen werden.
Sollen diese Unternehmen im Internet oder in Inseraten über ihre Entschädigungen informieren?
Nein. Schlicht in der eigenen Jahresrechnung, genauer in deren Anhang. Der Minderheitsaktionär soll gewisse Informationen haben, die er heute nicht hat. Es braucht nicht die Information an die Öffentlichkeit. Ich stosse mit diesen Ideen nicht überall auf grosse Liebe. Aber wenn ich dann das Ganze erklären kann, was meine Gedanken und meine persönlichen Erfahrungen sind, dann versteht man plötzlich und sagt, ja so abwegig ist das nicht. Mir geht es nicht darum, Schnüffelmöglichkeiten für den Minderheitsaktionär zu schaffen. Er soll elementare Informationen haben. Hier besteht ein Zusammenhang zur VorlageRevisionspflicht. Solange es eine Revisionsstelle gibt, prüft diese die Angaben über die Entschädigungen genau gleich wie andere gesetzliche Erfordernisse. Sieht man bei kleinen Unternehmungen von einer Revisionspflicht ab, so müsste zum Schutz der Minderheiten bei diesen Unternehmen ein anderer Weg gefunden werden.
Sowohl in der Schweiz als auch im Ausland kam es zu Aufsehen erregenden Debakeln bei einst namhaften Firmen. Hätte man die Zwischenfälle von staatlicher Seite verhindern können?
Auch eine gute Corporate Governance verhindert Fehler nicht. Es ist nicht die Aufgabe des Staates, Fehler in Firmen zu vermeiden. Der Staat muss gute Rahmenbedingungen schaffen, die den Missbrauch verhindern.Letztlich stehen jedoch die Unternehmensführer dahinter. Diese müssen sorgfältig handeln und die Regeln für eine verantwortungsbewusste Entscheidungsfindung respektieren. Dank dem Markt und Lehren aus vergangenen Fehlern hat der Selbstreinigungsprozess mittlerweile eingesetzt.
Macht eigentlich der Themenkomplex Corporate Governance vor der Verwaltung Halt?
Nein. Das beginnt bei der Frage nach der Transparenz. Diese stellt sich auch für die öffentliche Hand. Vor wenigen Monaten haben wir die Botschaft zum Bundesgesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung verabschiedet, womit ein eigentlicher Paradigmenwechsel eingeleitet wird. Heute haben wir ein Geheimhaltungsprinzip für die Verwaltungstätigkeit. Zukünftig wird es umgekehrt sein. Das Öffentlichkeitsprinzip und der Geheimhaltungsvorbehalt für Dinge, die vertraulich bleiben sollen. Das ist ein Ansatz, den einige Kantone schon haben, der Kanton Bern zum Beispiel. Es brauchte hier viel Hartnäckigkeit, bis wir am Schluss diese Botschaft hatten. Es ist ein Kulturwandel. Natürlich wird es zum Teil mehr Aufwand geben, aber auch Chancen. Man kann die eigenen Abläufe anschauen.
Das zweite Projekt ist die Staatsleitungsreform, für welche 1998 die Vernehmlassung gestartet wurde. Zudem ist die Volksrechtsreform zu erwähnen, sowie die Bemühungen unsere "Generalversammlung", nämlich das Volk, vermehrt zu mobilisieren. Ich denke da an das "e-voting", das zur Zeit noch sehr viel Skepsis weckt. Auch das Projekt "Guichet Virtuel". Hier sollen Informationen von Gemeinden, Kantonen und des Bundes über ein Portal gegeben werden. Zum Beispiel zum Stichwort "Heirat". Was braucht das? Man soll generellbesser an Informationen und Amtsstellen herankommen.