"Wir sind in vielen Punkten visionär"
Beobachter, Daniel Benz
Für Justizministerin Ruth Metzler-Arnold ist die Zeit reif, die Hürden für Einbürgerungen niedriger zu setzen. Richten solls die Revision des Bürgerrechts - ein Seiltanz zwischen den Anliegen von direkter Demokratie und gerechter Verfahren.
Für Justizministerin Ruth Metzler-Arnold ist die Zeit reif, die Hürden für Einbürgerungen niedriger zu setzen. Richten solls die Revision des Bürgerrechts - ein Seiltanz zwischen den Anliegen von direkter Demokratie und gerechter Verfahren.
Die heutige Einbürgerungspraxis in der Schweiz ist umständlich und defensiv, lässt Raum für Willkür. Kann die Bürgerrechtsrevision die Schwachpunkte beheben?
Ja, ich habe den Eindruck, dass wir einen grossen Schritt tun - im Wissen, dass wir im internationalen Vergleich immer noch relativ vorsichtig sind. Doch gerade mit den Vorschlägen für die zweite und dritte Ausländergeneration sind wir für schweizerische Verhältnisse sehr mutig. Wir wollen die Hürden spürbar niedriger setzen, damit Menschen, die wohl einen ausländischen Pass haben, aber mit uns in unserem Land leben und unsere Sprache sprechen, vereinfacht das Schweizer Bürgerrecht erhalten. Das ist das Herzstück der Vorlage, und dafür schlägt auch mein Herz.
Da müssen Ihnen herzlose Entscheide wie jene in Emmen besonders weh tun.
Ich kann und will nicht darüber urteilen, ob in diesen öffentlich diskutierten Fällen jemand zu Recht nicht eingebürgert wurde. Ich stelle nur fest, dass gewisse Ethnien eingebürgert werden und andere nicht, und das hinterlässt ohne Zweifel ein ungutes Gefühl. Hier setzt in unserer Vorlage das Beschwerderecht an. Es korrigiert solche Beschlüsse zwar nicht, aber es hebt die willkürlichen Entscheide auf und führt eine Neubeurteilung herbei.
Das Beschwerderecht ist umstritten. Die Gegner behaupten, damit werde das Volk ans Gängelband genommen. Tut es das?
Manche meinen, ein Volksentscheid könne gar nicht willkürlich sein. Das ist falsch. Auch ein Volksentscheid hat das Grundrecht der Bundesverfassung zu respektieren, in welchem das Willkür- und Diskriminierungsverbot verankert ist. Dies und nichts anderes will das Beschwerderecht sicherstellen, und damit ist es ein Beitrag zu mehr Gerechtigkeit.
Der Verfahrenswildwuchs, den es bei Einbürgerungen unter der Flagge der direkten Demokratie gibt, bleibt jedoch unangetastet. Man hätte angesichts der Macht der Gemeinden ja auch sagen können: Weg mit den alten Zöpfen!
Es ist mir bewusst, dass es Kreise gibt, die in der Zuständigkeitsfrage noch weiter gehen würden. Doch es ist für mich wichtig, dass man nicht alles über den Haufen wirft, was heute als selbstverständliches Volksrecht wahrgenommen wird. In Bezug auf die direkte Demokratie stellt sich mir jedoch schon die Frage, inwieweit mittels Urnenabstimmungen oder Gemeindeversammlungen über Einbürgerungen befunden werden soll. Wenn mich Leute aus Emmen fragen, wie sie denn hätten abstimmen sollen, wo sie die Gesuchsteller doch gar nicht richtig gekannt haben, dann ist das für mich der schlagende Beweis, dass man hier an Grenzen stösst. Ganz sicher wollen wir die Gemeindeautonomie nicht abschaffen. Aber wenn das Stimmvolk für Einbürgerungen eine Kommission einsetzt oder diese Aufgabe den Exekutiven überlässt - dann ist das doch auch demokratisch!
Das Thema ist emotional, es polarisiert. Wie sind Ihre Erwartungen im Hinblick auf die öffentliche Diskussion?
Ich bin optimistisch, dass wir am Ende Mehrheiten finden werden. Namentlich bei der erleichterten Einbürgerung der zweiten Generation spüre ich heute schon eine bereite Zustimmung, auch von Leuten, die in Ausländerfragen eher kritisch eingestellt sind.
Die automatische Einbürgerung der dritten Ausländergeneration ist kontrovers: "Verschleuderung der Bürgerrechte" heisst es von rechtsbürgerlicher Seite ...
... da muss ich gleich korrigieren: Das sind keine Einbürgerungen. Vielmehr ist es so, dass die betreffenden Kinder mit der Geburt Schweizer werden, ohne dass ein Einbürgerungsprozedere nötig ist. Es wird nun vereinzelt gefordert, dass es dafür eine Erklärung der Eltern braucht. Darauf will der Bundesrat aber verzichten, weil dadurch die Einbürgerung wieder zu einem freiwilligen Akt würde. Dies hätte zur Folge, dass die Betreffenden die ursprüngliche Staatsbürgerschaft ihrer Familien verlieren, wenn das entsprechende Land das Doppelbürgerrecht nicht zulässt. Das will niemand, deshalb geht der Bundesrat in diesem Punkt so weit. Und ich kann nur betonen: Es geht um Menschen, die zu uns gehören, nicht um Fremde. Schliesslich steht die Einbürgerung, egal nach welchem Verfahren, immer am Ende eines Integrationsprozesses.
Eine vollzogene Integration müsste Willkürentscheide eigentlich ausschliessen - dennoch gibt es sie. Oft werden Denkzettel aus Frust über die Ausländerpolitik im Allgemeinen verteilt.
Sicher kommt es vor, dass ein Einbürgerungswilliger unbegründet für die Unzufriedenheit über die generelle Situation herhalten muss - er ist dann einfach "ein Ausländer", und mag er noch so integriert sein. Die entsprechende Stimmungslage wird von verschiedenen und wechselnden Faktoren beeinflusst, etwa durch die jeweiligen Verhältnisse im Asylwesen oder auch durch Einzelereignisse wie der Vorfall in Spiez, als ein abgewiesener Asylsuchender ein Schweizer Paar ermordet hat. Dass es unter solchen Eindrücken mitunter schwer fällt, die Unterscheidung zur eigentlichen Einbürgerungsthematik zu machen, ist für mich nachvollziehbar. Ich würde dabei aber nicht von Denkzetteln sprechen, sondern eher von einem Hilfeschrei. In solchen Reaktionen manifestieren sich Ängste vor dem Fremden.
Die geschilderte Situation unterstreicht den Aufklärungsbedarf. Was ist zu tun, damit die Einbürgerungsfrage differenziert betrachtet wird?
Das Motto kann nur heissen: differenziert erklären und informieren. Ich versuche auch, die Sachlage an Beispielen aus dem Alltag aufzuzeigen: "Überlegt euch einmal, wie es wäre, wenn ihr selber in dieser Situation wärt" - dann sieht die Welt jeweils schon ein bisschen anders aus.