"Wir wollen doch niemandem etwas wegnehmen"
Tages-Anzeiger, Iwan Städler
Tages-Anzeiger: "Ruth Metzler wehrt sich gegen den Vorwurf des Rentendiebstahls. Sie wolle nur die 2. Säule sichern. Dafür brauche es auch unpopuläre Entscheide."
Frau Metzler, Sie wollen den Mindestzinssatz bei der 2. Säule senken. Verschiedene Seiten werfen Ihnen deshalb Rentendiebstahl vor.
Der Bundesrat ist dafür verantwortlich, die langfristige Sicherheit der 2. Säule zu gewährleisten. Wir nehmen diesen Auftrag ernst. Wer hier populistisch Forderungen erhebt, vernachlässigt diese Verantwortung. Wir wollen doch niemandem etwas wegnehmen; für uns stehen Stabilität und Sicherheit der Renten im Vordergrund. Mir und dem Bundesrat geht es darum, dass sich die Menschen auch in Zukunft auf eine sichere Rente, verlassen können. Deshalb wollen wir Versicherungen, die sicher sind.
Mit der von Ihnen beantragten Senkung des Mindestzinssatzes muten Sieden Schweizerinnen und Schweizern eine Renteneinbusse von bis zu 15 Prozent zu.
Mit solchen Aussagen verbreitet man nur Angst und Unsicherheit. Es ist doch nicht so, dass der nun vorliegende Zinssatz von 3 Prozent für die nächsten 40 Jahre bleiben soll. Der Bundesrat hat klar festgehalten, dass er eine flexible Gestaltung dieses Mindestsatzes will - und zwar auch nach oben. Dafür werde ich mich im Bundesrat einsetzen. Was nützt uns aber heute eine kurzfristig höhere Verzinsung, wenn dadurch die Sicherheit der Renten und deren Finanzierung in Frage gestellt werden? Eine flexible Gestaltung des Zinssatzes wird in besseren Börsenzeiten auch den Versicherten zugute kommen.
Seit dem Beschluss hagelt es von links bis rechts Proteste. Gedenken Sie, auf Ihren Entscheid zurückzukommen?
Ich stehe zum Entscheid des Bundesrates. über den Sommer werden im übrigen die Zahlen und Fakten noch erhärtet, sodass der Bundesrat im August formell den Beschluss verabschieden kann. Es liegt im Interesse der Versicherten, dass die langfristige Zahlungsfähigkeit der Pensionskassen sichergestellt ist. Dies ist heute der Fall; aber wir wollen uns auch um die Zukunftsaussichten kümmern. Deshalb wird auch die BVG-Kommission noch konsultiert. Zudem arbeiten wir an einer Erhebung über die Solvenz der Versicherer per Ende Juni 2002, die dann auch zur Verfügung stehen wird.
Reicht es allenfalls, den Mindestzins erst im nächsten Jahr und lediglich um ein halbes Prozent zu senken?
Nach Auffassung des Bundesrates nicht. Im Vordergrund steht die langfristige Sicherung der 2. Säule - und da braucht es ein deutliches Signal. Der Bundesrat hat seinen Entscheid getroffen in Hinblick auf die bevorstehende und notwendige Flexibilisierung. Der neue Mindestzinssatz soll eben nicht in Stein gemeisselt sein und nochmals während 17 Jahren gleich bleiben, wie das bis heute der Fall war. Ich bin überzeugt, dass er - sobald es die Lage an den Finanzmärkten erlaubt - wieder erhöht wird. Zum Beispiel auf 5 Prozent im Jahre 2005.
Stehen Ihnen die Versicherungen näher als die Versicherten?
Für mich steht die Sicherheit der 2. Säule und damit die finanzielle Sicherheit der Renten im Zentrum. Zu diesem Zweck wollen wir den Versicherern Rahmenbedingungen zur Verfügung stellen, mit denen sie ihre Aufgabe erfüllen können. Ich erwarte deshalb Transparenz von den Versicherungsgesellschaften. Sie haben ihre Verantwortung wahrzunehmen und müssen den Menschen in der Schweiz aufzeigen, wie die Zukunft der Renten gesichert werden soll.
Haben Sie sich von den Versicherungen unter Druck setzen lassen?
Der Bundesrat hat Handlungsbedarf festgestellt - und gehandelt. Seit Jahren sind verschiedene Parameter der BVG-Gesetzgebung in Diskussion. Entsprechende Warnungen wurden offenbar aber früher nicht ernst genommen. Viele tun jetzt so, als wären sie überrascht. Das ist zu einfach.
Wie oft haben Sie mit Vertretern der Versicherungen gesprochen?
Ich habe keine regelmässigen Kontakte mit den Versicherern. Zuständig für die Kontakte mit den Versicherungsgesellschaften ist das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV). Ein Informationsaustausch findet dort permanent statt. Dazu ist das BPV gesetzlich verpflichtet.
Haben Sie Forderungen von Versicherern direkt übernommen?
Ich engagiere mich für vernünftige Rahmenbedingungen - ich übernehme keine Forderungen.
SVP-Nationalrat Roland Borer sagt: "Politisch habe ich nichts am Hut mit Ruth Dreifuss, aber im Unterschied zu Frau Metzler nimmt sie ihre Aufgabe als Bundesrätin ernst." Trifft Sie das?
Ich nehme meine Aufgabe sehr ernst; und ich scheue mich auch nicht davor, schwierige und unpopuläre Entscheide zu treffen, wenn sie notwendig sind. Auch wenn ich damit nicht überall Lorbeeren ernte.
Ihrem Bundesamt für Privatversicherungen wird vorgeworfen, zu wenig Abstand zu den Versicherungen zu haben. Es kontaktiere diese meist vor den Sozialpartnern. Stimmt das?
Die Aufgabe des Bundesamtes für Privatversicherungen ist primär die Aufsicht über die Privatversicherungen. Es hat dafür zu sorgen, dass die Ansprüche der Ver-sicherten gesichert sind. Für Fragen betreffend BVG hingegen liegt die Zuständigkeit beim Departement des Innern und beim Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV). Dies gilt im übrigen auch bezüglich der Aufsicht über die Sammelstiftungen, die sich das BSV mit den Kantonen teilt. Die Informationsverantwortung liegt deshalb klar dort.
Können Sie es verantworten, dass die Versicherungen ihren Managern Millionen ausschütten, während sie den Versicherten die Rente senken?
Die Frage der Saläre der Verwaltungsräte und Spitzenmanager steht nicht in einem direkten Zusammenhang zur Frage des Mindestzinssatzes. Aber Sie haben Recht, auch dort braucht es mehr Transparenz. Deshalb prüfen wir im Rahmen unserer Arbeiten zur Corporate Governance, ob wir diese bisher mangelhafte Bereitschaft zur Offenlegung von Zahlen nicht gesetzlich regeln müssen. Ich habe mich diesbezüglich schon mehrmals öffentlich ganz klar geäussert.
Warum hat sich Ihr Bundesamt für Privatversicherungen in guten Börsenzeiten nicht für eine Erhöhung des Mindestzinssatzes eingesetzt?
Die Zuständigkeit für den Zinssatz liegt beim BSV beziehungsweise beim Departement des Innern. Es ist nicht die Rolle des BPV, diesbezüglich die Führung zu übernehmen.
Warum können die Versicherungen nicht von früher angelegten Reserven zehren?
Ich kann und will nicht für die Versicherungen sprechen. Jedoch erinnere ich daran, dass viele Börsengewinne der Versicherungen nicht in effektives Geld umgesetzt wurden, da es sich um längerfristige Anlagen handelt. Es handelt sich also um Buchgewinne, die bei schlechtem Börsengang wieder verschwinden. Die Frage an die Versicherungsgesellschaften ist aber berechtigt und bleibt bestehen.
Warum müssen die Versicherungen nicht offen legen, was sie seinerzeit mit ihren überschüssen getan haben?
Das ist eine weitere berechtigte Frage, die Sie den Versicherungen und dem Verband der Versicherungen stellen müssen. Auf diese Fragen haben alle Versicherten das Recht, jetzt sofort eine Antwort zu erhalten.
Müsste ein solch wichtiger Entscheid wie die Reduktion des Mindestzinssatzes nicht vom Parlament gefällt werden?
Das Parlament hat beim Erlass des Gesetzes diese Kompetenz dem Bundesrat eingeräumt. Er ist besser in der Lage, flexibel auf Veränderungen zu reagieren als das Parlament.