Meldeformular für Händlerinnen resp. Händler

Art. 9 GwG – Meldepflicht bei begründetem Verdacht

Art. 9 Meldepflicht

1bis Eine Händlerin oder ein Händler muss der Meldestelle unverzüglich Meldung erstatten, wenn sie oder er weiss oder den begründeten Verdacht hat, dass die Barzahlungsmittel bei einem Handelsgeschäft:

  
a.    im Zusammenhang mit einer strafbaren Handlung nach Artikel 260ter Ziffer 1 oder 305bis StGB stehen;
  b. aus einem Verbrechen oder aus einem qualifizierten Steuervergehen nach Artikel 305bis Ziffer 1bis StGB herrühren; oder
  c. der Verfügungsmacht einer kriminellen Organisation unterliegen.

Dokumente

Links

Letzte Änderung 09.06.2020

Zum Seitenanfang

Kontakt

Bundesamt für Polizei
Meldestelle für Geldwäscherei (MROS)
Guisanplatz 1A
CH-3003 Bern
T +41 58 463 40 40
Kontakt

Kontaktinformationen drucken

https://www.ejpd.admin.ch/content/fedpol/de/home/kriminalitaet/geldwaescherei/meldung/meldeformular-haendler.html