Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 18. November 2025

Bekämpfung der häuslichen und sexuellen Gewalt

Die Bekämpfung der häuslichen und der sexuellen Gewalt ist ein Schwerpunkt des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD). Das EJPD arbeitet zusammen mit dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI), den Kantonen, weiteren Partnern und Organisationen sowie den Städten und Gemeinden an verschiedenen Massnahmen gegen häusliche und sexuelle Gewalt.

Medienkonferenz vom 27. April 2026

Medienmitteilung vom 27. April 2026

Gemeinsam gegen häusliche Gewalt: Roadmap hat Fortschritte gebracht – weitere Massnahmen sind in Arbeit

Die Roadmap gegen häusliche und sexuelle Gewalt hat sich bewährt. Zu diesem Schlus kommen Vertreterinnen und Vertreter von Bund und Kantonen am 27. April 2026 an einer gemeinsamen Veranstaltung in Bern. Bei der Bekämpfung von Gewalt innerhalb der Familie und namentlich gegen Frauen wurden wichtige Fortschritte erzielt. Die politischen Akteurinnen und Akteure haben aber gleichzeitig festgehalten, dass es unbedingt weitere Instrumente braucht. Diese sind bereits in Arbeit.

Kampagne «Gleichstellung verhindert Gewalt»

*

Das Bundesamt für Justiz unterstützt die nationale Präventionskampagne gegen häusliche, sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt des Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann.

Kampagne «Gleichstellung verhindert Gewalt»

Mit vereinten Kräften gegen häusliche und sexuelle Gewalt

Vertreterinnen und Vertreter von Bund, Kantonen und der Zivilgesellschaft haben einen strategischen Dialog lanciert, um verstärkt und koordiniert gegen häusliche Gewalt vorzugehen. Die Ergebnisse dieses Dialogs sind in Form von zehn Handlungsfeldern in die Roadmap vom 30. April 2021 eingeflossen. Im Jahr 2023 haben die beteiligten Akteure die Roadmap um den Fokus der Bekämpfung der sexuellen Gewalt ergänzt.

Am 27. April 2026 haben Vertreterinnen und Vertreter des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI), der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) sowie der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK) in Bern Bilanz gezogen und einen entsprechenden Bericht veröffentlicht.

Der Bericht zeigt, dass sich das gemeinsame Engagement von Bund und Kantonen im Rahmen der Roadmap bewährt hat. Mit verschiedenen Massnahmen auf Bundes- und Kantonsebene konnten sie wichtige Fortschritte im Sinne der Roadmap erreichen.

Die zentrale Opferhilfenummer 142 ist ein wichtiger Pfeiler bei der Bekämpfung von häuslicher und sexueller Gewalt. Die Kantone nehmen diese am 1. Mai 2026 in Betrieb. Opfer oder Angehörige sollen über diese neue Kurznummer schnell und unkompliziert einen Zugang zu verschiedenen Unterstützungsleistungen erhalten.Ausserdem haben die Kantone einheitliche Qualitätsstandards für das Bedrohungsmanagement festgelegt, die von allen politischen Akteuren begrüsst werden. Das Bedrohungsmanagement trägt dazu bei, das potenzielle Gewaltrisiko einzelner Personen frühzeitig zu erkennen, einzuschätzen und ihm mit geeigneten Massnahmen zu begegnen.

Mit dem sog. Electronic Monitoring konnten beim Opferschutz wesentliche Fortschritte erzielt werden. Die kantonalen Pilotprojekte zeigen, dass die elektronische Überwachung einen wichtigen Beitrag zu einem besseren Opferschutz leistet. Dabei kommen je nach Situation unterschiedliche Arten der elektronischen Überwachung zum Einsatz. Um Electronic Monitoring künftig noch breiter einsetzen zu können, beabsichtigen die Kantone sich auf nationaler Ebene noch besser zu koordinieren.

Auch die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen im Bereich des Opferhilfegesetzes (OHG) tragen zu einem besseren Opferschutz bei. Der Bundesrat will, dass Gewaltopfer möglichst einfach Zugang zu einer Erstversorgung durch medizinisches Fachpersonal haben. Insbesondere soll die rechtsmedizinische Dokumentation dabei kostenlos erfolgen. Diese Dokumentation kann später als Beweismittel dienen. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass ein Opfer Anzeige erstattet und die Tatperson strafrechtlich verurteilt wird. Ausserdem sollen die Kantone das Angebot an Notunterkünften für Opfer und Angehörige verbessern.

Bekämpfung sexueller Gewalt

Die Eidgenössischen Räte haben während der Sommersession 2023 einer umfassenden Revision des Sexualstrafrechts zugestimmt. Konkret wurde der Tatbestand der Vergewaltigung neu definiert. Bisher setzte eine Vergewaltigung zwingend eine Nötigung voraus. Diese fällt weg; als Vergewaltigung gilt nun ein Beischlaf oder eine beischlafsähnliche Handlung, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden ist, gegen den Willen des Opfers. Es gilt die so genannte «Widerspruchslösung»: Das Opfer muss signalisieren, dass es mit der Handlung nicht einverstanden ist. Auch ein nonverbales Nein gilt dabei als Ablehnung. Geschützt werden aber auch Opfer, die in einen Schockzustand fallen und ihre Ablehnung nicht mehr ausdrücken können. Darüber hinaus ist der Tatbestand der Vergewaltigung neu geschlechtsneutral formuliert. Bisher konnten nur Personen weiblichen Geschlechts Opfer einer Vergewaltigung werden.

Neu gibt es auch den Tatbestand des «sexuellen Übergriffs». Dieser ist erfüllt, wenn jemand gegen den Willen des Opfers eine sexuelle Handlung an diesem vornimmt oder von ihm vornehmen lässt.

«Die Reform des Sexualstrafrechts ist ein Meilenstein: Sie ist ein breit abgestützter Kompromiss, zieht eine klare Linie bei sexuellen Übergriffen, ist für die Gerichte gut anwendbar und bietet den Opfern mehr Schutz», sagt Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider.

Über die Inkraftsetzung wird der Bundesrat nach Ablauf der Referendumsfrist beschliessen.

Parlamentarische Beratung

Schutz vor häuslicher Gewalt

In der Schweiz ist am 1. April 2018 die Istanbul-Konvention in Kraft getreten. Diese stellt sicher, dass Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt europaweit auf einem vergleichbaren Standard bekämpft werden. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann des EDI koordiniert die Umsetzung durch die Kantone.

Am 14. Dezember 2018 hat das Parlament beschlossen, gewaltbetroffene Personen mit Massnahmen im Zivil- und Strafrecht besser zu schützen. Ein Strafverfahren wegen bestimmter Delikte in der Paarbeziehung kann auf Gesuch des Opfers sistiert und anschliessend eingestellt werden. Neu ist die Strafbehörde für diesen Entscheid verantwortlich. Damit kann vermieden werden, dass sich das Opfer unter dem Druck des Täters für eine Einstellung entscheidet. Diese Regelung ist am 1. Juli 2020 in Kraft getreten. Künftig können zudem Rayon- oder Kontaktverbote mit elektronischen Armbändern oder Fussfesseln überwacht werden. Diese Bestimmungen sind am 1. Januar 2022 in Kraft getreten.

Weitere Infos