Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung
Volksabstimmung vom 9. Februar 2020
Stimmbeteiligung: 41,69 %
Total Stimmen: 2 241 395
Ja: 1 414 160 (63,1 %)
Nein: 827 235 (36,9 %)
Unten finden Sie die Informationen zum Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung, die das EJPD vor der Abstimmung vom 9. Februar 2020 online veröffentlicht hatte.
Nach Meinung von Bundesrat und Parlament darf niemand wegen seiner Homo-, Hetero- oder Bisexualität diskriminiert werden. Die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm verbessert den Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung. Die Meinungsäusserungsfreiheit wird dadurch nicht verletzt.
Worum geht es beim Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung?
Die schweizerische Bundesverfassung hält fest, dass niemand diskriminiert werden darf, auch nicht wegen seiner Lebensform. Dass Menschen verbal oder tätlich angegriffen werden, weil sie homo- oder bisexuell sind, kommt trotzdem immer wieder vor. Zudem erreichen heute Aufrufe zu Hass via Internet und soziale Medien rasch zehntausende Menschen. Für das Parlament ist der Schutz von Personen gegen Diskriminierung aufgrund ihrer sexuellen Orientierung deshalb heute ungenügend.
Besserer Schutz vor Diskriminierung
Mit der Erweiterung der Strafnorm werden neu auch Personen geschützt, die aufgrund ihrer Homo-, Hetero- oder Bisexualität diskriminiert werden. Verboten sind öffentliche Äusserungen oder Handlungen, welche die Menschenwürde einer Person oder Personengruppe verletzen und somit ein Klima des Hasses schüren und das friedliche Zusammenleben der Gesellschaft gefährden. Strafbar macht sich auch, wer einer Person wegen ihrer sexuellen Orientierung eine öffentlich angebotene Leistung verweigert.
Meinungsäusserungsfreiheit garantiert
Sachliche Meinungsäusserungen bleiben weiterhin möglich, sogar dann, wenn sie provokativ oder übertrieben formuliert sind. Und die Strafnorm gilt nicht für Äusserungen oder Handlungen im Familien- und Freundeskreis. Die Meinungsäusserungsfreiheit wird dadurch nicht verletzt, denn verboten wird nur, dass Personen und Gruppen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung öffentlich herabgesetzt werden. Die Meinungsäusserungsfreiheit soll nicht für Hass und Hetze missbraucht werden.
Fundamental für die Gesellschaft
Unsere Demokratie lebt vom respektvollen Umgang der Menschen miteinander. Diskriminierung gefährdet das friedliche Zusammenleben und hat in einer freiheitlichen und toleranten Gesellschaft keinen Platz. Gerade deshalb hat die Abstimmung über diese Vorlage eine wichtige Signalwirkung für die Grundrechte in der Schweiz.
Referendum gegen das Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung
Gegen das Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung haben die Eidgenössisch-Demokratische Union EDU, die Junge SVP und weitere Gruppierungen das Referendum ergriffen.
Am 9. Mai 2019 informierte die Bundeskanzlei, dass das Referendum zustande gekommen ist (Medienmitteilung). Am 9. Oktober 2019 setzte der Bundesrat die Abstimmung über die Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes auf den 9. Februar 2020 an (Medienmitteilung).
Bundesrat und Parlament empfehlen ein Ja zum Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung.
Nach Meinung von Bundesrat und Parlament darf niemand wegen seiner Homo-, Hetero- oder Bisexualität diskriminiert werden. Das gehört zu den von der Bundesverfassung garantierten Grundrechten. Die Erweiterung des Strafrechts verbessert den Schutz vor Diskriminierung. Die Meinungsäusserungsfreiheit wird dadurch nicht verletzt.
Fragen und Antworten
Es kommt immer wieder vor, dass homo- und bisexuelle Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung tätlich oder verbal angegriffen werden. Das Internet und die sozialen Medien verschärfen das Problem zusätzlich; Hass-Aussagen und Beschimpfungen erreichen in kürzester Zeit Zehntausende.
Insbesondere wenn beispielsweise «die Homosexuellen» als Gruppe beschimpft, herabgewürdigt oder diskriminiert werden, können sich Betroffene nur ungenügend wehren. Derzeit ist es beispielsweise nicht verboten eine Aussage zu machen wie: «Alle Schwulen sind abartig». Zwar bieten Straf- und Zivilrecht heute einen gewissen Schutz gegen Persönlichkeits- und Ehrverletzungen – dieser Schutz gilt aber nur für Einzelpersonen. Neu wäre die Gruppe ebenfalls geschützt.
Der Begriff «Sexuelle Orientierung» meint, von wem sich eine Person gefühlsmässig und sexuell angezogen fühlt. Er bezieht sich also auf lesbische, schwule, bi- und heterosexuelle Personen. Für die meisten Menschen ist die sexuelle Orientierung ein zentraler Aspekt ihrer Persönlichkeit.
Nicht zum Begriff der sexuellen Orientierung gehören sexuelle Praktiken und Verhaltensweisen. Die neue Strafnorm schützt auf keinen Fall Pädophile. Auch nicht zum Begriff der sexuellen Orientierung gehört die Geschlechtsidentität. Diese bezeichnet das Zugehörigkeitsgefühl zu einem oder mehreren Geschlechtern.
Die Bundesverfassung verbietet Diskriminierungen generell (Art. 8 Abs. 2 BV) – namentlich wegen körperlichen Merkmalen wie Rasse, Geschlecht, Alter oder auch Behinderungen, aber auch wegen Herkunft, Sprache oder Lebensform.
Das Parlament hat aufgrund der gesellschaftlichen Realitäten entschieden, neben Diskriminierung aufgrund der Rasse, Ethnie oder Religion auch solche aufgrund der sexuellen Orientierung explizit unter Strafe zu stellen.
Nein, die Meinungsäusserungsfreiheit ist in der Schweiz durch die Verfassung garantiert und wird durch die Erweiterung des Strafgesetzbuchs nicht verletzt. So bleiben sachliche Meinungsäusserungen selbstverständlich weiterhin möglich, sogar dann, wenn sie provokativ oder übertrieben sind. Verboten ist nur, was die Menschenwürde verletzt. Wer respektvoll bleibt, riskiert keine Strafe.
Die Erfahrung mit der bisherigen Anti-Rassismus-Strafnorm zeigt, dass die Gerichte der Meinungsäusserungsfreiheit grosses Gewicht beimessen.
Das öffentliche Zitieren von Bibelstellen kann sich höchstens dann als problematisch erweisen, wenn Auszüge aus der Bibel aus ihrem Kontext gerissen und damit zur Diskriminierung verwendet werden. Die Bibel darf nicht dazu dienen, um zu Hass oder Diskriminierung gegen Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung aufzurufen. Es ist Sache der Gerichte, die konkreten Umstände zu beurteilen und das Gesetz anzuwenden. Auch hier gilt: wer respektvoll bleibt, riskiert keine Strafe.
In Zukunft ist es gemäss der erweiterten Strafnorm strafbar, eine für die Allgemeinheit bestimmte Leistung ausschliesslich wegen der sexuellen Orientierung und ohne sachlichen Grund zu verweigern. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Abschluss eines Vertrags. Gestützt auf die Vertragsfreiheit darf grundsätzlich jede Person Verträge abschliessen, mit wem sie will, ohne dies begründen zu müssen.
Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung tritt per 1. Juli in Kraft
Ab dem 1. Juli 2020 wird bestraft, wer Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. April 2020 die entsprechenden Änderungen des Strafgesetzbuchs und des Militärstrafrechts auf dieses Datum in Kraft gesetzt. In der Volksabstimmung vom 9. Februar 2020 hat das Schweizer Stimmvolk den Entscheid des Parlaments für die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm klar bestätigt.
29. Januar 2020
"Ehe für alle": Bundesrat will rasche Umsetzung
Der Bundesrat will die heutige Ungleichbehandlung gleichgeschlechtlicher Paare beseitigen. Er unterstützt deshalb die Vorlage, welche die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) aufgrund der parlamentarischen Initiative 13.468 "Ehe für alle" ausgearbeitet hat. Dies hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme an der Sitzung vom 29. Januar 2020 festgehalten. Demnach soll zunächst der Grundsatz geregelt werden, dass auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten können. Weitere Fragen – insbesondere der Zugang zur Fortpflanzungsmedizin – sollen vertieft geprüft und zu einem späteren Zeitpunkt gesondert diskutiert werden.
17. Dezember 2019
Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung: Bundesrat und Parlament empfehlen am 9. Februar ein Ja
Niemand darf wegen seiner Homo-, Hetero- oder Bisexualität diskriminiert werden: Das gehört zu den von der Bundesverfassung garantierten Grundrechten. Dennoch kommt es regelmässig vor, dass Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung herabgewürdigt oder ihrer Rechte beraubt werden. Das Parlament hat beschlossen, die sogenannte Anti-Rassismus-Strafnorm zu erweitern, die heute vor Diskriminierung und Hass wegen der Rasse, Ethnie oder Religion schützt. Es hat sie um das Kriterium der sexuellen Orientierung ergänzt. Mit der erweiterten Strafnorm wird der Schutz vor Diskriminierung ausgebaut, ohne die Meinungsäusserungsfreiheit zu verletzen. Bundesrat und Parlament empfehlen, sie am 9. Februar 2020 anzunehmen.
15. August 2018
Besserer Schutz gegen Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung
Die Diskriminierung von homo- und bisexuellen Personen, Transmenschen oder Menschen mit einer Geschlechtsvariante soll im Strafrecht explizit verboten und der Schutz dieser Personen damit verbessert werden. Der Bundesrat hat den entsprechenden Vorschlag der zuständigen nationalrätlichen Kommission an seiner Sitzung vom 15. August 2018 zur Kenntnis genommen.
29. Januar 2020
«Wir tolerieren weder den Hass noch den Aufruf zu Diskriminierung»
Interview, 29. Januar 2020: ArcInfo; Daniel Froz et Patrick Turuvani
24. Januar 2020
"Abstimmungs-Arena": Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung
Interview, 24. Januar 2020: SRF1, Arena; Sandro Brotz
13. Januar 2020
RTS, Forum: Interview mit Karin Keller-Sutter
Interview, 14. Januar 2020: RTS, Forum; Petro Bugnon, Muriel Ballaman